Eilmeldung

Moses geht zum OVG

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Moses in Leipzig
Moses in Leipzig

LEIPZIG. (hpd) Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Eilantrag des "11. Gebots" vor wenigen Minuten abgelehnt.

Auf die vorgetragene Problematik, dass dem Veranstalter des Katholikentags kein Hausrecht sondern lediglich ein Sondernutzungsrecht für die Innenstadt erteilt werden könne, ging das Gericht nicht ein. Es machte stattdessen Sicherheitsbedenken geltend, von denen im Genehmigungsbescheid für das "11. Gebot" durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig keine Rede war. Das Gericht unterstellt eine mögliche Gefährdung durch die Demonstration mit der Moses-Figur und betrachtet es als Recht des Organisators, Besucherströme leiten und damit auch potenzielle Gefahren ausschließen zu dürfen.

Die Organisatoren des "11. Gebots" sind über diese Begründung verwundert und betonen, dass von ihnen lediglich eine Gefährdung für die zukünftige Finanzierung von Kirchentagen aus öffentlichen Mitteln ausgehe.

Das "11. Gebot" wird sich im Laufe des Tages mit einer Beschwerde an die nächst höhere Instanz, das OVG Bautzen, wenden. Ebenfalls per Eilantrag. Eine Entscheidung wird noch heute erwartet.