Jahresbilanz der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben

Die Zahl der begleiteten Suizide steigt

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Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
Robert Roßbruch

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vermittelte im Jahr 2025 in insgesamt 898 Fällen eine Suizidhilfe. Eine neue Kampagne soll für die Selbstbestimmung am Lebensende werben.

Der Suizid der Kessler-Zwillinge im November 2025 hat das Thema bei einem großen Teil der Bevölkerung ins Bewusstsein gerückt. "Darüber wurde in Illustrierten und Zeitungen geschrieben, in denen dieses Thema normalerweise nicht aufgegriffen wird." Das sagt Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Und eben diese DGHS, die auch im Fall der Kessler-Zwillinge die Suizidhilfe vermittelt hatte, bekommt es besonders zu spüren, dass das ernste Thema in weiten Kreisen der Gesellschaft ins Bewusstsein gelangt. Roßbruch betont bei der Jahrespressekonferenz gestern in Berlin, dass der Zuwachs in der Organisation im vergangenen Jahr mit 24.000 neuen Mitgliedern auf nunmehr rund 65.000 Mitglieder besonders hoch war.

Ellen und Alice Kessler hatten zwei Tage vor ihrem begleiteten Freitod schriftlich gegenüber der DGHS erklärt: "Wir sind froh, dass es die DGHS gibt und wir mit Würde unser Leben beenden können." Roßbruch hatte danach betont: "Die Schwestern waren außergewöhnliche und bewundernswerte Menschen. Ihr letzter Schritt und ihr Wunsch, dass die Öffentlichkeit davon erfährt, fördert die Diskussion über die Freitodbegleitung."

Roßbruch legt Wert darauf, dass sich die DGHS selbst nicht als Sterbehilfe-Organisation sehe, sondern als Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation, die die Mitglieder etwa zum Thema Patientenverfügung berate. Erst Mitte 2020 habe man begonnen, den Mitgliedern eine legale ärztliche Freitodbegleitung in Deutschland zu ermöglichen. "Eine Reise zu einer Schweizer Organisation ist nicht länger erforderlich", sagt Roßbruch.

Insgesamt habe die DGHS bislang 2.300 Freitodbegleitungen vermittelt. Im Jahr 2025 waren es 898 und damit deutlich mehr als im Vorjahr (623). Dabei arbeitet die DGHS mit Juristen und Ärzten zusammen, die den Suizid durch Einnahme eines Medikaments organisieren helfen. Wenn gewünscht, können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen anwesend sein. Gäbe es Zweifel an der Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches, werde ein fachärztliches Gutachten oder Attest eingeholt.

Auf der Internetseite der DGHS wird das Verfahren so beschrieben:

"In der Geschäftsstelle wird ein Antrag von Mitarbeitenden bearbeitet und geprüft. Gegebenenfalls werden noch fehlende notwendige Informationen bei den Antragstellenden erfragt. Sind die Sicherheitsstandards allem Anschein nach erfüllt, erfolgt eine Vermittlung an mit der DGHS kooperierende Freitodbegleitende. Durch einen Juristen oder eine Juristin wird ein Erstgespräch bei Ihnen zuhause geführt. Kurz vor der Freitodbegleitung führt die begleitende Ärztin oder der begleitende Arzt das Zweitgespräch. Erst- und Zweitgespräch dienen der Abklärung der Freiverantwortlichkeit und Wohlerwogenheit des Freitodwunsches. Sind diese durchgängig gegeben, kann die Freitodbegleitung stattfinden. In der Regel findet diese in Ihrem gewohnten Umfeld statt. Neben dem begleitenden Arzt oder der begleitenden Ärztin fungiert der Jurist oder die Juristin bei der Begleitung als Zeuge. Nach dem Tod der freitodwilligen Person werden die zuständigen Behörden informiert und ihnen transparent alle notwendigen Unterlagen übergeben."

Voraussetzung: Freiverantwortlichkeit

Die Freiverantwortlichkeit ist Voraussetzung für eine legale Suizidhilfe. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 gilt zwar: Jeder hat das Recht, selbstständig über sein Leben und seinen Tod zu entscheiden, auch durch Suizid. Und: Helfer machen sich nicht strafbar. Voraussetzung ist jedoch, dass der Sterbewillige einwilligungsfähig ist. Das wäre er nicht, wenn er an einer schweren psychischen Krankheit leidet. Gerade dieser Aspekt birgt jedoch Unsicherheiten, was eine mögliche Strafbarkeit des Sterbehelfers betrifft. Kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass es an der Einwilligungsfähigkeit des Sterbewilligen fehlte, kann sich der Sterbehelfer strafbar machen. So verhängten Strafgerichte auch bereits mehrjährige Haftstrafen in solchen Fällen (der hpd berichtete).

