Sexuelle Selbstbestimmung

"Weg mit § 218 + 219a"

Weg mit Paragraf 218 – doch wie weiter?

Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.  

"Ich bin meine eigene Lebensexpertin."

"Die aktuelle Regelung ist stigmatisierend"

Der International Safe Abortion Day am 28. September ist ein jährlich wiederkehrender internationaler Aktionstag für einen sicheren, straffreien und kostenfreien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. 2021 steht der Aktionstag in Deutschland unter dem Motto: "150 Jahre Widerstand gegen § 218 – es reicht!" In 50 deutschen Städten wurde heute ein Zeichen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gesetzt.

Demonstration für sexuelle Selbstbestimmung 2018

Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung – Du hast die Wahl!

Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.

Demo für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Mexico City

Oberstes Gericht Mexikos: Totale Abtreibungsverbote sind verfassungswidrig

Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.

Symbolbild

Online-Kongress: 150 Jahre Paragraph 218

Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.

Das Parlamentsgebäude in Budapest.

Orbàn versucht Machterhalt über Unterdrückung von LGBTQIA+

Stehen Wahlen an, heißt es im Gespräch zu bleiben und zu versuchen, Mehrheiten hinter sich zu bringen. Für 2022 sind in Ungarn Parlamentswahlen angesetzt. Der amtierenden rechten Fidesz-Partei steht diesmal ein Bündnis aus acht Oppositionsparteien gegenüber. Ministerpräsident Victor Orbán versucht, bei Rechten und Konservativen Stimmen einzufangen, indem LGBTQIA+-Rechte weiter eingeschränkt werden. So soll unter anderem in Schulen und Medien, die sich an Jugendliche richten, nur mehr heterosexuelle Sexualität vorkommen. Für Menschenrechtsorganisationen eine Katastrophe.

"Medical Students for Choice"

Erneut Anklage gegen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a

Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.