Was passiert, wenn man eine Transfrau als Mann bezeichnet oder anspricht? Eine Transfrau – das ist eine Frau, deren biologisches Geschlecht bei der Geburt als männlich identifiziert wurde, die aber nach dem früheren Transsexuellengesetz oder dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetz eine Frau ist1. Was passiert also, wenn man das ignoriert? Dieses sogenannte "Misgendern" kann ein rechtliches Verfahren nach sich ziehen. Das zeigt ein aktueller Rechtsstreit, der sich in der Folge eines bundesweit bekannt gewordenen Streitfalls um eine mögliche Diskriminierung einer Transperson entwickelt hat.
Der Ausgangsfall: Transfrau will ins Frauen-Fitnessstudio
Eine Transfrau hatte im Frühjahr 2024 bei einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen nach einem Probetraining und einer anschließenden Mitgliedschaft angefragt. Da sie sich zu diesem Zeitpunkt keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hatte, schlug sie vor, in den gemeinschaftlichen Duschen und Umkleiden eine Badehose zu tragen.
Die Betreiberin des Fitnessstudios mit dem Namen "ladys first" lehnte das ab. Ihre Begründung:
"Auch mit Badehose bleibt die Person ein biologischer Mann, keine meiner Kundinnen möchte so duschen. Doch nicht nur im Umkleide- und Duschbereich, auch im – einzigen – Trainingsbereich sichere ich meinen Kundinnen bei Mitgliedschaftsabschluss einen Schutzbereich zu, in dem sie ohne biologische Männer trainieren können. Mit einem nicht geringen Anteil muslimischer Frauen, teilweise traumatisierter Frauen und auch minderjähriger Mädchen, deren Mütter ihre Töchter bei uns in einem sicheren Raum anmelden, würde ich mein Versprechen gegenüber meinen Kundinnen brechen. Die Kundinnen würden – zu Recht – scharenweise kündigen und ich könnte mein Geschäft schließen."
Die Transfrau beharrte jedoch auf Aufnahme in das Fitnessstudio und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Persönlichkeitsverletzung. Die Betreiberin des Fitnessstudios lehnte dies ab. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth setzte sie der klagenden Transfrau eine eigene Feststellungsklage entgegen. Sie möchte gerichtlich festgestellt wissen, dass sie aufgrund ihres Hausrechts und des Schutzes der Intimsphäre ihrer Kundinnen nicht verpflichtet sei, biologische Männer (unabhängig von deren rechtlichem Geschlecht) aufzunehmen. Eine gerichtliche Klärung in dieser Sache steht noch aus.
"Misgendern" in der medialen Berichterstattung
Der Fall hat freilich eine starke mediale Begleitmusik ausgelöst. Und dabei geht es um das eingangs angesprochene "Misgendern".
So hatte das von dem früheren Bild-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Portal Nius den Fall medial ausgeschlachtet und dabei Begriffe verwendet wie "Herr Transfrau", "Herr in Damenkleidung“ oder auch "Mit-Glied-Schaft". Durchweg wurden männliche Pronomen verwendet. Die Transfrau setzte sich vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt mit ihrer Unterlassungsklage gegen Nius durch. Weil das Portal auch noch ihren Klarnamen veröffentlicht hatte und sie mit einem Foto zeigte, wurde eine Entschädigung von 6.000 Euro fällig. Die Richter argumentierten, Nius bleibe es unbenommen, sich im Rahmen der Meinungsfreiheit an der öffentlichen Debatte über Transrechte zu beteiligen und dabei in der Sache auch scharfe oder überspitzte Kritik zu äußern. Hier habe Nius der Betroffenen aber ihre geschlechtliche Identität in abfälliger Art und Weise "durchgängig und vollumfänglich abgesprochen".
