Gesundheit

Prof. Dr. Fritz K.

Selbstbestimmt Sterben – eine Geschichte

Wie erzählt man von einem Leben, das bewusst zu seinem Ende geführt wurde? In diesem ersten Teil seiner autobiographischen Reflexion zeichnet Prof. Dr. Fritz K. den Weg nach, der ihn – mit 82 Jahren, bei klarem Verstand – zu der Entscheidung führte, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Dieser Text ist sein Versuch, die Gründe seines Entschlusses offen, kritisch und ohne Sentimentalität zu erzählen – für sich selbst und für diejenigen, die verstehen möchten, wie ein solcher Entschluss reift.

Flensburg

Zur Fusion der Flensburger Kliniken und ihren verhängnisvollen Folgen für das Recht auf Abtreibung

Wenn der Papst über Frauen entscheidet

Das katholische Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital in Flensburg und das Evangelische Diakonissenkrankenhaus (DIAKO) schließen sich aus wirtschaftlichen Gründen – getrieben von einem gewinnorientiert ausgerichteten Krankenhaussystem – unter dem Namen "Fördeklinikum Katharinen-Hospital" zusammen. Der Neubau am Standort Peelwatt soll 2030 bezogen werden. Was nach Modernisierung und Effizienz klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als folgenschwerer Rückschritt.

Zur Fehlsteuerung des Sozialrechts bei chronischen Erkrankungen

Wenn das Gesetz die Krankheit nicht sieht

Wer zu krank zum Arbeiten ist, aber zu gesund für die Erwerbsminderungsrente, fällt durch alle Raster des Sozialrechts. Chronische Krankheiten wie ME/CFS oder Long Covid entlarven ein System, das Krankheit noch immer in Stunden misst. Zeit für eine grundlegende Reform.

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt

Beschneidung darf nicht länger Tabu-Thema sein

Auch Jungen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit

Für den 11. November 2025 hatte das Hamburger Säkulare Forum, das neun säkulare Organisationen der Hansestadt vertritt, zum Thema "Beschneidung von Jungen ohne Indikation" eingeladen. Schon der Untertitel im Einladungstext "Medizinische, gesellschaftliche und ethische Perspektiven auf eines der größten Tabu-Themen im deutschen Kinderschutz" deutet die Brisanz des Themas an.

Das Bundesverfassungsgericht, die Triage – und die Würde des Menschen

Wenn der Gesetzgeber das Unfassbare regeln will

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz verworfen. Viele Medien erklärten das Urteil mit der schlichten Formel: "Der Bund ist nicht zuständig." Doch das greift viel zu kurz.

Banner bei der Demo für sexuelle Selbstbestimmung

Abtreibung: EU soll Frauen helfen

Inwieweit ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird, das ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Sache der einzelnen Staaten. Und so reicht die Bandbreite von einer eher liberalen Rechtslage in den Niederlanden oder in Frankreich bis zu einer besonders strengen Regelung in Polen. Trotz dieser Nicht-Zuständigkeit der EU laufen derzeit aber zwei Vorstöße, dies zu ändern. Eine kommt aus dem EU-Parlament, eine andere von einer Bürgerinitiative.