OLG Bremen revidiert Freispruch

Evangelikaler Pastor muss zurück auf die Anklagebank

St.-Martini-Kirche, Bremen
Olaf Latzels St.-Martini-Kirche in Bremen

Der evangelikale Pastor Olaf Latzel muss erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Bremen entschied im Revisionsverfahren, den vergangenes Jahr erlassenen Freispruch aufzuheben. Latzel war 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hob vergangene Woche den Freispruch des umstrittenen evangelikalen Pastors Olaf Latzel auf und schickte den Fall zurück ans Landgericht. Interessanterweise folgte das OLG in seiner Urteilsbegründung allerdings nicht der ursprünglichen Argumentation der Staatsanwaltschaft, die Latzels Äußerungen als volksverhetzend einstufte, sondern entschied auf Formfehler. Die Generalstaatsanwaltschaft argumentierte in der Revision, der Freispruch sei unwirksam, da die Urteilsbegründung des Landgerichts "bei der Sachverhaltsfeststellung lückenhaft" sei. Die "selektive" Zusammenfassung des mehr als 90 Minuten andauernden Vortrags auf lediglich drei Seiten sei unzureichend. Erst durch eine ausführlichere Wiedergabe wäre deutlich geworden, dass der Pastor in seiner Rede "konkret Menschen in den Fokus" genommen hätte.

Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die Einwände der Generalstaatsanwaltschaft berechtigt seien. In seinem Urteil vom 23. Februar 2023 (Aktenzeichen 1 Ss 48/22) befand das Gericht, dass der Zusammenhang der zur Anklage gebrachten Aussagen nur vage oder teilweise überhaupt nicht wiedergegeben würde. Eine von Richter Klaus-Dieter Schromek ins Gespräch gebrachte Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage wollte die Generalstaatsanwaltschaft nicht akzeptieren.

"Befremdlich": Theologische Gutachten sollten Latzel entlasten

"Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day", hatte der Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde im Rahmen eines christlichen Eheseminars im Jahr 2019 gepoltert. Homosexualität sei eine der "Degenerationsformen der Gesellschaft" und, so Latzel weiter, "der ganze Genderdreck" sei "ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung" sowie "zutiefst teuflisch und satanisch".

Für diese und andere Aussagen verurteilte das Amtsgericht Bremen den Pastor wegen Volksverhetzung zu 90 Tagessätzen à 90 Euro. Mit einem Strafmaß von 8.100 Euro bewegte sich das Amtsgericht dabei am unteren Ende des Möglichen. "Wenn Dürre herrscht, dürfen Sie auch kein Streichholz entzünden" kommentierte Richterin Ellen Best das damalige Urteil im Hinblick auf die seit Jahren ansteigende Hasskriminalität.

Das Landgericht Bremen wiederum kam im Berufungsverfahren zu dem Ergebnis, Latzels Äußerungen seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt. Für einige Kontroversen sorgte die Bestellung zweier theologischer Gutachten, die klären sollten, inwieweit Latzels Aussagen überhaupt mit der christlichen Lehre übereinstimmen. "Befremdlich" nannte Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, dieses Vorgehen: "Was die Bibel 'wirklich' sagt, ist im säkularen Rechtsstaat nun wirklich keine sinnvolle Frage für ein Gerichtsgutachten," so der Kirchenrechtler im Vorfeld des Berufungsverfahrens zum Evangelischen Pressedienst. Nun muss sich eine andere Kammer des Bremer Landgerichts mit dem Fall befassen. Ein internes Disziplinarverfahren, das die Bremische Evangelische Kirche im Mai 2020 angestoßen hatte, ruht bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens.

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Kommentare (7)

Roland Fakler (nicht überprüft)

Mo. 27 Feb 2023 - 13:52

Was die Bibel wirklich sagt: Da steht zum Beispiel in Psalm 137:9 „Heil dem der deine Kinder packt und am Felsen zerschmettert". Heißt das, Gott freut sich, wenn Kinder am Felsen zerschmettert werden?
Wir dürfen das natürlich nicht so falsch verstehen, dass wir alle Nachbarskinder am Felsen zerschmettern, gemeint sind lediglich die Kinder der Falschgläubigen und Feinde!

