Selbstbestimmung

Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz

"Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche"

Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.

Religionszugehörige Zeichen des Zwanges

Im Quartalsrückblick der Konfessionsfreien Österreich werden im Zusammenhang mit der immerwährenden Kopftuchdebatte "erzwungene Zeichen der Religionszugehörigkeit" erwähnt. Der Autor ist der Meinung, die Formulierung gehöre umgedreht, um der Kausalität gerecht zu werden. Im folgenden kurzen Text hat er ein paar Gedanken zum Verhältnis Republik und religiöse Markierung formuliert.

Dr. Elke Lemke

Gegen psychiatrische Diagnostik zur Verhinderung von Suizidassistenz

Dipl. Psych. Dr. Elke Lemke (1961-2025) war im Berliner Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Die dortige Festlegung auf Suizidprävention – im Sinne von unbedingter Verhinderung von Selbsttötungen – erlebte sie als bedrückende Folge für Betroffene. Zu deren Freiverantwortlichkeit hinterlässt sie eine eindrucksvolle Abhandlung, die ein Jahr vor ihrem Tod veröffentlicht wurde.

Was ist Freiheit?

Gerade in der letzten Zeit muss Freiheit für Vieles herhalten. Alle sind für die Freiheit, machten mit ihr Wahlkampf, wollen sie verwirklichen. Doch was sie damit meinen, ist oft gar nicht mal so freiheitlich, wenn man genauer hinsieht, die Bedeutung wird mitunter gar pervertiert und ins Gegenteil verkehrt.

Fachtagung zum begleiteten Suizid

Freitodbegleitung: Auf dem Weg zur Normalität

Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?

Jurist Robert Suermann bei seinem Vortrag

Braucht es eine Regulierung der Sterbehilfe?

Am vergangenen Samstag referierte der Jurist Robert Suermann beim "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg über die Frage, ob es einer Neuregelung der Suizidhilfe bedarf. Der Veranstaltungsraum im Kulturzentrum PFL war mit Zuhörern reichlich gefüllt. Dem Vortragenden gelang es, ein umfangreiches juristisches und ethisch schwieriges Thema für die Besucher interessant zu gestalten.

UN-Berichterstatterin gegen Selbstbestimmungsgesetz – Bundesregierung und Verbände widersprechen

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Transmenschen künftig, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Für diesen Schritt sind dann kein Gutachten und keine Gerichtsentscheidung mehr notwendig. Scharfe Kritik am Gesetz kommt jetzt von Reem Alsalem, der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Bundesregierung und viele Verbände weisen Alsalems Stellungnahme energisch zurück.