"Sichere Herkunftsstaaten" im Asylrecht
Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Bosnien-Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gemäß Paragraf 29a Asylverfahrensgesetz erklärt.
Kritisiert wurde dies unter anderem vom Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), den Kirchen, vielen Verbänden und Nichtregierungsorganisationen.
Nun mehren sich Stimmen in der deutschen Bundes- und Landespolitik, die diesen Schritt auch für das Kosovo, teilweise auch für weitere Staaten des Westbalkans (Montenegro, Albanien) fordern. Dies könnte zu einer weiteren bedenklichen Beschränkung des individuellen Zugangs zum Recht im Asylverfahren führen.
Kommentare (1)
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Das wirft ein Schlaglicht auf
Das wirft ein Schlaglicht auf den Umstand, dass es eine auf breiter Basis akzeptierte Zuwanderungspolitik in der BRD nicht gibt, und zwar mindestens seit der Änderung des Art. 16 GG. Der Umstand ist aber zugegebenermaßen auch ein ziemlicher gordischer Knoten.