Die Ankündigung, für den Kölner Dom sowie für die Nürnberger Sebaldus- und Lorenzkirche zukünftig Eintritt zu verlangen, sorgt für erheblichen Diskussionsstoff. Doch ist diese Entscheidung nicht letztlich konsequent, wenn man historische Kirchen als das einordnet, was sie längst auch sind: touristische Sehenswürdigkeiten?
Der Aufschrei war groß, als das Domkapitel in Köln ankündigte, von Touristen künftig zehn Euro Eintritt zu verlangen. Wenige Wochen später zogen die evangelischen Kirchen in Nürnberg nach – und es ist absehbar, dass weitere Kirchen in Deutschland diesem Modell folgen werden. In anderen Ländern ist das bei bedeutenden Kirchen längst etabliert: Der Besuch der Kathedrale von Canterbury oder der Westminster Abbey ist seit Jahren kostenpflichtig. Kostenlos bleiben dort – wie nun auch hier geplant – lediglich Gottesdienste, Gebete oder das Entzünden von Kerzen. Kinder und Gemeindemitglieder sollen in Deutschland ebenfalls nicht bezahlen müssen.
Tatsächlich liegt in dieser Entscheidung eine gewisse Konsequenz: Kirchen werden damit offen als das behandelt, was sie letztlich sind – kulturelle Wahrzeichen, vergleichbar mit Schlössern oder Burgen, die das Stadtbild prägen, Besucher anziehen und von der öffentlichen Hand unterhalten werden.
Öffentlich finanziert – privat genutzt?
Historische Kirchen sind Teil des öffentlichen Raums. Ihr Bau wurde einst durch Zwangsabgaben wie den Kirchenzehnten finanziert, die Sanierung ihrer Bausubstanz erfolgt bis heute zu großen Teilen aus Steuermitteln. Ein aktuelles Beispiel ist die Renovierung der Klosterkirche St. Michael in Bamberg: Von den rund 82,9 Millionen Euro Gesamtkosten wurden etwa 35 Prozent aus Bundesmitteln und anderen öffentlichen Geldern finanziert, während nur ein vergleichsweise kleiner Anteil von 18 Prozent aus kirchlichen Eigenmitteln stammt.
Ähnlich verhält es sich in Nürnberg. Die Lorenz- und die Sebalduskirche wurden im Zweiten Weltkrieg erheblich zerstört; vom Chor der Sebalduskirche blieben nur Teile der Außenmauern erhalten. Der Wiederaufbau gelang vor allem durch öffentliche Gelder – also durch die Allgemeinheit, die den Wiederaufbau der beiden Kirchen finanziert hat, um das historische Nürnberger Stadtbild zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund wirkt es widersprüchlich, wenn nun Eintritt verlangt wird, gleichzeitig aber bestimmte Gruppen – etwa Gemeindemitglieder oder Gottesdienstbesucher – davon ausgenommen sind. Wer ein öffentlich finanziertes Kulturgut nutzt, sollte sich grundsätzlich auch an dessen Erhalt beteiligen. Die Unterscheidung nach Motivation oder Zugehörigkeit ist kaum zu rechtfertigen und führt zu einer willkürlichen Zweiklassengesellschaft vor dem Kirchenportal.
Ein einheitlicher, moderater Eintritt für alle Besucher – auch für Gottesdienstteilnehmer – wäre sicher die gerechtere Lösung. Zu manchen Gottesdiensten finden sich ohnehin nur wenige Dutzend Gläubige ein, die sich ebenso gut in einem Gemeindesaal versammeln könnten. Die Einnahmen ließen sich in einen staatlich verwalteten Renovierungsfonds für denkmalgeschützte Gebäude überführen und würden so die öffentliche Hand spürbar entlasten. Und vielleicht gilt auch hier eine alte Binsenweisheit: Was nichts kostet, ist vielen nichts wert. Denn eines ist offensichtlich: Romanische Kapellen und gotische Kathedralen sind sakrale Bauten und Zeugnisse einer Zeit lange vor der Aufklärung – heute aber vor allem kulturelle Sehenswürdigkeiten.
