Nordrhein-Westfalen

Streit um religiöse Symbole im Gericht

Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird über ein Neutralitätsgesetz diskutiert

Bereits vor einem Jahr hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität bei der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Am Mittwoch befasste sich der Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit dem Entwurf und holte hierzu auch Stellungnahmen der katholischen und evangelischen Kirche ein. Diese sprechen von einem Berufsverbot, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens plant, Justizpersonal im Gerichtssaal sowie bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten, bei denen mit einer Wahrnehmung durch Dritte zu rechnen ist, religiös oder weltanschaulich konnotierte Kleidung und Accessoires zu verbieten. Dies würde das Tragen einer Kette mit Jesus am Kreuz als Anhänger, ein Kopftuch oder eine Kippa gleichermaßen betreffen. Die Regierungskoalition aus Christlich Demokratischer Union (CDU) und Freien Demokraten (FDP) sieht die Zurschaustellung religiöser und weltanschaulicher Symbole durch Justizangehörige als problematisch an.

Da es bisher keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Bekleidung (Ausnahme Verhüllung des Gesichts bei Richter*innen, Beamt*innen und Referendar*innen) Justizangehöriger und ehrenamtlicher Richter*innen gebe, könne die Verpflichtung zur Neutralität nicht gewährleistet werden. In Zukunft sollen also religiös oder weltanschaulich motivierte Kleidungsstücke und weiteres Zubehör bei Berufs- und ehrenamtlichen Richter*innen, Staatsanwält*innen und Rechtsreferendar*innen den Gerichtssälen fernbleiben. Das Verbot der Gesichtsverhüllung soll auf alle Justizangestellte ausgeweitet werden. Bereits bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs im vergangenen Jahr hatte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) laut WDR gesagt: "Religion gehört nicht in den Gerichtssaal." Neutralität sei gerade vor Gericht eine "Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat".

In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bringen die katholischen und evangelischen Büros Nordrhein-Westfalens ihre Kritik vor. So sehen sie zum Beispiel das Recht auf ungestörte Religionsausübung in Gefahr, wenden ein, dass religiöse Menschen womöglich von einer Anstellung in der Justiz ferngehalten werden könnten und erklären, dass auch nicht-religiöse Menschen das Zurschaustellen religiöser Motive ertragen müssten. Besondere Sorge bereitet ihnen, dass das Gesetz voraussichtlich eine Benachteiligung von Frauen bedeuten würde, denn "faktisch würde das geplante Gesetz insbesondere kopftuchtragende muslimische Frauen betreffen".

Kommentare (12)

Verspäteter Pr… (nicht überprüft)

Fr. 4 Okt 2019 - 13:05

Man kann nur hoffen, dass dieses Gesetzt schleunigst in Kraft tritt - und nicht nur in NRW! Leider scheint es nicht zum allgemeinen Verständnis zu gehören, das man religiöse Symbole, ungleich der Konvesionen, immer auch als BEDROHUNG sehen muss. Allein die "Milliarden" von Toten, welche das Christentum verschuldet hat, sprechen für sich. Die entsprechende Literatur von K.H. Deschner und Anderen, geben die verifizierte Schreckensherrschaften bekannt, auch wenn die Einzelfälle immer nur einen kleinen Blick auf die jeweils geltende Gesamtsituationen zulassen. So gesehen ist, u. a. jedes Kreuz, eine gezeigte Bedrohung ebenso wie die Bezeichnung "Christlich"!!

Rein parenthetisch: In Bayern gilt für die Amtsgebäude des Bundesstaates der sogenannte Kreuzerlass, welcher vorschreibt, das in den jeweiligen öffentlichen Eingangsbereichen ein Kreuz zu hängen hat. Laut Ministerpräsident Söder symbolisiert dieses bayerische Lebensart. Leider vergaß er und sein verantwortliches Kabinett darauf hinzuweisen, das genau diese Idee, schon einer hatte, der sich aber auf Schulen beschränkte. Das war Benito Mussolini, der italienische Vorzeigefaschist der in Rom an einer Laterne endete.

Ob man sich, als Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes, diesen Schuh anziehen muss, halte ich für mehr als nur diskussionswürdig zumal
man nicht mal großartig spekulieren muss, wer hier der Ideengeber war.

Man ist halt "CHRISTLICH", im wahrsten Sinne dieses facettenreichen Wortes. .

Unechter Pole (nicht überprüft)

So. 6 Okt 2019 - 02:51

Antwort auf von Verspäteter Pr… (nicht überprüft)

Das mit Mussolini, das war nicht in Rom und auf einer Laterne, sondern in Mailand und unter einem Tankstellendach, um genau zu sein.

Verspäteter Pr… (nicht überprüft)

Mo. 7 Okt 2019 - 22:57

Antwort auf von Unechter Pole (nicht überprüft)

Stimmt - Sie haben Recht. Leider habe ich hier etwas durcheinander gebracht.
Wobei noch anzumerken sei, das dieser Mann, bevor er samt seiner Freundin mit dem Kopf nach unter hingehängt und so zur Schau gestellt wurde, erschossen wurde.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Fr. 4 Okt 2019 - 13:47

Da möchte der NRW Landtag mal einen Schritt in die richtige Richtung tun, wird aber von den Pfaffen beider Religionen ausgebremst, mit der scheinheiligen Begründung, dass dieses Gesetz möglicherweise religiöse Menschen davon abhalten könnte eine Anstellung in der Justiz anzunehmen.
Des Weiteren hätten die Kirchen Sorge, dass muslimische Frauen dadurch diskriminiert werden könnten, als wäre den Kirchen an den Rechten der Muslims gelegen.

