Der als 1000-Kreuze-Marsch bekannte Gebetszug christlicher Abtreibungsgegnerinnen und -gegner fand am vergangen Samstag erneut im westfälischen Münster statt. Rund 70 Personen nahmen an dem Marsch teil. Etwa 700 protestierten dagegen mit einer Demonstration und einer Kundgebung, zu denen das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster" aufgerufen hatte.
Das texanische "Fetal Heartbeat Law", das Abtreibungen ab der Feststellung eines Herzschlags beim Fötus verbietet, ist vorerst an den Klippen der Justiz zerschellt. Bundesrichter Robert Pitman urteilte am Mittwoch zugunsten des US-Justizministeriums, das gegen das texanische Gesetz geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung zerreißt Pitman die texanische Argumentation und nennt sie eine "Absurdität". Doch das Urteil ist lediglich ein Etappenssieg im Kampf um reproduktive Rechte.
Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.
Der International Safe Abortion Day am 28. September ist ein jährlich wiederkehrender internationaler Aktionstag für einen sicheren, straffreien und kostenfreien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. 2021 steht der Aktionstag in Deutschland unter dem Motto: "150 Jahre Widerstand gegen § 218 – es reicht!" In 50 deutschen Städten wurde heute ein Zeichen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gesetzt.
Der Kleinstaat San Marino gehört zu den wenigen Ländern Europas mit einem strikten Abtreibungsverbot. Das Gesetz gilt unverändert seit 1865, doch bald könnte Schluss damit sein: Am kommenden Sonntag entscheiden die 33.000 Wahlberechtigten in einem Referendum, ob der Schwangerschaftsabbruch künftig bis zur 12. Woche legal wird. In Ausnahmefällen, wenn eine Fortführung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährden würde, soll auch ein späterer Abbruch erlaubt sein.
Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.
Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.
Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.
Alicia Baier, Vorsitzende von Doctors for Choice Germany, wurde dieses Jahr wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" angezeigt. Hier spricht sie über ihre persönlichen Erfahrungen mit der Anzeige und warum Paragraph 219a StGB so problematisch ist.
In den USA sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal möglich. Erstritten hatte diese Möglichkeit ein Grundsatzurteil von 1973. Konservative und streng Religiöse versuchen seitdem, das Urteil zu kippen. In Texas tritt heute ein Gesetz in Kraft, das eine Abtreibung nach Feststellung eines fötalen Herzschlags verbietet. Dies bringt ungewollt Schwangere in massive Bedrängnis.
Seit 150 Jahren kämpfen Frauen nun schon gegen das Verbot und damit gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies schilderte die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz, eine der drei geladenen Expertinnen, sehr eindrücklich bei der Online-Themenwerkstatt des KORSO am 20. August vor fast 30 Interessierten aus dem säkularen Spektrum.
Wirft man einen Blick in die Geschichte des "Abtreibungsparagrafen" so wird nicht nur die mehrfach gespaltene Moral deutlich, es zeigt sich auch, wie wenig es um "Lebensschutz" und Menschenwürde oder Demokratie und Humanität geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen sowie um bevölkerungspolitische Interessen. Ein historischer Überblick von Gisela Notz.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau hat eine Petition gestartet, die sich an den Oberbürgermeister der Stadt richtet. Es will erreichen, dass am städtischen Klinikum Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Bislang ist dies per Stadtratsbeschluss untersagt.
Im Jahr 2018 wurde Brett Kavanaugh vom damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter für den Obersten Gerichtshof nominiert. Zweifel an seiner Eignung gab es nicht nur wegen zweifelhafter Ansichten zu Themen wie Abtreibung und gleichgeschlechtlicher Ehe, sondern auch wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe. Behördliche Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, Kavanaugh wurde bestätigt. Nun fordert eine humanistische Vereinigung in den USA eine Prüfung und, sollte Kavanaugh gelogen haben, dessen Amtsenthebung.
Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt werden. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.