IBKA Berlin-Brandenburg

Atheisten protestieren gegen Finanzierung des Religionsunterrichts durch den Staat

Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen wird das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen bezahlen. Dies kritisiert der Berlin-Brandenburger Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Während das Vermögen des Erzbistums erneut angewachsen ist, bleibt sein finanzieller Eigenanteil am Religionsunterricht mit 5,6 Millionen Euro weit unter dem staatlichen Beitrag.

"Religionsunterricht ist Glaubensunterweisung im Interesse der Kirche selbst und ihrer Anhänger. Es ist nicht die Aufgabe der Schule, religiöse Glaubenssätze als Wahrheiten zu vermitteln", sagt Silvia Kortmann, Regionalsprecherin des Berlin-Brandenburger Landesverbands des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Wenn die Kirchen Glauben verbreiten wollen, dann mit eigenem Personal, auf eigene Kosten und in eigenen Räumen. Die Steuergelder sollten besser in die Vermittlung von wissenschaftlich haltbaren Lerninhalten investiert werden."

Das Erzbistum Berlin veröffentlichte in der vergangenen Woche seinen Geschäftsbericht für 2019 und den Haushaltsplan für 2021. Danach betrug das Vermögen des Erzbistums Ende 2019 811,7 Millionen Euro, das sind 56,4 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Für das Jahr 2021 plant das Bistum aus eigenem Aufkommen 5,6 Millionen Euro für den Religionsunterricht und 19 Millionen Euro für Schulen in katholischer Trägerschaft aufzuwenden. Das sind lediglich rund 38 Prozent beziehungsweise 20 Prozent der Ausgaben für diese Zwecke.

Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen zahlt dagegen das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Für die Schulen in seiner Trägerschaft erhält das Erzbistum weitere 75,7 Millionen Euro an öffentlichen Geldern. Dies ist nach den Kirchensteuern seine zweitgrößte Einnahmequelle. "Die Vermehrung des kirchlichen Reichtums kann nicht die Aufgabe eines demokratischen, neutralen Staates sein", kommentiert IBKA-Landessprecherin Kortmann.

Die Zahlungen gehen auf eine Finanzierungsvereinbarung von September 2019 für die Jahre 2020 bis 2023 zurück. Die staatlichen Zuwendungen für den Religionsunterricht allgemein werden mit Artikel 7 GG begründet, der den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die Schulen vorsieht, die keine Bekenntnisschulen sind. "Dass daraus eine Verpflichtung für alle Schulen erwächst, Religionsunterricht anzubieten, kann ich nicht erkennen", so Kortmann.

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Kommentare (12)

Christian Kozla (nicht überprüft)

Fr. 12 Feb 2021 - 12:54

Unterschreibt und verbreitet die Petition www.stop-kirchensubventionen.de

Danke.

Giordano Bruno (nicht überprüft)

Fr. 12 Feb 2021 - 13:11

Jeder normale Verein muss sich selbst durch seine Mitglieder finanzieren, warum verlangt unser Staat von seinen Steuerzahlern, dass diese einen Verein mit finanzieren müssen, dem sie nicht angehören.
Welches Gesetzt stützt solcherlei Ungerechtigkeit?

Roland Fakler (nicht überprüft)

Fr. 12 Feb 2021 - 13:36

Es ist eine kulturelle Kathastrophe, dass der demokratische Staat tausende intelligente Menschen ausbildet und dafür bezahlt, dass sie der nächsten Generation bronzezeitliche Märchen als Wahrheiten vermittelt, Märchen und Propaganda, die in vieler Beziehung den Grundwerten der freiheitlichen, demokratischen Ordnung widersprechen. Das Geld wäre in einem verbindlichen Ethikunterricht, in dem eben diese Werte vermittelt werden, besser angelegt. Warum geschieht das nicht? Weil unsere Politiker hirngewaschene Lakaien dieser Kirchen sind und mit dieser unseligen Haltung immer noch ihr Seelenheil oder ihr politisches Überleben verbinden.

