Oberster Gerichtshof der USA urteilt:

Religiöser Konditor darf homosexuellem Paar die Hochzeitstorte verweigern

Der oberste Gerichtshof der USA gab gestern einem Konditor Recht, der sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, für ein homosexuelles Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Mehrere Verweigerungen dieser Art beschäftigen die US-amerikanische Justiz nun bereits seit Jahren.

2012 verweigerte der Konditor Jack Philipps aus Colorado einem schwulen Paar die Anfertigung einer Hochzeitstorte. Der Grund hierfür: Seine christliche Überzeugung. Da eine gleichgeschlechtliche Ehe in den Augen von Philipps seinem Glauben widerspricht, will er durch seine Handwerkskunst nicht dazu beitragen, ein solches Ereignis zu feiern.

Das Paar fühlte sich durch die Verweigerung des Konditors diskriminiert, legte Beschwerde bei der Bürgerrechtskommission von Colorado ein und zog vor Gericht. Ihm folgten weitere schwule und lesbische Paare, die ähnliche Erfahrungen mit der Verweigerung von Hochzeitstorten aus religiösen Gründen gemacht hatten.

Das juristische Problem hinter der Verweigerung ist keinesfalls simpel. Laut dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung darf in den USA kein Gesetz erlassen werden, das die freie Religionsausübung verbietet:

"Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof."

Insbesondere religiös fundamentalistische Kräfte in den USA folgern daraus, dass der Staat sie bei der Ausübung ihrer Religion in keiner Weise behindern darf. Allerdings ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen in den meisten – jedoch längst nicht allen – Bundesstaaten der USA auch die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung untersagt. Beim Streit um die Hochzeitstorten prallen nun beide Interessen aufeinander – das Interesse der freien Religionsausübung und das Interesse, nicht diskriminiert zu werden.

Hinsichtlich der Abwägung dieser Interessen ist die amerikanische Justiz zutiefst gespalten und Gerichte kommen regelmäßig zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Nachdem die Bürgerrechtskommission von Colorado das Verhalten des Konditors als diskriminierend gerügt hatte, hatte ihm das Gericht in erster Instanz zunächst Recht gegeben, da es die in der Verfassung verbriefte Freiheit der Religionsausübung höher bewertete als die Anti-Diskriminierungsgesetzgebung des Bundesstaats. Das Berufsgericht beurteilte den Fall genau andersherum und gab dem Hochzeitspaar Recht.

Mit einem Votum von sieben zu zwei Stimmen gab der oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) nun wieder dem Konditor Recht und rügte, dass sich die Bürgerrechtskommission von Colorado in ihrer Beurteilung des Falls feindselig gegenüber dem Glauben des Konditors verhalten habe.

Das Urteil des Supreme Courts war in den USA mit Spannung erwartet worden. Auch wenn das Gericht betonte, dass es sich hier um eine Einzelfall-Entscheidung und nicht um einen Präzedenzfall handelt, ist zu befürchten, dass das Urteil wegweisend sein könnte in Hinblick auf die Frage, wie Gerichte in den USA in den kommenden Jahren darüber urteilen werden, was höher zu gewichten ist: Menschenrechte oder religiöse Sonderrechte, die sich über Menschenrechte erheben.

Kommentare (9)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 5 Jun 2018 - 12:46

Zum letzten Satz - ich wette gegen die Sonderrechte, befürchte aber ebenso, in den USA eine solche Wette zu verlieren.

Ich finde das Thema schwierig. MUSS ein Konditor oder anderer Dienstleister einen Vertrag mit JEDEM schließen? Wenn der christlichr Konditor eine Hochzeitstorte für eine gleichgeschlechtliche Trauung machen muss, müsste man z.B. auch einen überzeugten, evtl radikale, Atheisten auch dazu zwingen können eine Torte für Priesterweihen bei den Piusbrüdern zu machen. Oder einen Juden dazu nötigen eine Torte für Neo-Nazis zu machen. Einen Farbigen für eine KKK-Torte.

Sollte nicht jeder Geschäftsmann selbst entscheiden ob er mit jemanden ein Geschäft eingehen möchte?

Schon richtig. Ich habe mich als (freiberuflicher) Tontechniker stets geweigert, für kircheneigenen Produktionsfirmen zu arbeiten. Oder etwa auch Mitschnitte von Bibeltexten oder Predigten zu fertigen. Habe ich nun jemanden diskriminiert? Ich denke, als Dienstleister darf ich nach meinen Regeln einen Auftrag annehmen oder auch ablehnen, was ich im Einzelfall auch schon mal aus mangelnder Sympathie zum Auftraggeber getan habe. Was mich ein wenig nachdenklich stimmt, warum haben die Betroffenen genau diese Konditor gewählt?

Mark (nicht überprüft)

Di. 5 Jun 2018 - 16:58

" rügte, dass sich die Bürgerrechtskommission von Colorado in ihrer Beurteilung des Falls feindselig gegenüber dem Glauben des Konditors verhalten habe."
Wenn das stimmt, dann haben diese Leute den Fall vermasselt. Hätten sie den Bäcker genauso behandelt, wäre er ein Moslem?

Tobler (nicht überprüft)

Di. 5 Jun 2018 - 17:25

Welches Menschenrecht des zukünftigen Ehepaares wurde denn durch den Konditor verletzt? Das Recht auf eine Hochzeitstorte?

Es geht in diesem Fall überhaupt nicht um einen Konflikt zwischen Rechten. Das einzige Recht, das hier eine Rolle spielt und durch die Entscheidung des Supreme Court verteidigt wurde, ist das Eigentumsrecht des Konditors: Er ist Eigentümer seiner Konditorei und hat das Recht, Geschäfte zu machen oder nicht, mit wem er will. Ob es sonderlich klug ist, potentielle Kunden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung abzulehnen, sei dahingestellt, aber Menschen dürfen in der Ausübung ihrer Rechte auch unkluge Entscheidungen treffen.

Eine Diskriminierung liegt in diesem Fall nicht vor: Diskriminierung wäre eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des schwulen Paares gegenüber einem heterosexuellen Paar.
Ja, das Paar wurde ungleich behandelt, aber die Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, und zwar durch das Eigentumsrecht des Konditors.

Kay Krause (nicht überprüft)

Di. 5 Jun 2018 - 17:47

Es ist wirklich unglaublich, mit welchem elenden Scheißdreck manche leute sich selbst das Leben versalzen!
Aber bitte: wer behindert eigentlich diesem bigotten Konditor die freie Ausübung seiner Religion???

user unknown (nicht überprüft)

Di. 5 Jun 2018 - 22:22

Keine Torte für ein homosexuelles Paar zu produzieren ist m. E. keine Religionsausübung.

Ich kenne mich im US-Recht allerdings nicht aus. Im Prinzip soll doch jeder Torten für den herstellen, für den er will. Etwas anderes wäre es bei einem staatlichen Tortenservice.

Dürfte ich als Konditormeister die Anstellung eines religiösen Menschen verweigern, weil der eventuell keine Torte produzieren wird? Oder entlassen, wenn er der heiklen Religion erst später beitritt?

Wolfgang (nicht überprüft)

Mi. 6 Jun 2018 - 11:52

Wozu die Aufregung: Hat schon jemals einer gehört, das Kuchen an den Rest der Gläubigen in einer Kirche verteilt wurde? Von so einer dünnen Oblate wird doch keiner satt!

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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