Gruppenantrag zur Regelung der Suizidhilfe vorgelegt

HVD begrüßt Bundestagsinitiative zur Realisierung der Suizidhilfe

Reichstagsgebäude
Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.

Mehrere Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien unter Federführung von Katrin Helling-Plahr (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) legen am morgigen Freitag, den 29. Januar fraktionsübergreifend einen entsprechenden Gruppenantrag zur Regelung der Suizidhilfe vor.

"Auf einen neuen Paragraphen 217 im Strafrecht muss unbedingt verzichtet werden. Suizid ist nicht strafbar und die Hilfe dazu ebenso wenig", betont Gita Neumann, Bundesbeauftragte des HVD für Medizinethik. "Die nötigen rechtlichen Klarstellungen können in einem eigenständigen Suizidhilfegesetz zusammengefasst werden, wie jetzt geplant und von uns bereits vorgeschlagen."

Es ist nicht verwerflich, wenn Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte erwägen, ihr Leben zu beenden. Das neue Gesetz muss eine qualifizierte Beratung für diese Situation anbieten, mit Möglichkeiten zur lebensorientierten Alternative. Entgegen der Anweisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn müssen geeignete Medikamente zur Verfügung stehen, die einen sicheren und schonenden Freitod ermöglichen.

Die Beratung sollte nach Auffassung des Humanistischen Verbandes im Prinzip nach dem Vorbild der Schwangerschaftskonfliktberatung organisiert sein. Dabei geht es auch um Überlegungen zu Möglichkeiten der Pflege, der Palliativmedizin oder sozialer Unterstützung. Eine pauschale Beratungspflicht wird allerdings abgelehnt. HVD-Vorstand Erwin Kress räumt jedoch ein: "Wer am Ende das tödliche Natrium-Pentobarbital bekommen will, muss seine Freiwillensfähigkeit abklären lassen. Das können wir mittragen."

Erstveröffentlichung auf der Webseite des HVD.

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Kommentare (9)

Giordano Bruno (nicht überprüft)

Do. 28 Jan 2021 - 13:50

Ich hoffe, dass sich da ein gangbarer Weg auftut, ohne weitere Bevormundung, da mich das Problem und dessen praktikable Lösung in absehbarer Zeit selbst betrifft.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Sa. 30 Jan 2021 - 00:47

Die "Beratung ist [...] freiwillig in Anspruch zu nehmen", heißt es im verlinkten HVD-Entwurf des exorbitant langen Gesetzentwurfs; was ist das "ist ... zu nehmen" sonst als ein *muss*? Ich erwähnte das bereits.

Wichtiger eigentlich noch ist das vielfach bemühte 'Dammbruch'-Argument (nein, nicht in diesem Artikel, aber):
*Vor* der unseligen Verabschiedung des noch unseligeren § 217 gab es *keinerlei* 'Dammbruch' in den Suzidfällen.
Das Argument wurde jedoch landauf, landab zur Begründung des Paragrafen angeführt, weil es sonst zu einem solchen angeblichen *Dammbruch* käme.
Seit der vom BVerG festgestellten Verfassungswidrigkeit und daher defintiven *Nichtigkeit* des Paragrafen vor bald einem Jahr ist der Zustand vor Ende 2015 wiederhergestellt - und es gibt offenbar auch seitdem *keinen* solchen 'Dammbruch'!

Warum bedarf es daher *überhaupt* einer neuerlichen gesetzlichen Regelung (zumal eines solchen Gesetz-Ungetüms wie den HVD-Entwurf) der Sterbehilfe?

Das ist mir noch nie und nirgends auch nur annähernd plausibel beantwortet worden.

Robert Fies (nicht überprüft)

Mo. 1 Feb 2021 - 09:40

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Es bedarf zumindest einer Regelung, damit das BtMG die Verfügbarkeit von guten Sterbemitteln wie Barbituraten nicht mehr verbietet. Der Gesetzentwurf von Helling-Plahr, Sitte und Lauterbach sieht dies z.B. vor. Dass man andere Aspekte wie die Beratungspflicht kritisieren kann, bleibt davon unbenommen. Es wird Zeit, dass die humanen und wirksamen Mittel in Deutschland zur Verfügung stehen.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 2 Feb 2021 - 14:48

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Die Verfügbarkeit solcher Mittel für Sterbewillige wurde höchstrichterlich vor Jahren bereits angeordnet, aber ignoriert. Und jetzt meinen Sie, eine neue 'Regelung' würde von Spahn und Co. nicht genauso unterlaufen wie jene Anordnung? Das halte ich für naiv. Es ist schlicht und ergreifend der politische Wille nicht da zu akzeptieren, dass mein Ende nur mir gehört und nicht irgendeiner unsichtbaren Fantasiegestalt, der man sich bedingungslos zu unterwerfen hätte.

Robert Fies (nicht überprüft)

Mi. 3 Feb 2021 - 10:37

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Das Bundesverwaltungsgericht hat damals das dem Gesundheitsministerum unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, in Ausnahmefällen NaP zu erlauben. Dies konnte durch einfache Weisung Spahns unterlaufen werden. Eine gesetzliche Änderung jedoch, die die Verschreibung von Betäubungsmitteln für den Freitod durch das BtMG erlaubt, bedarf keiner Sondergenehmigung des BfArM und kann damit nicht einfach durch Weisung Spahns unterlaufen werden. Genau solche Änderungen sind jetzt gerade in der Diskussion.