Roßbruch wird in der Pressekonferenz von Journalisten darauf angesprochen, dass aktuell die Staatsanwaltschaft Köln in Sachen einer von der DGHS vermittelten Suizidhilfe ermittle. Es geht um den Fall des Sterbehilfe-Aktivisten Florian Willet, der selbst im vergangenen Jahr die Dienste der DGHS für seinen Freitod in Anspruch genommen hatte. Der Verdacht ist, dass er ernste psychische Probleme hatte und ihm deshalb die Hilfe nicht hätte geleistet werden dürfen. Roßbruch sagt dazu: "Es gibt keine Ermittlung gegen Mitglieder des Präsidiums, sondern gegen zwei Freitodbegleiter." Er werde sich im laufenden Ermittlungsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern. Nur so viel: "Ich bin überzeugt davon, dass beide involvierten Freitodbegleiter sich aus rechtlicher Sicht nichts vorzuwerfen haben und dass am Ende das Ermittlungsverfahren gegen diese beiden Freitodbegleiter eingestellt werden wird." Bei keiner der bisher von der DGHS vermittelten Freitodbegleitungen habe es einen Strafprozess gegeben, betont er noch.

Eine von der DGHS vermittelte Suizidhilfe kostet den Betroffenen einen Unkostenbeitrag von 4.000 Euro, bei einer Doppel-Freitodbegleitung wie bei den Kessler-Zwillingen sind es 6.000 Euro. Es gibt aber auch einen Solidarfonds, der bedürftigen Mitgliedern eine Suizidhilfe ermöglicht.

Statistik der DGHS

Neben der DGHS vermitteln beziehungsweise führen auch noch der Verein Sterbehilfe und Dignitas Deutschland Freitodbegleitungen durch. Allerdings sind die Zahlen dort geringer. Beim Verein Sterbehilfe waren es im vergangenen Jahr 418 Fälle, bei Dignitas Deutschland 623. Und bei der DGHS, wie erwähnt, 898. Roßbruch setzt die Zahlen in Relation zu den geschätzt 10.000 (oftmals brutalen) unbegleiteten Suiziden pro Jahr in Deutschland.

41 Anträge lehnte die DGHS im vergangenen Jahr ab. 103 Antragsteller/innen verstarben bereits während des Antragsverfahrens. 37 der Freitodbegleitungen fanden in stationären Pflegeeinrichtungen statt. Das Durchschnittsalter der von der DGHS vermittelten Antragsteller liegt bei gut 79 Jahren. Der Frauenanteil überwiegt.

In den relativ meisten Fällen (31,5 Prozent) ist der Grund für die Inanspruchnahme der Suizidhilfe eine Multimorbidität, ein Zusammentreffen diverser Krankheitsbilder. Mit 25,6 Prozent folgt die Lebenssattheit als zweithäufigstes Motiv. Krebserkrankungen (15,6 Prozent) und neurologische Erkrankungen (13,4 Prozent) sind weitere häufig genannte Gründe. Die jüngste von der DGHS vermittelte Antragstellerin, die an ME/CFS litt, war 26 Jahre alt. Die älteste Suizidentin war 102 Jahre alt. Ihr Motiv war Lebenssattheit. Roßbruch beschreibt dieses Motiv so: "Diese Menschen sagen in einem hohen Alter, das Leben kann mir jetzt nicht mehr viel bringen. Ich habe ein schönes Leben gehabt. Ich möchte jetzt gehen. All das, was ich jetzt noch vor mir habe, in diesem Alter, kann nur negativ für mich sein, und deswegen mache ich für mich jetzt einen Schnitt und sage: ich möchte gehen."

Neue Kampagne

Eines der Plakate der neu gestarteten Kampagne, Foto: © DGHS
Eines der Plakate der neu gestarteten Kampagne, Foto: © DGHS

Am Ende der Pressekonferenz stellt Robert Roßbruch noch eine neue Kampagne der DGHS vor, mit dem Titel "Humanes Sterben. Weil es mein Leben ist." Kernstück sind die Geschichten, Stimmen und Fotos einzelner Mitglieder, die als sogenannte "Testimonials" auf www.humanes-sterben.info und in den Social-Media-Kanälen der DGHS gezeigt werden. Roßbruch: "Damit wollen wir die Bürger:innen informieren, die das Thema Freitodbegleitung noch nicht kennen – und unsere Mitglieder und Unterstützer zum Mitmachen einladen." Ziel der Kampagne sei es, so Roßbruch, "unter anderem den Bundestagsabgeordneten zu zeigen, dass Selbstbestimmung am Lebensende in unserer Gesellschaft unverhandelbar ist. Und dass wir eine neue gesetzliche Regelung der Suizidhilfe für nicht erforderlich halten. Wie können wir das am besten vermitteln? Indem wir die Stimmen der Mitglieder und das unterstützende Echo in der Bevölkerung sprechen lassen."„

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