Sterbehilfe

Die Situation ist eines modernen Staates unwürdig

Morgen findet am Verfassungsgerichtshof in Wien eine Verhandlung über die im Auftrag des Vereins "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" durch die Wiener Anwaltskanzlei "Ethos.legal" eingereichten Verfassungsklage gegen das Suizidhilfe-Verbot in Österreich statt. Die Verhandlung soll der weiteren Klärung der Rechtslage und der Erörterung diverser Fragen dienen. DIGNITAS wird der Verhandlung beiwohnen.

Prof. Dieter Birnbacher und Prof. Robert Roßbruch

DGHS stellt Gesetzentwurf zur Suizidhilfe vor

Heute hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Er umfasst die Aufnahme je eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Letzterem soll es außerdem diverse Ergänzungen beziehungsweise Modifizierungen bestehender Vorschriften geben.

"Kirchenrepublik Deutschland"

Die erstaunliche Wandlungsfähigkeit kirchlicher Positionen

"Kirchenrepublik Deutschland" geht auch andersrum: Als ein Landesbischof Zugeständnisse an das Recht auf Letzte Hilfe macht, wird er von einem Unionsabgeordneten getadelt. Dabei hat sich die Kirche schon immer angepasst, wenn ihre Positionen gesellschaftlich nicht mehr haltbar waren. Ist die CDU etwa christlicher als die Kirche selbst? Und wie passt das zu einem säkularen Staat? Ein Kommentar.

Armin Laschet

Die Bergpredigt als Argument gegen die Sterbehilfe?

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) behauptet, dass die Bergpredigt Jesu als Kompass für politisches Handeln angesehen werden könne und eine Richtschnur für ein friedliches Zusammenleben in der Welt sei. "Der Mensch soll die Erde gestalten, aber er soll nicht selbst Gott spielen", so der Regierungschef. Aus dem christlichen Menschenbild folge, dass das Leben in jeder Phase geschützt werden müsse.

Laien-Suizidhilfe auch gegen Geld – weiter erlaubt?

Der pensionierte Lehrer Peter Puppe bietet seit 2005 Unterstützung zum "sanften Sterben ohne Arzt" an – anfangs als reinen Liebesdienst, schließlich gegen Vorkasse. Nun wird gegen ihn ermittelt. Laien-Suizidhelfern den Garaus zu machen, ist erklärtes Ziel zweier Vorschläge – zum einen aus ärztlich-medizinischer und zum anderen aus konservativ-christlicher Sicht.

Sterbehilfe menschenwürdig regeln

Die Säkularen Sozis haben in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung verurteilt, dass Gesundheitsminister Spahn zu den Beratungen für eine Neufassung des Sterbehilfe-Gesetzes nur Gegner des selbstbestimmten Sterbens eingeladen hat.

Nach Kippen des § 217 – keine Änderungen in der Praxis?

Für suizidwillige Patient*innen hat sich in Bezug auf ihre Ärzt*innen zunächst so gut wie nichts getan. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) präsentierte einen Gesetzentwurf mit konkreten Neuregelungen, welche die Patientenautonomie hervorheben und in der Praxis durchsetzen sollen.

Protestbrief an Jens Spahn

Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.

Verein Sterbehilfe begleitet Freitod von Pflegeheimbewohner

Erstmals fand die seit Monaten wieder legale Suizidhilfe durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe in einer Senioreneinrichtung statt – mit Duldung der Leitung. Das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen von Pflegeheimen scheinen einige Marktführer unter den Betreiberkonzernen respektieren zu wollen. Sterbehilfe-Gegner*innen formieren sich inzwischen jedoch für einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch.

"Wenn es so einfach wäre, einen Arzt zu finden"

"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 05. 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.