Nicht nur Nius mischte sich medial mit einer solchen eindeutigen Positionierung in den Fall ein. Das tat auch der Verein Frauenheldinnen. Dessen Leitbild ist nach eigener Darstellung Aufklärung und Widerstand "insbesondere gegen die ideologische Beeinflussung unserer Gesellschaft, die unsere säkulare und rechtsstaatliche Ordnung untergräbt, unsere Kinder gefährdet und die mühsam erkämpfte Gleichberechtigung von Frau und Mann aufs Spiel setzt…"

Auf der Plattform frauenheldinnen.de gab es deutliche Worte. Nicht nur wurde auch hier die Transfrau mit ihrem vollen Namen genannt. Sie wurde durchgehend als Mann bezeichnet und mit männlichen Pronomen bedacht. Auch gegen Frauenheldinnen ging die Transfrau daraufhin mit einem Antrag auf Unterlassung vor – wie im Fall Nius beim Landgericht Frankfurt. Über diesen Rechtsstreit berichtete Frauenheldinnen in einer Pressemitteilung, die auch den hpd erreichte. In dieser wurde der Klarname der Transfrau genannt, und auch hier wurde sie durchweg als Mann bezeichnet und mit männlichem Pronomen bedacht. Wie Nius setzt sich auch Frauenheldinnen mit einer eigenen Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (dass es sich bei der Transfrau um einen Mann handle) über den Gedanken des Selbstbestimmungsgesetzes hinweg. Denn danach ist die personenstandsrechtliche Zuordnung Sache der betroffenen Person selbst.
Die lückenhafte Gesetzeslage
Das Selbstbestimmungsgesetz enthält allerdings keinen eigenen Paragraphen, der das "Misgendern" (also das Ansprechen mit dem falschen Geschlecht) ausdrücklich sanktioniert. Wohl heißt es in Paragraf 13 Selbstbestimmungsgesetz: "Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden."
Und in Paragraf 14 heißt es: "Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."
Das bloße Bezeichnen einer Transfrau als Mann (oder umgekehrt) ist nicht pauschal verboten oder direkt mit Bußgeld bedroht. Ein Bußgeld nach dem Selbstbestimmungsgesetz droht nur dann, wenn dadurch der alte Geschlechtseintrag gezielt und mit nachweisbarer Schädigungsabsicht geoutet wird. Bei anhaltendem, böswilligem Misgendern im Alltag drohen jedoch Konsequenzen wegen Beleidigung oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Das zeigt auch der jüngste Richterspruch des Landgerichts Frankfurt im Verfahren der Transfrau gegen Frauenheldinnen.
Landgericht Frankfurt rügt "Anprangerung" der Transperson
Die Richter prüften diverse Äußerungen von Frauenheldinnen, gegen die sich die Transfrau mit ihrem Unterlassungsauftrag zur Wehr setzte. So hieß es in den Veröffentlichungen zum Beispiel:
"Und Sprache ist nicht verpflichtet, Wirklichkeit zu verleugnen. Deshalb sagen wir weiter, was wahr ist. Frauenheldinnen wird XY (Anm. d. Red.: an dieser Stelle folgte der Name, den wir hier selbstverständlich nicht nennen) weiterhin als Mann bezeichnen. Warum? Weil er einer ist."
Das Landgericht Frankfurt sah in den Veröffentlichungen eine "andauernd schwere Persönlichkeitsverletzung" und untersagte per einstweiliger Verfügung sowohl dem Verein Frauenheldinnen als auch dessen Vorsitzender Eva Engelken entsprechende Aussagen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 250.000 Euro.
Das Gericht machte dabei deutlich, dass es durchaus die heftige gesellschaftliche Diskussion um das Selbstbestimmungsgesetz sieht. Schließlich kennt auch das Gericht die Fälle, die in den vergangenen Monaten für reichlich Diskussionsstoff sorgten. Fälle wie den der verurteilten Rechsextremistin und Transperson Marla-Svenja Liebich oder den einer Düsseldorfer Polizistin, die das weibliche Geschlecht angenommen hatte, um sich Vorteile im Beförderungsverfahren zu sichern.
Und so betont auch das Landgericht Frankfurt in seiner Entscheidung gegen Frauenheldinnen:
"Vorwegzuschicken ist, dass die erlassene Eilanordnung nicht darauf beruht, ein sogenanntes 'Misgendern' generell als verboten zu betrachten. Auch wenn die materiell-rechtliche Einordnung des Unterlassungsbegehrens bürgerlich-rechtlich angeknüpft wird, wären bezüglich Bestehen und Umfang eines solchen Verbots unmittelbare Verfassungsfragen angesprochen. Denn es steht außer Zweifel, dass Themen in Bezug auf die geschlechtliche Selbstbestimmung seit Jahren Gegenstand einer gesellschaftlichen Kontroverse sind. Es ist einem jedem Grundrechtsträger der Meinungsfreiheit zugestanden, sich an dieser Kontroverse zu beteiligen. (…) Das Kernanliegen der Antragsgegner (gemeint ist Frauenheldinnen, Anm. d. Red.), öffentlich über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution diskutieren zu dürfen (auch mit Blick auf weitergehende Schlussfolgerungen für Frauenschutzräume), kann ihnen nicht verboten werden. Auch wenn diese Meinung mit der bestehenden Gesetzeslage nicht vereinbar sein sollte, so schützt Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz – gerade im Hinblick auf eine ständigen Veränderungen unterworfenen Gesetzeslage – auch vor Sanktionen wegen einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Gesetzeslage. Selbst die Verfassung einschließlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als höchstem deutschen Gericht dürfen kritisch bewertet werden."
