Urteil im Spaghettimonsterprozess

OLG Brandenburg entscheidet gegen Spaghettimonster

Rüdiger Weida und Winfried Rath
Sind trotz des Urteils des OLG Brandenburg weiterhin zuversichtlich: Rüdiger Weida und Rechtsanwalt Winfried Rath

Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.

2014 hatte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. bei der zuständigen Behörde beantragt, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufstellen zu dürfen, um damit – so wie die anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften der Stadt – auf ihr wöchentliches Messeangebot aufmerksam zu machen. Zunächst wurde die Erlaubnis gewährt, dann jedoch vom Land Brandenburg zurückgenommen.

Um ihr Recht, die Nudelmessehinweisschilder in Templin aufzustellen, stritt die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V. vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht am 7. Juli 2017 bereits in zweiter Instanz. Die KdFSMD versteht sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft und verwies in der Verhandlung am 7. Juli diesbezüglich auf entsprechende Passagen in ihrer Satzung. Das Gericht zog sich zur Prüfung zurück und verkündete heute sein Urteil: Die Klage der KdFSMD wurde zurückgewiesen.

Laut Pressemitteilung des OLG Brandenburg befand das Gericht, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht als Weltanschauungsgemeinschaft einzuordnen sei, "da eine gemeinsame Weltanschauung der Mitglieder fehle. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt befasse und zu daraus abgeleiteten Werturteilen gelange." Dies ist nach Auffassung des OLG Brandenburg jedoch nicht der Fall: "Der Verein verfolge nach seiner Satzung und seinem Auftreten in der Öffentlichkeit demgegenüber das Ziel, sich satirisch mit Anschauungen auseinander zu setzen, die als intolerant und dogmatisch empfunden werden. (…) Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar."

"Um sagen zu können, wie es nun genau weitergeht, müssen wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten", so Winfried Rath, Rechtsanwalt der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.. Da das OLG Brandenburg die Revision beim BGH nicht zugelassen hat, wäre der nächste Schritt eine Nichtzulassungsbeschwerde. "Nach der Pressemitteilung des Gerichts steht zu befürchten, dass sich das OLG Brandenburg nicht hinreichend tiefgehend damit beschäftigt hat, dass meine Mandantin eine Weltanschauungsgemeinschaft ist, die ihre weltanschaulichen Grundlagen im evolutionären Humanismus hat. Unabhängig davon, ob die Nichtzulassungsbeschwerde durchgeführt werden muss, um den Rechtsweg auszuschöpfen, wird sich deshalb aller Voraussicht nach letztlich das Bundesverfassungsgericht mit dem Weltanschauungsstatus der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. beschäftigen müssen."

Dass er weiterkämpfen wird, steht für den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. Rüdiger Weida fest. Laut Weida hat das OLG den Fehler gemacht, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gleichzusetzen mit der weltweiten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters. Von dieser unterscheide sich die deutsche KdFSM jedoch in zentralen Aspekten ihres Selbstverständnisses. "Wir sind eine Weltanschauungsgemeinschaft", betont Weida, "und es ist nur eine Frage der Zeit, bis uns ein Gericht auch als solche anerkennt. Dass das irgendwann passieren wird, ist so sicher wie das RAmen in unserer Kirche."

Kommentare (11)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 2 Aug 2017 - 11:50

Was zu erwarten war. Das sind halt Brennnesseln, in die sich kein Gericht setzen will; ohne Not jedenfalls noch nicht.

Thomas Reutner (nicht überprüft)

Mi. 2 Aug 2017 - 12:02

..."da eine gemeinsame Weltanschauung der Mitglieder fehle. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt befasse und zu daraus abgeleiteten Werturteilen gelange."

Nach der Definition handelt es sich auch bei den beiden Großkirchen in Deutschland um keine Weltanschauungs-/Religionsgemeinschaft, weil ihre jeweiligen Mitglieder garantiert keine gemeinsame Weltanschauung teilen (selbst unter Katholiken herrscht große Uneinigkeit bei wesentlichen Fragen - "Es gibt einen Gott" ist kein Alleinstellungsmerkmal). Und von einem "konsistenten Gedankensystem" kann man beim Christentum generell nicht reden.
Oder definiert sich "Religionsgemeinschaft" dahingehend weniger streng?

Siegbert (nicht überprüft)

Mi. 2 Aug 2017 - 12:14

"Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar"

Nein, ich denke es geht der KdFSM nicht um "Kritik an Überzeugungen Anderer" (wenn sie denn überhaupt von Mitgliedern der KdFSM ausgeübt wird), sondern um die als unsinnig empfundene Begründung von Privilegien von Religionsgemeinschaften. Die wiederum basieren auf als unsinnig aufdeckbaren Begründungen.

