Aktionskunst

Das 11. Gebot

Ermittlungen gegen Luther eingestellt

Am gestrigen Donnerstag wurde der kirchentagskritischen Aktionsgruppe Das 11. Gebot während des Berliner Kirchentages das Aufstellen ihrer Figur "Die nackte Wahrheit über Martin Luther" untersagt. Polizei und Staatsschutz sahen den Anfangsverdacht der Volksverhetzung erfüllt. Heute wurden die Ermittlungen eingestellt. Das 11. Gebot setzt seine Aktion fort.

Luther und Moses vom evangelischen Kirchentag verbannt!

Die beiden Kunst-Installationen des "11. Gebots", Moses und Luther, wurden heute nicht auf das Messegelände beim evangelischen Kirchentag gelassen. Der Kirchentagsveranstalter blockierte den Zugang zum Gelände, obwohl eine Genehmigung für eine Versammlung vor dem Eingang vorlag. Die Polizei hat ein berlinweites Platzverbot gegen die Luther-Figur erlassen. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung liege vor.

Der nackte Luther

Einen Tag vor Beginn des Evangelischen Kirchentags 2017 hat die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) am Dienstagmittag ihre Kunstaktion "Die nackte Wahrheit über Martin Luther" in Berlin vorgestellt. Die über vier Meter hohe Skulptur zeigt eine nackte Lutherfigur mit geöffnetem Mantel. Auf der Innenseite des Mantels prangt ein Zitat des Philosophen Karl Jaspers: "Luthers Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt". Auf der Rückseite sind die judenfeindlichen Ratschläge des Reformators, u.a. Niederbrennen der Synagogen, Zwangsenteignung und Zwangsarbeit für Juden, zu lesen.

Mit Aktionskunst gegen die Waffenindustrie

Das Berliner Künstler- und Aktivistenkollektiv "Peng!" hatte bereits in der Vergangenheit mit zahlreichen Aktionen für Aufmerksamkeit gesorgt. Nun geht die Gruppe gegen die Waffenindustrie vor und versucht das Thema Kleinwaffenexporte zum Thema zu machen – wenn möglich auch im Bundestag.

Wolfram P. Kastner

Entscheidung im "Jodl-Prozess" vertagt

Am gestrigen Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung gegen den Aktionskünstler Wolfram P. Kastner. Die Verfügung des Gerichts war "… mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Haft bis zu 6 Monaten …" verbunden und verbot Kastner "… an dem Grabstein/Grabdenkmal Schilder anzubringen ... Buchstaben … auszubrechen ... Farbe auf den Grabstein/Grabdenkmal aufzubringen ... den Grabplatz zu betreten ...", also Aktionen, welche der Künstler in der Vergangenheit durchgeführt hatte.