Weg mit Paragraf 218 – doch wie weiter?
Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.