Dass das Landgericht Frankfurt die Meinungsäußerungsfreiheit durchaus hochhält und den politischen Meinungsbildungsprozess nicht unterdrücken will, kommt auch darin zum Ausdruck, dass es Frauenheldinnen die folgende Aussage nicht verbieten will:
"Uns ist es wichtig, XY (Name der Transfrau, Amm d. Red.) als Mann zu bezeichnen – nicht als 'Transfrau' oder 'trans Frau'. Denn beide Begriffe suggerieren, es gebe eine weitere Kategorie von Frauen, die damit einhergehend das Recht hätte, als Frau bezeichnet zu werden und Zugang zu Frauenräumen zu erhalten. Genau das sehen wir nicht so."
Eine solche Aussage muss sich auch die Transfrau gefallen lassen. Es gehe nämlich, so das Gericht, um eine "subjektive Sichtweise, die ein jeder gutheißen, ablehnen und sich ihr gegenüber gleichgültig verhalten kann". Das Gericht schreibt: "Es steht der Antragstellerin (der Transfrau, Anm. d Red.) nicht zu, ihrer subjektiven Sichtweise in geschlechtlichen Selbstbestimmungsfragen eine derartige Richtigkeitsgewähr zuzuschreiben, die abweichende Ansichten ausschließt."
Was aber das Landgericht Frankfurt ganz und gar nicht durchgehen lassen wollte und daher per einstweiliger Verfügung untersagt hat, ist eine Klarnamensnennung und die in Verbindung damit stehende konsequente Verwendung des dem Personenstandseintrag widersprechenden Geschlechts. Die Richter nennen dies in ihrer Entscheidung ausdrücklich eine "Anprangerung" und sind da ganz deutlich: "Niemand muss es hinnehmen, ohne rechtfertigende Umstände zum stellvertretenden Hassobjekt gemacht zu werden, um als Fluchtpunkt einer gesellschaftlichen Kontroverse instrumentalisiert zu werden."
Frauenheldinnen prüft nun, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Die Vereinsvorsitzende Eva Engelken sagt: "Uns ging es von Anfang an um die Sache und nicht um die Herabsetzung einer einzelnen Person. Wir möchten aufzeigen, dass die im Transsexuellengesetz und Selbstbestimmungsgesetz verankerte Selbstidentifikation in verfassungswidriger Weise den Geschlechtsbegriff aushebelt und damit Schutz von Frauenräumen und geschlechtsbasierten Rechten preisgibt. Dass das Gericht unsere grundgesetzliche Freiheit, Kritik zu üben, so deutlich bestätigt und nebenbei ein pauschales Misgenderverbot ausdrücklich ablehnt, ist ein wichtiges Signal für die offene gesellschaftliche Debatte."
1 Hinweis der Redaktion: Diese Passage wurde am 01.07.2026 um 15:00 Uhr angepasst.







18 Kommentare
Kommentar hinzufügen
Netiquette für Kommentare
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Kommentare vor der Veröffentlichung zu prüfen und über die Freischaltung zu entscheiden.
Kommentare
Angelika Wedekind am Permanenter Link
Ich finde es sehr männlich, dass diese Transfrau so in die Offensive geht und nur auf ihren eigenen Vorteil aus ist, ohne sich solidarisch um ernstzunehmende Frauenfragen und Frauenängste zu kümmern.
Christian Meißner am Permanenter Link
Die Kernfrage ist hier nicht, ob diese transsexuelle Person rechtlich als Frau anerkannt werden muss, sofern sie dies wünscht, selbst wenn keine entsprechende Operation erfolgt ist.
