OLG Bremen revidiert Freispruch

Evangelikaler Pastor muss zurück auf die Anklagebank

Der evangelikale Pastor Olaf Latzel muss erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Bremen entschied im Revisionsverfahren, den vergangenes Jahr erlassenen Freispruch aufzuheben. Latzel war 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hob vergangene Woche den Freispruch des umstrittenen evangelikalen Pastors Olaf Latzel auf und schickte den Fall zurück ans Landgericht. Interessanterweise folgte das OLG in seiner Urteilsbegründung allerdings nicht der ursprünglichen Argumentation der Staatsanwaltschaft, die Latzels Äußerungen als volksverhetzend einstufte, sondern entschied auf Formfehler. Die Generalstaatsanwaltschaft argumentierte in der Revision, der Freispruch sei unwirksam, da die Urteilsbegründung des Landgerichts "bei der Sachverhaltsfeststellung lückenhaft" sei. Die "selektive" Zusammenfassung des mehr als 90 Minuten andauernden Vortrags auf lediglich drei Seiten sei unzureichend. Erst durch eine ausführlichere Wiedergabe wäre deutlich geworden, dass der Pastor in seiner Rede "konkret Menschen in den Fokus" genommen hätte.

Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die Einwände der Generalstaatsanwaltschaft berechtigt seien. In seinem Urteil vom 23. Februar 2023 (Aktenzeichen 1 Ss 48/22) befand das Gericht, dass der Zusammenhang der zur Anklage gebrachten Aussagen nur vage oder teilweise überhaupt nicht wiedergegeben würde. Eine von Richter Klaus-Dieter Schromek ins Gespräch gebrachte Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage wollte die Generalstaatsanwaltschaft nicht akzeptieren.

"Befremdlich": Theologische Gutachten sollten Latzel entlasten

"Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day", hatte der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde im Rahmen eines christlichen Eheseminars im Jahr 2019 gepoltert. Homosexualität sei eine der "Degenerationsformen der Gesellschaft" und, so Latzel weiter, "der ganze Genderdreck" sei "ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung" sowie "zutiefst teuflisch und satanisch".

Für diese und andere Aussagen verurteilte das Amtsgericht Bremen den Pastor wegen Volksverhetzung zu 90 Tagessätzen à 90 Euro. Mit einem Strafmaß von 8.100 Euro bewegte sich das Amtsgericht dabei am unteren Ende des Möglichen. "Wenn Dürre herrscht, dürfen Sie auch kein Streichholz entzünden", kommentierte Richterin Ellen Best das damalige Urteil im Hinblick auf die seit Jahren ansteigende Hasskriminalität.

Das Landgericht Bremen wiederum kam im Berufungsverfahren zu dem Ergebnis, Latzels Äußerungen seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt. Für einige Kontroversen sorgte die Bestellung zweier theologischer Gutachten, die klären sollten, inwieweit Latzels Aussagen überhaupt mit der christlichen Lehre übereinstimmen. "Befremdlich" nannte Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, dieses Vorgehen: "Was die Bibel 'wirklich' sagt, ist im säkularen Rechtsstaat nun wirklich keine sinnvolle Frage für ein Gerichtsgutachten", so der Kirchenrechtler im Vorfeld des Berufungsverfahrens zum Evangelischen Pressedienst. Nun muss sich eine andere Kammer des Bremer Landgerichts mit dem Fall befassen. Ein internes Disziplinarverfahren, das die Bremische Evangelische Kirche im Mai 2020 angestoßen hatte, ruht bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens.

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