Abtreibung aus dem Strafgesetz
WIEN (hpd/pur) Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes. Treibende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ-Frauen rund um Johanna Dohnal. Sie betrieben Meinungsbildung gegen eine gesellschaftspolitische Stimmung, die patriarchal und klerikal geprägt war.