Ausserdem finde ich bei den großen deutschen Religionsgemeinschaften bei weitem nicht "eine gemeinsame Weltanschauung der Mitglieder", wenn ich mir z.B. die Kommentare in http://www.kath.net/news/60442 ansehe. Es kann mir doch keiner erzählen, dass Katholiken von den Pius-Brüdern bis zu Johanna Rahner eine gemeinsame Weltanschauung hätten. Es ist andersrum Kennzeichen von Religion, diese Unterschiede zu verschleiern, etwa durch verschiedene "Interpretationsmöglichkeiten".

Wolfgang (nicht überprüft)

Mi. 2 Aug 2017 - 12:28

Freiheit des Glaubens? Weit gefehlt, in dem Glauben von oben gibt es keine Freiheit und wird auch anderen nicht zugestanden. Ein Kreuz mit der Justiz.

Agnosius (nicht überprüft)

Mi. 2 Aug 2017 - 19:27

Lernen wir doch aus dem Urteil, dass vermutlich auch das Urchristentum, jedenfalls solange es noch über die Trinität gestritten hat, keine Schilder an den Ortseingangsstraßen von Templin hätte aufstellen dürfen. Und die muslimische Gemeinde während des Streits über den wahren ersten Nachfolger des Propheten vermutlich auch nicht. Das unausgesprochene Hauptkriterium des Oberlandesgerichts, dass nämlich irgendein Unfung mindestens einige Jahrhunderte lang geglaubt werden muss, bis Schilder an den Ortseingangsstraßen von Templin aufgestellt werden dürfen, findet hoffentlich in den schriftlichen Urteilgründen seinen Niederschlag.

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 3 Aug 2017 - 06:35

Vorschlag zur Güte, damit unsere total überlasteten Gerichte sich wieder den wichtigeren Nachbarschaftsklagen der streitenden Bürger zuwenden können, damit die unabhängigen, aber christlich geprägten Damen und Herren Richter am Sonntag wieder guten Gewissens in die Kirche gehen können, ohne eine Geisterglaubens-Konkurrenz befürchten zu müssen:
Anstatt auf dem Aufstellen eines offiziellen Hinweisschildes am Ortsrand zu bestehen, stellt ein Mitglied der KdFSM freundlicherweise dort sein KFZ auf, in dessen Heckfenster
(so groß wie eben dieses) ein Plakat mit dem Hinweis auf den sonntäglichen "Geisterdienst" (das Wort "Gottesdienst" will mir in diesem Zusammenhang nicht über die Lippen, obwohl ich keinen Unterschied sehe) im jeweiligen Ort.
Es empfiehlt sich für diesen Zweck ein älteres Fahrzeug, da so manche den Nächsten liebende, staatlich sanktionierte Geistergläubige vor nichts zurückschrecken!
Dieser ganze staatliche Schabernack wäre doch mal wert, von der aggressiven, mutigen und vor nichts zurückschreckenden Großschnauze Böhmermann aufgegriffen, kommentiert und parodiert zu werden. Aber da traut er sich wohl nicht ran? Selber Kirchgänger?

Böhmermann ist im übrigen kein Kirchgänger und hat in seinen Sendungen schon öfter Kritik an den Großkirchen, u.a. an deren Personal(un)recht sowie der Staatssubventionen geübt.

Mark Keller (nicht überprüft)

Sa. 19 Aug 2017 - 23:39

Antwort auf von Kay Krause (nicht überprüft)

Falls das noch gelesen wird, empfehle ich Böhmermanns "Weihnachtslied" anzuschauen. Link hier: https://www.youtube.com/watch?v=h3aL5YRCNNs
Das Video hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Ich würde davon ausgehen, dass Böhmermann sich in solchen Fragen eher die eigenen "Kriegsschauplätze" sucht, anstatt hier aufzuspringen. Die Erdo-Nummer war mehr als das, weil sie dem Ganzen noch mehr Tiefe in der Medienkritik verlieh.

Paul (nicht überprüft)

Do. 3 Aug 2017 - 16:24

Ja das alte Problem mit der Konkurrenz, es gibt nicht umsonst den oder die Sektenbeauftragte, diese klein zu halten und die Verteilung der fetten Kohle in die richtigen Bahnen zu lenken. Gibt es da eigentlich eine Kartellaufsicht?

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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