Robert, einem möglichen 'Frieden' Spahns traue ich da nie und nimmer über den Weg; dem traue ich aus leidlicher Erfahrung wirklich *alles* zu, was seinem Machterhalt bzw. der Bevölkerungskontrolle dient.
Bzgl. BtMG-Änderung - wie kam eigtl. der (leider viel zu früh verstorbene) Suizidhelfer Arzt Chr. Arnold quasi so einfach wie ein Veterinär-Mediziner an NaP?
Im Übrigen meine ich (trotz meiner ausgeprägt libertären Einstellung) schon, dass nicht *jede* Person problemlos ohne Rezept an NaP kommen sollte - könnte es doch sonst auch zu Mordzwecken missbraucht werden. Ich wüsste auf die Schnelle nicht, wie das gesetzlich geregelt werden könnte oder sollte...
Und, wie gesagt, mich persönlich tangiert die ganze Diskussion eigtl. überhaupt nicht - ich habe für den Fall der Fälle (der aber unbedingt noch möglichst lange dauern soll!) mit einer Druckflasche Ballongas (99,9 % Helium) vorgesorgt.

Robert Fies (nicht überprüft)

Fr. 5 Feb 2021 - 12:47

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Es geht auch nicht darum, dass Jens Spahn überzeugt werden soll, sondern dass er juristisch nicht mehr durch eine einfache Weisung an das BfArM die Verfügbarkeit von NaP verhindern können soll. Dass Dr. Arnold NaP verwendet haben soll, ist mir indes nicht bekannt. Sterbehilfe Deutschland verwendet meines Wissens andere Medikamente, ohne die Öffentlichkeit wissen zu lassen, welche das sind.

Wenn Sie nicht wollen, dass Menschen ohne Rezept an das NaP kommen, dann arbeiten Sie bitte an einer politischen Veränderung mit, die es ermöglicht, dass alle klar denkenden (nicht an akuten Wahnvorstellungen leidenden) sterbewilligen Menschen tatsächlich das Rezept bekommen. Man kann dazu übrigens auch Bundestagsabgeordnete anschreiben. Meine öffentliche Petition zum Thema wartet leider immer noch auf Freischaltung.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mo. 8 Feb 2021 - 22:49

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Ich denke, dass J. Spahn weder überzeugt noch juristisch gestoppt werden kann; ich halte ihn, salopp gesagt, für einen notorischen Überzeugungstäter, dem Volkes Wille egal ist. Es geht ihm m.E. auf Gedeih und Verderb um Durchdrückung seiner Agenda, wofür er auf wirkmächtige politische Unterstützung zählen kann.
Insofern bin ich bzgl. "einer politischen Veränderung" zwar nicht hoffnungslos, sondern eher skeptisch - das wird so lange Zeit benötigen, die ich mit meinen fast 70 Jahren wohl nicht mehr erleben werde. Ich kann nur mehr schreiben und warnen.
Und wie gesagt - für mich persönlich ist Helium eine leicht erhältliche und gangbare Alternative für NaP.
Bitte um Updates bzgl. der Petition zum Thema!

Robert Fies (nicht überprüft)

So. 31 Jan 2021 - 18:45

Ich habe mir den Gesetzentwurf einmal durchgelesen. Gut finde ich, dass das BtMG so geändert wird, dass - so vermute ich - auch die bisher zu diesem Zweck nicht zugelassenen Barbiturate verfügbar sein werden. Kritischer sehe ich die verbindliche Beratungspflicht. Außerdem ist mir nicht klar, ob es genügend Ärzte geben wird, die tatsächlich bereit sind, ein Rezept auszustellen, da sie dies laut Entwurf gar nicht müssen, selbst wenn an der Willensfähigkeit der suizidwilligen Person kein realistischer Zweifel besteht.

Natürlich ist verständlich, dass man niemanden zur Suizidhilfe zwingen darf. Jedoch stellt sich dann die Frage nach der Rechtssicherheit, wenn die Ärzte in eine solche Entscheiderposition gebracht werden. Der Vorstand des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat ja bereits in seiner Funktion als Präsident der Bundesärztekammer gesagt: "Lassen Sie das doch den Klempner machen!" Eigentlich wäre es folgerichtig, wenn auch Klempner das Rezept für das Natrium-Pentobarbital ausstellen könnten. Oder wenn die Rezeptpflicht vollständig abgeschafft werden würde und Ärzte nur noch eine beratende Funktion hätten, die für jede Person freiwillig ist.

Humanistischer Verband Deutschlands

Der Humanistische Verband Deutschlands vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionsfreien in Staat und Gesellschaft. Er bringt sich in aktuelle ethische Debatten ein und engagiert sich auf der Basis von Toleranz, Selbstbestimmung und Solidarität für eine menschlichere Gesellschaft. Als Weltanschauungsgemeinschaft ist er den Kirchen gemäß Art. 140 Grundgesetz gleichgestellt.

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