Wer hingegen am Grundsatz des freien Zugangs festhalten will, muss konsequenterweise auf Eintrittsgelder verzichten – dann aber auch ehrlich benennen, dass die Finanzierung weiterhin von allen getragen werden muss. Die logische Konsequenz kann daher nur lauten: Entweder bleibt der Zugang für alle frei – oder alle zahlen Eintritt.







6 Kommentare
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Kommentare
Gerhard B. am Permanenter Link
Unglaublich, die Kirchen welche von Steuergeldern erbaut wurden sollen jetzt wieder von
allen Besuchern subventioniert werden.
haben in den vergangenen 200 Jahren Reichtum angehäuft, meist durch Verbrechen an
reichen Menschen, welche eingekerkert und ermordet wurden und deren Vermögen von den Kircheneingezogen wurden.
In der Geschichte der beiden Kirchen gibt es dafür Belege, welche nicht jedermann
zugänglich gemacht und immer verheimlicht und unterdrückt wurden.
Diese Tatsachen einmal publik zu machen wäre längst fällig.
AW am Permanenter Link
Konsequenter wäre es sämtliche Bundesmittel oder andere öffentliche Gelder für die Renovierung von Kirchen zu streichen.
Matt Sand am Permanenter Link
Wie Sie dem Artikel entnehmen konnten, liebe(r) AW: Kirchen sind touristische Anziehungsorte, prägen werbewirksam Stadtbilder und stellen teils bedeutende öffentliche Wahrzeichen dar.
Daneben sind Kirchen meistens – das sollte Ihnen klar sein – kulturgeschichtliche Stätten von historischem Rang und verkörpertes Andenken; sie enthalten ferner Kunstwerke, sind oft architektonisch bemerkenswert, Menschen sind dort begraben. Sie verkommen zu lassen oder ihre Finanzierung nur denen anheim zu stellen, die noch der betreibenden Organisation angehören, ist eine Forderung von erschreckender Geschichtsdemenz.
Wer in einem christlich geprägten Land lebt, wird es auch hinnehmen müssen, dass der Erhalt von Baudenkmälern und Sehenswürdigkeiten christlicher Provenienz deren Erhalt sich auf sein Leben auswirkt. Entweder in Form von Steuergeldern, oder in der Weise, dass man zumindest große und beliebte Kirchen nur noch gegen Entgelt betreten kann.
Paul München am Permanenter Link
Christen legen ja Wert darauf, dass man "Gott sucht". Das wird für die Nicht-Christen erschwert, wenn sie Eintritt bezahlen müssen.
Claus Schröder am Permanenter Link
Nestmeyers Argument säkularisiert den Wiederaufbau nach 1945 rückwirkend.
St. Sebald und St. Lorenz wurden nicht von einer religionslosen Steuerzahlergemeinschaft als touristische Sehenswürdigkeiten wiedererrichtet, sondern von einer damals noch nahezu vollständig kirchlich gebundenen Gesellschaft. Auch das Inventar dieser Kirchen ist über Jahrhunderte aus einer christlichen Stadtgesellschaft hervorgegangen. Es wurde gestiftet, geschaffen und bewahrt für Gottesdienst, Andacht, Memoria und städtisch-christliche Repräsentation.
Wer daraus ableitet, eine säkulare Allgemeinheit habe ein Kulturerbe finanziert und könne nun Eintritt für alle verlangen, liest die Geschichte mit den Begriffen der Gegenwart. Gottesdienst ist keine Sondernutzung eines Kulturguts. Er ist der Grund, warum diese Räume Kirchen sind.
Rafael Schoenwolff am Permanenter Link
Nicht zu vergessen : das Kirchgeld ! Wenn ein Ehepartner NICHT KiSt pflichtig ist, der andere aber ja, wird das sog. Kirchgeld fällig.
Auch für den Abriß nicht genutzter da nicht mehr benötigter Kirchen zahlen alle mit......oftmals aufwendig runderneuert inkl. neuer Heizungsanlage, dann
teuer abgerissen...... Sobald das Geld im Kasten klingt......altbekannt.