Die Bundesregierung hat eine Kommission berufen, die in den kommenden Monaten über den § 218 StGB im Besonderen und die Reproduktionsmedizin im Allgemeinen beraten soll. Zur großen Überraschung ist die Mehrheit der 18 Berufenen weiblich und es wurde kein Kirchenvertreter einberufen.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch noch immer verboten und nur im Ausnahmefall möglich. Das ist im § 218 des Strafgesetzbuches verankert. Eine Aufhebung dieses Verbots wird seit Jahren gefordert. Nun hat die Bundesregierung eine Kommission berufen, die sich des Themas annehmen soll.
Das Ärzteblatt stellt in einem Artikel die Mitglieder der Kommission vor. So soll die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" prüfen, "wie sich der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches regeln lässt. Weiterer Arbeitsauftrag ist die Prüfung der Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft."
Zu den 15 Expertinnen und drei Experten aus der Medizin gesellen sich Ethiker*innen sowie Fachleute aus den Bereichen Verfassungs-, Familien- und Öffentliches Recht.
Auch wenn die in die Kommission berufenen Ärzte eventuell als konservativ angesehen werden müssen, ist schon allein die Tatsache, dass hier keine Vertreter der Kirchen berufen wurden, als revolutionär anzusehen. So wundert es nicht, dass eben jene lautstark Protest einlegen. Im pro-medienmagazin wird deshalb vorsorglich schon mal darauf hingewiesen, dass die bayerische Landesregierung dagegen klagen wird, wenn die Bundesregierung den Paragrafen 218 streicht.
Die Juristin Maria Heidel, Sprecherin für das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, sagte dem hpd: "Wir freuen uns, dass die lange versprochene Kommission bald ihre Arbeit aufnimmt. Die Zusammensetzung der Kommission macht auf den ersten Blick einen guten Eindruck, da sie vielfältige Interessen einschließt und nicht überwiegend aus Kirchenvertreter:innen, wie in den 90er Jahren, besteht. Wir fordern zusätzlich, dass sich die Kommission für ein Verbot von Gehsteigbelästigungen einsetzt."
Das Bündnis fordert seit Jahren die Streichung der §§ 218 ff. StGB und sieht in diesen Straftatbeständen eine "unnötige Bevormundung und Hürde für schwangere Menschen".
"Die aktuellen Regelungen um den Schwangerschaftsabbruch stellen keinen gerechten Ausgleich des Grundrechtsschutzes dar", sagt Heidel weiter. "Das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Personen wird nicht ausreichend geschützt – die Intimsphäre schwangerer Personen wird mit diesem Regelungskonzept vollständig aufgegeben. Ihnen wird die Fähigkeit abgesprochen, eigenständige Entscheidungen zu treffen."
Gesundheitsminister Lauterbach sagte gegenüber dem Spiegel, dass "gerade die politische Entscheidung komplexer ethischer Fragen […] eine gute wissenschaftliche Basis" benötige. Ob er damit die Absage an die Kirchen begründen wollte? Auch in ethischen Fragen haben die Religionsgemeinschaften in der Vergangenheit grundlegend versagt. So ist es nur angemessen, dass sie bei ethisch relevanten Fragen nicht mehr befragt werden. Das sollte Schule machen!
4 Kommentare
Kommentare
A.S. am Permanenter Link
Bei aller berechtigten Kritik an der Ampel:
So eine Kommission ist nur möglich bei parlamentarischen Mehrheiten ohne Beteiligung von CDU/CSU.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Hallo A.S.
Die CSU in Bayern ist mit Abstand die Christlichste Partei in der BRD. Diese ist nicht im Stande sich von den Hitler-treuen Kardinälen welche welche heute noch mit Strassennamen
geehrt werden zu verabschieden.
Seit Jahren Kämpe ich zusammen mit der gbs ( Giordano Bruno Stiftung ) und dem bfg
( Bund für Geistesfreiheit ) darum in München und Heilsbronn die Strassennamen zu ändern,
aber jede zuständige Stelle beruft sich auf die andere und somit bleiben die Namen von
Kardinal Faulhaber weiterhin in diesen beiden Städten präsent. Dieser Kardinal war ein glühender Verehrer von Adolf Hitler und hat das auch von der Kanzel gepredigt.
Es ist ein Skandal, dass diese Strassennamen bis heute noch bestehen und zeigt deutlich, wo
die Bayerische Regierung heute noch steht.
Diese Geschichtsverehrung der NS Zeit ist noch lange nicht überwunden und bleibt ein Stachel im Fleisch der Demokratie.
A.S. am Permanenter Link
@Gerhard Baierlein: Und ich kämpfe für parlamentarische Mehrheiten gegen die Kirchengetreuen.
Die säkularen Organisationen in Deutschland sind leider sehr verzagt und philosophielastig.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Ok, leider nur im Konjunktiv gefordert, da muss noch viel passieren bis die
Mehrheit erkennt mit wessen Geisteshaltung sie es mit den Kirchen und Sekten zu tun haben.