Darüber hinaus gibt es gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes keine Pflicht, sich zu politischen Themen - in welcher Richtung auch immer - zu äußern. Schon gar nicht existiert eine solche Pflicht in Abhängigkeit von bestimmten Personenmerkmalen.
Ferner 1. ist trotz zweifellos vorhandener Korrelation die Zuschreibung männlich-> offensiv und weiblich->defensiv nicht mit den Selbstbildern vieler Frauen und Männer vereinbar und 2., wird eine diesbezügliche Verallgemeinerung, i. d. S., dass es so etwas wie Gender-/Sexbezogene Wesensmerkmale gäbe, nicht durch den gegenwärtigen Stand der psychologischen Forschung gestützt.
Und ich bezweifle auch, dass man 1. aus gerichtlichen Urteilen betreffend einer Person sowie aus unzweifelhaft weltanschaulich eingefärbten Presseberichten darüber (wie die hier erwähnte Berichterstattung durch das Portal Nius) Rückschlüsse auf negative Charaktereigenschaften dieser Person ziehen kann und 2., dass es möglich wäre, hier von dem Verhalten einer einzelnen Person auf allgemeine Charaktereigenschaften gleich einer ganzen Gruppe zu schließen, die mit dieser Person ein gemeinsames Merkmal teilt.
Letzteres erscheint mir um so weniger schlüssig, da ja die situativen Umstände - nämlich ein gerichtliches Verfahren zur Klärung, ob Grundrechte transsexueller Menschen hier tangiert sind, und die sich anschließende negative Berichterstattung über diesen transsexuellen Menschen - sehr gut geeignet scheinen, dieses Verhalten zu erklären.
Florian Schwarz am Permanenter Link
Unabhängig von allen anderen Aussagen, diese hier ist leider wirklich falsch: "... eine Frau, der bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde..."
Redaktion hpd am Permanenter Link
Hallo Florian Schwarz, danke für den Hinweis. Wir haben die fragliche Formulierung geändert.
Die hpd-Redaktion
Dengel am Permanenter Link
Peter Kurz beginnt seinen Artikel so: "...Eine Transfrau – das ist eine Frau, der bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde, die aber nach dem früheren Transsexuellengesetz oder dem aktuellen Selbs
Frage: Was sind dann die Begriffe "Frau" oder "Mann" noch wert, wenn sie jederzeit nach Belieben "selbst bestimmend" benutzt werden können.
Der Begriff "Geschlecht" beschreibt eine biologische Kategorie, die sich in Chromosomen und entsprechend der Chromosomen in primären und sekundären Geschlechts-merkmalen manifestiert wie bei anderen Säugetieren auch - und überhaupt vermehren sich die meisten Geschöpfe auf diesem Planeten geschlechtlich.
Es sind Frauen, die schwanger werden können und Männer, die Ärger mit der Prostata bekommen und es sind Frauen, die eher an Autoimmunerkrankungen erkranken.
Aus diesen biologischen Voraussetzungen können wir uns nicht hinausdefinieren.
Im Gegenteil, endlich ist die Medizin soweit, nicht nur "den Mann" als Prototypen zu betrachten und mehr in Frauen-Medizin-Forschung zu investieren, da wird den Frauen mal wieder ihr Recht auf Eigenständigkeit abgesprochen - ebenso wie ihr uneingeschränktes Recht auf räumliche Selbstbestimmung - wie im Fall des Fitness-Studios, wo es nicht um die Persönlichkeitsrechte von biologischen Frauen geht.
Es fällt immer wieder auf, dass es Transfrauen sind, die feindlich gegenüber Frauen auftreten - von umgekehrten Situationen: Transmänner, die in Areale von Männern eindringen, hört man nichts. Es geht immer um die Gefühle und Persönlichkeitsrechte von Transfrauen, nicht die von Frauen - Patriarchat 2.0 .
Und besorgniserregend die Strafen, die uns Frauen drohen, wenn wir uns nicht fügen...
Zingdibel am Permanenter Link
> dass es Transfrauen sind, die feindlich gegenüber Frauen auftreten
Sie will nur ins Fitnesscenter, wie furchtbar übergriffig...
> Transmänner, die in Areale von Männern eindringen
Vielleicht sind Männer diesbezüglich aufgeschlossener und haben kein Problem damit?
Stefan Fleischer am Permanenter Link
Mir kam noch folgender Gedanke dazu:
TL;DR: Männer sind Schuld, dass Frauen Trans-Frauen ablehnen.
