Der Wille des Einzelnen in einer psychiatrisierten Gesellschaft
BERLIN. (hpd/dghs) Suizid ist ein Grundrecht. Suizid ist auch ein Menschenrecht. Es lässt sich auf europäischer Ebene aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) herleiten. Sie schützt neben dem Familien- ganz allgemein das Privatleben eines Menschen in all seinen Facetten. Auch das Ende des menschlichen Lebens fällt somit unter diesen Schutz.