Ob Russland, die USA oder auch Israel – im weltweiten Maßstab zeigt das Handeln der Akteure die Tendenz, dass das Völkerrecht und die Menschenrechte nicht mehr ernst genommen und eklatant verletzt werden. Der verhängnisvolle Trend setzt sich auf europäischer Ebene fort, Darauf macht die Menschenrechtsorganisation Norwegian Helsinki Committee in einem eindringlichen Aufruf aufmerksam. Der Vorwurf: Die Autorität des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs werde insbesondere in Fragen des Flüchtlingsschutzes von einigen Mitgliedsstaaten des Europarats ganz offen untergraben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Letzterer ist für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union zuständig. Der EGMR in Straßburg dagegen ist für eine weitaus größere Gruppe von Staaten zuständig. Nämlich die Staaten des Europarats.
Durch den Vertrag von London ist am 5. Mai 1949 der Europarat als erste politische Organisation in Europa gegründet worden. Heute hat er 46 Mitgliedsstaaten – dazu gehören alle europäischen Flächenstaaten mit Ausnahme von Belarus und Kosovo. Russland wurde infolge seines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Der Europarat war in Reaktion auf die Grausamkeiten des Zweiten Weltkrieges als europäische Organisation beschlossen worden, um den Frieden in Europa zu wahren und die Menschenrechte zu schützen.
Die Hauptaufgabe des Europarats liegt im Bereich der Menschenrechte. So ist insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom Europarat beschlossen worden. Die EMRK ist eine Art Grundgesetz für die Mitgliedsstaaten, in der etwa das Folterverbot, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit oder auch das Recht auf ein faires Verfahren geschützt werden.
Zehntausende Beschwerden jährlich
Für die Auslegung und Streitentscheidung in Fragen der EMRK ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zuständig. An das Gericht kann sich jeder einzelne Bürger wenden, wenn er sich in einem der in der Menschenrechtskonvention verbürgten Rechte verletzt sieht. Zuvor muss jedoch der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft sein. Das ist auch der Grund dafür, dass die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verordnete Praxis, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen, und zwar entgegen einem entgegenstehenden Gerichtsbeschluss, bislang den EGMR nicht erreicht hat. Das Verfahren muss erst die deutschen Gerichtsinstanzen durchlaufen. Erst danach kann der EGMR angerufen werden.
Zehntausende Beschwerden gehen alljährlich beim EGMR ein. Besetzt ist das Gericht mit Richterinnen aus allen 46 Mitgliedsstaaten, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt wurden. Mit ihren Entscheidungen treten diese Richterinnen und Richter zuweilen den Mitgliedsstaaten auf die Füße, wenn sie deren Aktivitäten für rechtswidrig erklären.
Stellt der Gerichtshof den Verstoß eines Staates gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest, so kann er der verletzten Partei eine Entschädigung zubilligen. Das Ministerkomitee des Europarats (das sind die Außenminister der Mitgliedsstaaten) überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR durch die Mitgliedstaaten.
Die Urteile des EGMR sind für die betroffenen Staaten bindend. Doch eben diese Bindungswirkung läuft mitunter faktisch ins Leere. Das beklagt nicht nur die Menschenrechtsorganisation Norwegian Helsinki Committee. So schrieb der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schon 2024:
"Letztlich stehen dem Europarat und dem EGMR wenig wirksame Mechanismen zur Durchsetzung seiner Entscheidungen zur Verfügung. Die größte Wirkung dürften immer noch der politische und öffentliche Druck haben, wenn bekannt wird, dass Staaten vorläufige Maßnahmen des EGMR nicht umsetzen oder seine Urteile nicht befolgen.
In diesem Zusammenhang ist von großer Bedeutung, dass es für die Urteile des EGMR – anders als in nationalstaatlichen Gerichtsverfahren – keine Möglichkeit gibt, Entscheidungen des EGMR durch eine staatliche Gewalt vollstrecken zu lassen. Zudem gibt es, anders als auf EU-Ebene, für den EGMR oder den Europarat auch keine Möglichkeit, Mitgliedsstaaten über finanzielle Druckmittel (wie z. B. das Einfrieren von Geldern) zur Befolgung der Entscheidungen des EGMR anzuhalten. Vielmehr sind die Institutionen auf die Beitragszahlungen der Mitgliedsstaaten angewiesen. Als beispielsweise Russland sich nach der Entziehung seiner Stimmrechte in der parlamentarischen Versammlung im Jahr 2014 weigerte, Mitgliedsbeiträge zu zahlen, hatte der Europarat wesentlich weniger Geld zu Verfügung. Somit gibt es eher finanzielle Anreize, keine (schweren) Sanktionen zu verhängen.
All dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich bei der Missachtung von Entscheidungen des EGMR um einen Völkerrechtsbruch handelt."
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags führt in seinem Gutachten zwei Fälle auf, in den Staaten Flüchtlinge rechtswidrig abgeschoben oder bereits an der Grenze ohne Verfahren zurückgewiesen haben. Der EGMR erklärte dies für rechtswidrig, die Urteile wurden jedoch nicht oder nicht vollständig umgesetzt.
Die Menschenrechtsorganisation Norwegian Helsinki Committee erhebt nun den weiter gehenden Vorwurf, die Richtersprüche aus Straßburg würden nicht mehr nur zuweilen missachtet. Die Kompetenz des Gerichtshofs werde mittlerweile von einigen Staaten auch ganz offen angegriffen. Mit dem Vorwurf, die Richterinnen und Richter mischten sich zu sehr in nationale Belange ein. Insbesondere beim Thema Migration und Abschiebung gehe das Gericht über seine Kompetenzen hinaus, so die Klage einiger Mitgliedsstaaten des Europarats.
Neun Mitgliedsstaaten wollen "neuen und unvoreingenommenen Dialog"
Die Menschenrechtsorganisation zitiert ein Schreiben von neun Mitgliedsstaaten, in dem diese zu einem "neuen und unvoreingenommenen Dialog" über die Auslegung der Konvention durch den Gerichtshof aufriefen. Das Schreiben habe unterschieden zwischen "gesetzestreuen" Migranten und einer Minderheit, von der man glaubt, dass sie "Parallelgesellschaften" bilde oder in kriminelle Aktivitäten verwickelt sei. Es wurde argumentiert, dass der Gerichtshof die Garantien der Konvention über ihre "ursprünglichen Absichten" hinaus ausgeweitet habe, wodurch die Fähigkeit demokratischer Regierungen eingeschränkt werde, Nichtstaatsangehörige auszuweisen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und Migration zu steuern.
Die Menschenrechtler beklagen dazu in ihrem Schreiben: "In mehreren Mitgliedstaaten nutzen politische Akteure eine stigmatisierende Rhetorik, die Ausländer mit Kriminalität gleichsetzt, um die Einschränkung von Grundrechten zu rechtfertigen. Solche vereinfachten Narrative bedrohen die Gleichheit vor dem Gesetz und untergraben die Grundprinzipien des Konventionssystems."
Politischer Druck, die Rechtsprechung eines internationalen Gerichts zu ändern oder einzuschränken, stelle eine direkte Bedrohung für die richterliche Unabhängigkeit und die Rechtsstaatlichkeit dar, warnen die Menschenrechtler. Eine solche Einmischung berge das Risiko, sowohl die institutionelle Integrität des Gerichtshofs als auch die verbindliche Qualität seiner Urteile nach internationalem Recht zu untergraben.
Widerstand gegen den Gerichtshof entstehe oft gerade deshalb, weil er seine Aufsichtsrolle wahrnehme und Regierungen durch autoritative Urteile zur Rechenschaft ziehe, einschließlich der Feststellung von Verstößen und der Gewährung einer gerechten Entschädigung.
Das Norwegian Helsinki Committee beklagt: "Der derzeitige Druck auf den Gerichtshof ist Teil eines breiteren Trends, der durch zunehmende einwanderungsfeindliche Stimmungen, erneute Forderungen nach ungehinderter Souveränität und eine wachsende Bereitschaft bestimmter Regierungen gekennzeichnet ist, supranationale Rechtsprechung infrage zu stellen. Dies könnte eine allmähliche Erosion des Konsenses über die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte widerspiegeln."
Asylsuchende als ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit abzustempeln, sei irreführend, schreiben die Menschenrechtler. Europäische Länder verfügten über die administrativen, finanziellen und institutionellen Ressourcen, um solche Anträge rechtsstaatlich zu registrieren, zu bearbeiten und zu bewerten. Und sie appellieren, die Kompetenz des Gerichts nicht zu schwächen, indem sie den unabhängigen Richtern des Gerichtshofs vorschreiben, wie sie grundlegende Menschenrechtsgarantien auszulegen hätten.







1 Kommentar
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Kommentare
adam sedgwick am Permanenter Link
Ja, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat natürlich eine große moralische Wirkung und verringert das Ansehen des verurteilten Staates.