Die machte nur Sinn im Kontext der Verbindung von fundamentalistischen Weltanschauungen zwischen Islam und den beiden christlichen Kirchen im Lande, um ein Bündnis gegen die freiheitliche demokratische Politik in der BRD zu bilden.

Thomas B. Reichert (nicht überprüft)

Fr. 4 Okt 2019 - 14:39

Die Abram. Religionen gehören nicht in sondern vors Gericht. Das Christentum ist ein Opferkult,indem der Intelligente Mensch den einfachen Mensch verdünnt,belügt, betrügt, nötigt ... eine kriminelle Vereinigung, welche Milliarden von Euros ergaunert hat.
Das Kruzifix steht für unseren geistigen Tod, da man uns als Kind, Jugendlicher geistig getötet hat und hoffen auf unsere geistigen Auferstehung.

A.S. (nicht überprüft)

Fr. 4 Okt 2019 - 16:33

Sollte der Gesetzentwurf zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität tatsächlich geltendes Recht werden, wäre das ein sein 70 Jahren GG überfälliger Schritt.

Bezeichnend ist die Haltung der Großkirchen. Juden und Muslime werden vorgeschoben, um eigene Interessen zu wahren.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 4 Okt 2019 - 19:33

Dass das Pfaffentum hier aufheult, "das Recht auf ungestörte Religionsausübung in Gefahr" sieht etc. pp, nimmt ja nun nicht wunder. Heul doch.

Martin Mair (nicht überprüft)

Fr. 4 Okt 2019 - 19:48

Recht so! Parteigläubige dürfen das auch nicht, mit ebenso guten Grund.

Richard G. aus N (nicht überprüft)

Sa. 5 Okt 2019 - 16:07

"So sehen sie zum Beispiel das Recht auf ungestörte Religionsausübung in Gefahr, wenden ein, dass religiöse Menschen womöglich von einer Anstellung in der Justiz ferngehalten werden..."

Ein sehr guter Punkt, den die Kirchen hier in ihrer Stellungnahme aufführen.

Welcher Arbeitgeber hat noch einmal einen Oberarzt entlassen, der wieder geheiratet hatte?
Wer hat eine Kindergärtnerin entlassen, die in einer gleichgeschlechtlich Beziehung lebt?
Wer hat eine kopftuchtragende Reiningungskraft entlassen?

Einmal wieder an Verlogenheit und Zynismus nicht zu überbieten - aber hätte man auch etwas anderes erwarten können?

Der Hund kläfft, wenn man seine Urinmarke aus dem öffentlichen Raum wegwischt.

Andreas Leber (nicht überprüft)

So. 6 Okt 2019 - 11:20

Beachtlich, dass es eine "C"DU-geführte Landesregierung ist, welche hier die Initiative ergreift.

Scheußlich übrigens hier wie anderswo die völlig überflüssigen Gendersternchen, die zum Verständnis des Textes exakt nichts beitragen und ihn schwerer lesbar machen.

Daniel E. (nicht überprüft)

Mo. 7 Okt 2019 - 10:41

Frauen, speziell kopftuchtragende, werden keinesfalls benachteiligt. Da sie das Kopftuch ja aus freien Stücken anziehen, was ja immer von Muslimen selbst vorgebracht wird. Sie können das Kopftuch ebenso freiwillig ablegen wie sie es anziehen. Da die Religionsneutralität aus rationalen Überlegungen ebenso konsequent ist wie eine politische Neutralität im Gerichtssaal, sollten sich die Beweggründe jedem erschließen und insofern sollte jeder öffentliche Staatsbeamte das Ablegen religiöser Kleidung oder eines Schmuckstücks nicht als Zwang empfinden, sondern als logische Notwendigkeit. Wer dies nicht kann muss sich letzten Endes eingestehen dass das besagte Tragen nicht aus freiwilligen Stücken geschieht sondern um des Gebotes willen, welches eine mentale Schere im Kopf hervorruft.

Siegfried Klin… (nicht überprüft)

Mi. 9 Okt 2019 - 15:58

Ist nicht die Ablegung eines Eides bei Gericht mit Kruzifix und Kerzen längst antiquiert?

Zur Vereidigung eines Zeugen im Strafprozess richtet der Vorsitzende Richter gemäß § 64 StPO an den Zeugen die Worte:
„Sie schwören (bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden), dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben.“
Worauf hin der Zeuge antwortet: „Ich schwöre es (so wahr mir Gott helfe)“.
Ob der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet wird, ist der Wahl des Zeugen überlassen.

Hella Camargo

Jahrgang 1980, hat Germanistik und romanische Philologie studiert. Da sie in eine römisch-katholische Familie hineingeboren wurde und dreieinhalb Jahre auf einer katholischen Grundschule verbracht hat, war der Grundstein zum Atheismus früh gelegt. Heute baut sie lieber auf ihren Gerechtigkeitssinn als auf kirchliche Gebote.

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