IBKA Berlin-Brandenburg

Atheisten protestieren gegen Finanzierung des Religionsunterrichts durch den Staat

Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen wird das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen bezahlen. Dies kritisiert der Berlin-Brandenburger Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Während das Vermögen des Erzbistums erneut angewachsen ist, bleibt sein finanzieller Eigenanteil am Religionsunterricht mit 5,6 Millionen Euro weit unter dem staatlichen Beitrag.

"Religionsunterricht ist Glaubensunterweisung im Interesse der Kirche selbst und ihrer Anhänger. Es ist nicht die Aufgabe der Schule, religiöse Glaubenssätze als Wahrheiten zu vermitteln", sagt Silvia Kortmann, Regionalsprecherin des Berlin-Brandenburger Landesverbands des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Wenn die Kirchen Glauben verbreiten wollen, dann mit eigenem Personal, auf eigene Kosten und in eigenen Räumen. Die Steuergelder sollten besser in die Vermittlung von wissenschaftlich haltbaren Lerninhalten investiert werden."

Das Erzbistum Berlin veröffentlichte in der vergangenen Woche seinen Geschäftsbericht für 2019 und den Haushaltsplan für 2021. Danach betrug das Vermögen des Erzbistums Ende 2019 811,7 Millionen Euro, das sind 56,4 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Für das Jahr 2021 plant das Bistum aus eigenem Aufkommen 5,6 Millionen Euro für den Religionsunterricht und 19 Millionen Euro für Schulen in katholischer Trägerschaft aufzuwenden. Das sind lediglich rund 38 Prozent beziehungsweise 20 Prozent der Ausgaben für diese Zwecke.

Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen zahlt dagegen das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Für die Schulen in seiner Trägerschaft erhält das Erzbistum weitere 75,7 Millionen Euro an öffentlichen Geldern. Dies ist nach den Kirchensteuern seine zweitgrößte Einnahmequelle. "Die Vermehrung des kirchlichen Reichtums kann nicht die Aufgabe eines demokratischen, neutralen Staates sein", kommentiert IBKA-Landessprecherin Kortmann.

Die Zahlungen gehen auf eine Finanzierungsvereinbarung von September 2019 für die Jahre 2020 bis 2023 zurück. Die staatlichen Zuwendungen für den Religionsunterricht allgemein werden mit Artikel 7 GG begründet, der den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die Schulen vorsieht, die keine Bekenntnisschulen sind. "Dass daraus eine Verpflichtung für alle Schulen erwächst, Religionsunterricht anzubieten, kann ich nicht erkennen", so Kortmann.

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