Verbandsteuer sorgt für Zulauf beim HVD Niedersachsen

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Immer um den Jahreswechsel kann der HVD Niedersachsen einen deutlichen Zulauf an neuen Mitgliedern verbuchen. Grund dafür ist unter anderem die sogenannte Verbandsteuer, die der Verband statt eines Mitgliedsbeitrags erhebt.

"Wir sind seit Anfang 2019 eine steuererhebende Weltanschauungsgemeinschaft", erklärt die Landesgeschäftsführerin Catrin Schmühl. "Durch die Zahlung der Verbandsteuer können sich unsere Mitglieder, insofern sie in glaubensverschiedener Ehe leben und eine gemeinsame Steuerveranlagung haben, von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien."

In Niedersachsen erheben beide Kirchen das besondere Kirchgeld. Das bedeutet, dass in glaubensverschiedenen Ehen für den konfessionsfreien Partner keine Kirchensteuer anfällt, aber das besondere Kirchgeld berechnet wird, wenn die Ehepartner steuerlich gemeinsam veranlagt werden und die Einkünfte wesentlich voneinander abweichen.

Dabei wird nicht das Einkommen des Kirchenmitglieds als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern der gemeinsame Lebensführungsaufwand. "Durch den Staatsvertrag mit dem Land Niedersachsen von 1970 haben wir den offiziellen Auftrag, die Interessen konfessionsfreier Menschen zu vertreten. Auch dieser finanzielle Aspekt gehört dazu. Wer bei uns Mitglied wird, den können wir sicherlich auch noch mit unseren anderen Angeboten überzeugen", sagt die Landesgeschäftsführerin.

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen setzt sich seit vielen Jahren für die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates und für die Gleichbehandlung von religiösen und humanistisch orientierten Menschen ein. "Mit der Verbandsteuer wollen wir unsere Mitglieder unterstützen", erklärt Catrin Schmühl. "Als Bemessungsgrundlage dient uns die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder – und für einige, wie zum Beispiel für Schüler, Studenten, Geringverdienende oder Rentner unterhalb des Grundfreibetrags, entfällt die Steuerpflicht sogar. Der jährliche Betrag liegt je Mitglied somit zwischen null und maximal 84 Euro."

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