"Enttäuschende Rechtsprechung in Straßburg"
BERLIN. (hpd/dgpd) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) erneuert die Forderung, dass Ärzten die Verschreibung von suizidgeeigneten Medikamenten möglich sein sollte. Insofern sei es bedauerlich, dass in Straßburg kein wirkliches Grundsatzurteil verkündet wurde.