Spanien: Kritik an Kommission gegen Missbrauch

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Gefahr des Missbrauch in der Kirche – Spanische Bischofskonferenz will Kommission zur Prävention gründen
Gefahr des Missbrauch in der Kirche – Spanische Bischofskonferenz  will Kommission zur Prävention gründen

Nachdem auch in der spanischen katholischen Kirche sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen bekannt geworden sind, will die dortige Bischofskonferenz nun eine Kommission zur Prävention und zum Schutz Minderjähriger vor sexuellem Missbrauch gründen. Dabei wird sie mit harscher Kritik zur Wahl des Kommissionspräsidenten konfrontiert. Denn der soll selbst Missbrauchsfälle vertuscht haben.

Bischof Juan Antonio Menéndez soll der neu zu gründenden spanischen Kommission zum Schutz Minderjähriger vor sexuellem Missbrauch als Präsident vorstehen. Menéndez jedoch steht wegen des Umganges mit Missbrauchsfällen in den Jahren 1981 bis 1984 in der Kritik. Damals soll der Priester José Manuel Ramos Gordón in zwei katholischen Instituten in Zamora und Leon über dreißig Minderjährige missbraucht haben. Aufgedeckt wurden die Fälle erst, als ein Betroffener letztes Jahr sein Schweigen brach.

Menéndez leitete daraufhin eine Untersuchung ein. Jedoch nur eine kirchliche, sodass der Priester für seine Vergehen jeweils für zehn Jahre bzw. ein Jahr suspendiert wurde. Betroffene beklagen die geringe Bestrafung und fordern eine höhere Dauer der Suspendierung bzw. den Ausschluss Ramos Gordóns aus dem Kirchendienst.

Zu den Vorwürfen und zu seinem Plan für die Kommission zum Schutz Minderjähriger befragt, leugnete Menéndez, Missbrauch vertuscht zu haben. Er glaubt, mit einem Leitfaden zum Schutz Minderjähriger beitragen zu können, erklärte aber, dass der Leitfaden allein nicht reiche, sondern auch eine Weiterbildung der Priester in diesem Bereich vonnöten sei.

Der Leitfaden ist eine Abwandlung des Leitfadens der Bischofskonferenz und soll 16 Empfehlungen zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs geben. Dies umfasst Empfehlungen zur Annahme einer Anzeige, zur Weitergabe von Informationen an Behörden, die Rechte des Beschuldigten und der Dokumentation.