Wir leben ja seit sehr langer Zeit schon in einer patriarchalen Gesellschaft.
Eine Transfrau ist dabei nun eine Person, die vom privilegierten (machtvollen) Geschlecht zum unterdrückten (machtlosen) wechselt. Die Unterdrückung der Frau geht schon Jahrtausende und da scheint es mir nur logisch, dass Endo/Cis-Frauen hier mit Skepsis, Vorsicht, Zurückhaltung oder Ablehnung reagieren. Reiner Selbstschutz.
Ein Trans-Mann hingegen wechselt ja vom unterdrückten ins privilegierte Geschlecht. Für Endo/Cis-Männer droht hier jedoch keine Gefahr und es ist viel leichter, diese Person zu dulden oder zu akzeptieren. Wobei es bestimmt auch hier weiter zu Diskriminierungen kommen kann.
Trans-Menschen sind also eine maximal diskriminierte Gruppe und der mutige Schritt, in dieser Gesellschaft zu seinem gefühlten und damit richtigem Geschlecht (gender) zu stehen und glücklich zu leben, verdient Respekt und Hochachtung!
Für Cis-Menschen wahrscheinlich schwer zu verstehen, aber ich versuche es ja auch :)
Marco Bergmann am Permanenter Link
"Transmänner, die in Areale von Männern eindringen, hört man nichts."
In dieser Konstellation gibt es durchaus ebenfalls Konflikte in bestimmen Kontexten. Wenn transidentifizierende Frauen beispielsweise in Schwulensaunen eindringen. Auch dort gab es bereits vergleichbare Vorfälle, die vor allem in Szene-Medien veröffentlicht wurden. Beispielsweise einen Vorfall in Limehouse (UK), wo die Betreiber die Frau zunächst rauswarfen, sich danach aber ebenfalls die übliche Maschinerie an Aktivisten in Bewegung setzte und die Betreiber schließlich reumütig bekanntgaben, dass selbstverständlich auch sog. "Transmänner" - also Frauen (!) in ihrem Safe-Space für schwule Männer willkommen seien. Das bewerte ich nicht nur als Angriff auf schwule Identität, sondern sehe darin auch eine potenzielle Körperverletzung.
Stefan Fleischer am Permanenter Link
Die Problematik beginnt doch viel früher! Warum gibt es denn überhaupt geschlechter-getrennte sanitäre Anlagen? Religiös vermittelte Sexualmoral vielleicht?
Lösungsvorschlag:
Einfach eine Anlage für Alle mit mehreren Einzelkabinen: dann kann man sich zwischen Sitzen, Stehen, Rollstuhl- und Babybereich entscheiden. Fertig. Und wer sich grenzüberschreitend verhält, fliegt halt raus.
Es könnte vieles so einfach sein... ;)
felix, das Zebr... am Permanenter Link
Es geht noch viel einfacher: es gibt gemischte Fitnesscenter, Saunen, Schwimmbäder usw. Niemand ist gezwungen, in einen reinen Frauenbereich zu gehen.
Felix
malte am Permanenter Link
Ganz so einfach ist es leider nicht. Ursprünglich waren öffentliche Toiletten ja nicht nach Geschlechtern getrennt, und es kam dort häufig zu sexuellen Übergriffen.
Jan am Permanenter Link
Naja, der Wikipedia-Artikel zu Unisex-Toiletten nennt viktorianische Moralvorstellungen (von Männern, die Frauen als unterlegen ansehen) als Grund für die Entstehung geschlechtergetrennter Toiletten und belegt das mit
malte am Permanenter Link
Mir haben Feministinnen dies als Grund geschildert, weshalb das Thema für sie so wichtig ist. Siehe z.B. hier:
„Getrennte Toiletten sind kein nostalgisches Relikt, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum. Sie wurden Ende des 19. Jahrhunderts von Frauenrechtlerinnen hart erkämpft, damit Frauen sich frei, sicher und selbstverständlich in der Öffentlichkeit bewegen können."
https://www.emma.de/artikel/rettet-die-frauentoiletten-342523
Das ist ja auch kein Widerspruch zu den Aussagen im Wikipedia-Artikel. Wahrscheinlich haben sich in der entsprechenden Zeit unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Motivationen für geschlechtergetrennte Toiletten eingesetzt. Das ist ja heute nicht anders.