Uwe Lehnert (nicht überprüft)

Fr. 12 Feb 2021 - 15:19

Ich ergänze:

„Die Vermehrung des kirchlichen Reichtums kann nicht die Aufgabe eines demokratischen, neutralen Staates sein“, heißt es zu Recht in der obigen Presseerklärung. Hierzu sollte ausdrücklich auf Artikel 137 WRV (Weimarer Reichs-Verfassung), Absatz (1) und auch auf Artikel 138 WRV, Absatz (1) verwiesen werden, die beide Bestandteil von Artikel 140 des Grundgesetzes sind. 138 WRV, Absatz (1) besagt: Es besteht keine Staatskirche; Artikel 139 WRV formuliert: … Staatsleistungen werden durch Landesgesetze abgelöst. … Beide Artikel unseres Grundgesetzes sind bisher nicht im Sinne dieser Aufforderungen umgesetzt worden.

Als Mitglied im „Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten“ erlaube ich mir zu erwähnen, dass sich in diesem 1976 gegründeten Bund nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen haben, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Er tritt ein für individuelle Selbstbestimmung, will vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Fr. 12 Feb 2021 - 15:29

Warum legt man die Kosten nicht auf die betroffenen Eltern um? Wie beim Eislaufunterricht.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Sa. 13 Feb 2021 - 00:46

"Es ist nicht die Aufgabe der Schule, religiöse Glaubenssätze als Wahrheiten zu vermitteln" - doch, Frau Kortmann; so läuft das in unserer KirchenRD.

Ernst Wolfsperger (nicht überprüft)

So. 14 Feb 2021 - 06:29

„Die staatlichen Zuwendungen für den Religionsunterricht allgemein werden mit Artikel 7 GG begründet, der den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die Schulen vorsieht, die keine Bekenntnisschulen sind.“
Im Grundgesetz steht doch genau das Gegenteil:
„Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“ Was nun eine Schule zur „bekenntnisfreien“ macht, wurde leider bis heute nicht definiert. Alle nicht in kirchlicher Trägerschaft betriebenen jedenfalls nicht.

"Was nun eine Schule zur „bekenntnisfreien“ macht, wurde leider bis heute nicht definiert"

Genau DAS sollte mal dringend einer zuverlässigen Definition zugeführt werden! Gerne unter Federführung von gbs, IBKA, HVD u.ä. Institutionen!

Ich persönlich würde es pragmatisch halten: Eine Schule, die sich als "bekenntnisfrei" benennt/bekennt, wird auch als solche behandelt.
Und ist deshalb von jeglicher Pflicht zu Religionsunterricht entbunden.

Das ist entsprechend der Tatsache, dass ehrlicherweise zB Christen nur als solche gezählt werden (dürfen), die sich auch als solche bezeichnen/bekennen (Taufe zählt dann zB nicht)

siehe auch zB Artikel & Diskussion hier:
https://manglaubtesnicht.wordpress.com/2016/10/17/wer-ist-christ/
(Diskussion leider etwas zerfranst: Gläubige haben gerne jede Menge Ablenkungen drauf)

Manfred Schleyer (nicht überprüft)

Mo. 15 Feb 2021 - 19:27

Jesus und die Apostel haben ihre Lehren doch auch ohne Staatsknete verbreiten können. Also warum können diese apostolischen Nachfolger das nicht genau so??

J.W. (nicht überprüft)

Di. 16 Feb 2021 - 11:40

Warum wird in dem Artikel eigentlich nicht erwähnt, dass in Berlin neben katholischem und anderen Formen von Religionsunterricht auch Weltanschauungsunterricht angeboten wird, unter anderem vom Humanistischen Verband Deutschlands, der meines Wissens nach ebenfalls staatlich gefördert wird, unter anderem aus den Steuern, die von Christinnen, Muslimen, Jüdinnen, Bahai und anderen Angehörigen von religiösen Gemeinschaften gezahlt werden? Da der Lebenskundeunterricht, verantwortet vom HVD, den Religionsunterrichten gleichgestellt ist, verwundert dieser Fokus des IBKA etwas.

awmrkl (nicht überprüft)

Di. 16 Feb 2021 - 12:40

Eine weitere web-Adresse in diesem Zusammenhang, zur "Unterschrift":
"Ende der Gehaltszahlungen kirchlicher Amts- und Würdenträger aus Steuermitteln"
https://openpetition.de/!staatsleistungen
(Gestartet 23.01.2021, noch 9 Wochen, Stand jetzt: 3% für Quorum)

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