Im Oktober wird sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wieder einmal mit der Frage befassen, wie stark einzelne Bundesstaaten das Recht auf eine Abtreibung einschränken dürfen. Republikanisch regierte Bundesstaaten träumen bereits vom Ende der historischen Entscheidung "Roe vs. Wade".
Das Recht auf Familienplanung und die Selbstbestimmung über ihre Körper gibt es für Millionen von Frauen in Afrika nicht. Trotzdem setzen sich selbst Entwicklungsorganisationen nur zögerlich dafür ein. Nicht zuletzt unter dem Einfluss von Kirchen ist das Thema vielerorts tabu. Eine Ausnahme sind die Organisationen Medi-Help und EcoAid. Als Vertreter dieser Organisationen schrieb Benno Büeler einen Artikel für infosperber, den der hpd hier nachveröffentlicht.
Die Moralvorstellungen der US-Amerikaner:innen sind so liberal wie nie. Zu diesem Ergebnis kommt eine seit 2001 jährlich durchgeführte Umfrage der Analytikfirma Gallup. Auch die jährlich durchgeführte Befragung "American Worldview Inventory" der Arizona Christian University zeigt, dass besonders jüngere Menschen sich immer weniger mit biblischen Moralvorstellungen identifizieren. Die stärkste Polarisierung lässt sich bei den Themen Abtreibung und Transgeschlechtlichkeit beobachten.
Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der wiederholt Ärzt*innen wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt hatte, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um eine Namensrechtsverletzung gegenüber dem Verein Doctors for Choice, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt.
Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.
Vor 150 Jahren wurde Paragraph 218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Bis heute gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. In mehreren Städten findet aus diesem Grund morgen ein Aktionstag für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung statt.
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau ruft eine Kampagne mit dem Titel: "Streicht Paragraf 219a" ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Strafrechtsparagrafen aufmerksam.
Mitte Februar erstattete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Annen ist Betreiber der Webseiten "abtreiber.com" und "babykaust.de", auf denen er Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als "Auftragsmörder" bezeichnet und Abtreibungen als Steigerungsform des Holocaust bezeichnet. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Kassel nehmen nun die Ermittlungen auf.
Ende 2020 legalisierte Argentinien die Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche. Für viele Lateinamerikaner:innen ein Hoffnungsschimmer, dass andere Länder wie Kolumbien, Mexiko oder Chile nachziehen. Während der Kongress im mexikanischen Bundesstaat Quintana Roo Anfang März eine Entkriminalisierung ablehnte und das Land weiterhin einen Flickenteppich an Abtreibungsgesetzen aufweist, könnte es in Kolumbien und Chile in Richtung Legalität gehen.
Manchmal möchte man einigen Katholiken empfehlen, sich Ex-Papst Benedikt und seinen Nachfolger Franziskus zum Vorbild zu nehmen. Zum Beispiel, wenn es um die Impfung gegen Covid-19 geht. Während die beiden Oberhirten den Pieks bereits erhalten haben, lehnen manche ihrer Schäfchen die Impfung ab, weil der Impfstoff Zellen von abgetriebenen Föten enthalten soll.
Weil der US-Bundesstaat Texas ungewollt Schwangeren den Zugang zu einer benötigten Abtreibung mit Zwangsuntersuchungen und -gesprächen erschwert, hat der Satanic Temple nun im Namen einer Gläubigen geklagt. Der Bundesstaat soll das satanische Abtreibungsritual als Alternative anerkennen. Mit im satanistischen Boot sind konservative Politiker, die sich den Einsatz für Religionsfreiheit auf die Fahnen geschrieben haben. Oder etwa doch nicht?
Paragraph 219a StGB verbietet Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen diesen Strafrechtsparagraphen verurteilt. Vergangene Woche reichte sie nun Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Am Rosenmontag fuhren pandemiegerecht acht gewohnt provokante Mottowagen diesmal ohne jubelndes Publikum und einzeln durch Düsseldorfs Straßen. Einer davon thematisierte die De-facto-Abschaffung des polnischen Abtreibungsrechts, was eine Beschwerde des polnischen Konsulats nach sich zog. Wagenbaukünstler Jacques Tilly verteidigt sein Werk.
Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.