Chris Gerrit B. am Permanenter Link
Ich stehe auf der Seite des Fitnessstudios "ladys first". Wer einen vollständigen Männerkörper hat, ist ein Mann, und wenn er sich noch so sehr als Frau fühlt.
Was nicht hinnehmbar ist, ist die Veröffentlichung des Klarnamens. Den braucht es auch gar nicht, um darauf aufmerksam zu machen, wie undurchdacht das Gesetz ist. Einfach seinen Geschlechtseintrag im Ausweis ändern, und schon ist ein Mann eine Frau (oder umgekehrt). Das kann man alle 15 Monate machen, und die Anzahl der Wechsel ist unbeschränkt und an keine Bedingung gebunden – das ist einfach nur abstrus. Wenn jemand den Genderhopper falsch anredet, kann dieser vor den Kadi ziehen und „Schmerzensgeld“ einklagen. Wer standhaft behauptet, dass Geschlecht irgendwas mit Biologie zu tun hat und es nur zwei davon gibt, ist in dieser woken Denke hoffnungslos rückständig. Dann bin ich’s eben.
Warum sind eigentlich die Änderungen auf den Geschlechtseintrag beschränkt? Da ich unter meiner geringen Göße leide, die mir zugewiesen wurde, möchte ich auch das Recht haben, meine Größenbezeichnung im Ausweis zu ändern, z.B. von 1,62 m auf 1,85 m.
Marco Bergmann am Permanenter Link
Fixed it: Eine Transfrau – das ist ein Mann, bei dem bei der Geburt das männliche Geschlecht festgestellt wurde, der aber nach dem früheren Transsexuellengesetz oder dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetz die juristisc
Zum Urteil: Letztlich darf man Männer (= adulte Menschenmännchen) also abstrakt als das bezeichnen, was sie sind. Einen konkret namentlich benannten männlichen Menschen jedoch als das bezeichnen, was er ist - ein Mann -, könnte justiziabel sein. Wo ist das bitte eine konsequente Rechtsprechung?
Stefan Fleischer am Permanenter Link
Diese Debatte läuft ja völlig aus dem Ruder!
1. Geschlecht wird zugewiesen, nicht bestimmt! Bitte informieren Sie sich dazu über die Bedeutung von Geschlecht. Penis = Mann stimmt für manche Personen einfach nicht, aber trotzdem trägt die Hebamme männlich ein, weil da ja ein Penis ist und das Baby sich nicht dagegen wehren kann. Das ist keine umfängliche biologisch-wissenschaftliche Untersuchung über ALLE Merkmale von Geschlecht, sondern eben eine Zuweisung! Der Text war schon richtig und hätte NICHT redaktionell angepasst werden müssen.
Plus: Der Mensch ist als Lebewesen ja viel mehr als nur seine Biologie! Er lebt in einer technischen und sozialen kulturellen Umwelt. Wenn hier Geschlecht auf die Biologie reduziert wird, halte ich genau das für ideologisch und nicht sachgemäß.
Aber ideologisch sind natürlich immer die anderen, nicht? ;)
2. Cis-Menschen, die hier vermutlich alle der Kommentierenden sind, können gar nicht nachvollziehen, was es persönlich/individuell/psychisch bedeutet, trans zu sein. Von daher sollte man sich auch zurück halten, hier vorschnell zu urteilen.
3. Ich wünsche mir also mehr Zurückhaltung in der Debatte. Ich finde vieles was hier steht jetzt schon latent trans-feindlich und diskriminierend.
4. Und ich frage mich, ob hier beim hpd eigentlich jemand für awareness zuständig ist.
malte am Permanenter Link
Natürlich kann es bei der Geschlechtsbestimmung zu Fehlern kommen, etwa wenn eine vergrößerte Klitoris fälschlicherweise für einen Penis gehalten wird.
Melanie Schulz am Permanenter Link
Zu 1:
Zu 2.:
A) Die binäre Zuschreibung "cis/trans" lehne ich ab!
B) Biologische Männer, egal als was sie sich selbst bezeichnen, können gar nicht nachvollziehen, was es persönlich/individuell/psychisch bedeutet, eine Frau - eine erwachsene Person weiblichen Geschlechts - zu sein. Von daher sollte man sich auch zurück halten, hier vorschnell zu urteilen.
Das Streitigmachen von Frauenrechten und Frauenräumen ist Diskriminierung!