Werner Helbling (nicht überprüft)

Mo. 27 Feb 2023 - 14:51

"Was die Bibel 'wirklich' sagt, ist im säkularen Rechtsstaat nun wirklich keine sinnvolle Frage für ein Gerichtsgutachten," so der Kirchenrechtler

Die Bibel strotzt nur so von Wiedersprüchen. Dazu die Begründung eines Theologen: «Gott wollte für alle Menschen etwas aussagen»! Damit stellt er dieser Gottheit ein denkwürdiges schlechtes Zeugnis aus. Dümmer geht kaum noch! Alle diese sogenannten «heiligen Schriften» wären eines wirklichen Gottes absolut unwürdig und beschämend. Sie sind nicht das Papier Wert, auf das sie gedruckt sind.

Johannes Moser (nicht überprüft)

Mo. 27 Feb 2023 - 15:25

Kirchenrechtler Heinig zum Fall Latzel im evangelischen Pressedienst: Jedem und Jeder sei es staatlicherseits unbenommen, praktizierte Homosexualität für Sünde zu halten. "Man darf diese Überzeugung nur nicht in einer Weise ausdrücken, dass strafrechtliche Grenzen überschritten werden." Nun, zunächst mal hat er Recht! Glauben darf man all möglichen Schwachsinn und diesen sogar verkünden: Jungfrauengeburt; Hölle, Engel, Teufel, Allmacht und Barmherzigkeit Gottes beim Anblick der vielen Katastrophen - doch
darf ein säkularer Staat solche Geisteshaltung grundgesetzwidrig privilegieren und mit Milliarden jährlich auch noch finanzieren? Es reicht. Basta!

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Di. 28 Feb 2023 - 10:31

Antwort auf von Johannes Moser (nicht überprüft)

Absolut richtig Herr Moser, nur dass viele Menschen, aus Angst vor dem Sterben dies nicht
wahrhaben wollen und sich an den Strohhalm des Glaubens klammern, ohne darüber nachzudenken, was es heissen würde ewig zu Leben. Genau genommen ist diese Hoffnung
derartig sinnlos und würde mich nur abschrecken, ich kann mir nichts schlimmeres vorstellen als an einem Ort zu leben in dem Milliarden und Aber-milliarden von Menschen
endlos herumgeistern.

David Z (nicht überprüft)

Mo. 27 Feb 2023 - 16:17

Homosexuelle als "Verbrecher" zu bezeichnen, halte ich für völlig unangemessen und zudem für eine klare Falschaussage. Denn selbstverständlich ist in unserem Staat Homosexualität nicht strafbar und außer unserem Strafgesetzt gibt es keine andere Instanz. Aber diese Äußerung an sich als strafbar ansehen? Viel wichtiger als das, was er gesagt hat, erscheint mir die Situation, in der die Äußerung stattfand. Die Situation ist es, die mit entsprechender Rhetorik eine Äusserung problematisch machen kann, nicht aber die Worte per se.

""Wenn Dürre herrscht, dürfen Sie auch kein Streichholz entzünden" kommentierte Richterin Ellen Best das damalige Urteil im Hinblick auf die seit Jahren ansteigende Hasskriminalität."

Diese Analogie erscheint mir aber doch ziemlich dürftig. Erstens ist Hass kein Verbrechen. Zweitens stehen wir nicht vor einem Flächenbrand. Und drittens ist das die gleiche Argumentation, mit der man - mMn ungerechtfertigerweise - Religionen vor Kritik schützt: Störung des Öffentlichen Friedens

Ich würde mir übrigens wünschen, dass die Staatsanwaltschaft bei hetzenden Imamen, die es in orthodoxen Gemeinden, grade auch in Bremen, ohne Frage gibt, einen ebenso entschlossenen Tatendrang zeigen würde. Menschen mit homosexueller Ausrichtung wäre damit in der alltäglichen Realität sicher mehr geholfen als sich auf diesen Clown einzuschiessen.

TheoGanten (nicht überprüft)

Fr. 10 Mär 2023 - 19:49

Na dann hoffen wir doch mal, dass dieser Volksverhetzer zu einer langen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird.

wolfgang (nicht überprüft)

Do. 16 Mär 2023 - 14:05

Die Märchenbibel hat im Gerichtssaal überhaupt nichts verloren. Denn es zählt nur die Wahrheit und die Bibel ist nicht wahr!

Adrian Beck

Der Autor ist seit einigen Jahren im (E-)Marketing tätig, außerdem als Autor, Musiker, DJ und Veranstalter. Er lebte längere Zeit als Digital Nomad in Asien und Israel und ist seit 2018 wieder in Deutschland beheimatet.

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