Keine Genitalverstümmlung

Jungen und Mädchen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt
Beschneidungskampagne – vor dem Bundeskanzleramt

KÖLN. (hpd/bvkj) Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ist empört über den Vorstoß der Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die die Legalisierung der Klitorisvorhautbeschneidung und anderer Formen der Genitalverstümmelung rechtfertigt. Hörnle wird ihre These auf dem 70. Deutschen Juristentag (16. bis 19. September 2014 in Hannover) vertreten.

Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, sagte dazu: "Hörnle argumentiert, wenn die Vorhaut der Jungen amputiert werden dürfe, müsse auch die Beschneidung der Klitorisvorhaut erlaubt sein. Eine solche Argumentation, bei der frei nach dem Motto 'Gleiches Recht für alle' körperliche Gewalt an Mädchen durch Gewalt an Jungen gerechtfertigt wird, ist an Zynismus kaum noch zu überbieten."

Kinder haben verfassungsmäßig garantierte Rechte, zu diesen Rechten gehört das Recht auf Schutz vor Gewalt. "Die Resolution der Vereinten Nationen erlaubt keine Art von Beschneidungen an Mädchen und Frauen. Ist ein Arzt an einem solchen Eingriff beteiligt, so kann dieser auch standesrechtlich belangt werden."

Hartmann fordert von seinen KollegInnen: "Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Jungen und Mädchen gleichermaßen vor Genitalverstümmelung geschützt werden. Weder Tradition noch Religion dürfen dazu führen, dass an den Genitalien von minderjährigen nicht einwilligungsfähigen Mädchen oder Jungen ohne medizinische Indikation herumgeschnitten wird."

"Menschenrechtsverletzungen bleiben Menschenrechtsverletzungen, auch wenn sie aus rituellen Gründen begangen werden" fuhr er fort, "es ist Zeit, dass das 2012 erlassene 'Beschneidungsgesetz' novelliert wird. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass rituelle Verstümmelungen uneingeschränkt weder an Mädchen, noch an Jungen vorgenommen werden dürfen."

Bereits in den Diskussionen um das "Beschneidungsgesetz" wurde häufig erwähnt, dass eine Zulassung der Beschneidung von Jungen zwangsläufig dazu führen wird, dass über kurz oder lang die Beschneidung von Mädchen gefordert werden wird.

Kommentare (14)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Fr. 12 Sep 2014 - 10:20

Frau Hörnle hat völlig Recht: Als Rechtswissenschaftlerin weiß sie um Art. 3 Abs. 2 GG, nach dem die Geschlechter gleichgestellt sind. Kein Geschlecht darf dem anderen vorgezogen werden, weder im Guten, noch im Schlechten. Wenn also der Gesetzgeber Jungs das Leid zuordnet, sich zwangsbeschneiden lassen zu müssen (was durch den 1631d BGB nicht kulturell oder religiös eingeschränkt ist), dann müssen nach Art. 3 Abs. 2 GG Mädchen dies auch erdulden. So weit stimmt die Logik von Frau Hörnle. Versagt hat der Gesetzgeber am 12.12.12, der es für vertretbar hielt, Eltern nach Nov. 2000 wieder das Recht einzuräumen, ihren Kindern aus erzieherischen Gründen (Zwangsbeschneidung ist Teil der religiösen Erziehung) Schmerzen und unter Umständen lebenslanges Leid zufügen zu dürfen - von fatalen Nebenwirkungen ganz abgesehen. Ich würde also die Initiative von Frau Hörnle aufgreifen und propagieren: "Ja, wenn der Gesetzgeber allen Eltern erlaubt, die Vorhaut ihrer Söhne abtrennen zu lassen, dann dürfen dies Eltern auch an ihren minderjährigen Töchtern vornehmen lassen." Mütter und Väter dürfen also legal an den Geschlechtsorganen ihrer Kinder aus welchen Gründen auch immer hantieren oder hantieren lassen. Würde dies der festgefahrenen Diskussion in Deutschland nicht neuen Auftrieb verschaffen? Würde dadurch in der Öffentlichkeit nicht die Perversion des 1631d BGB deutlicher? Denn so sehr es hin und wieder Zeitgenossen gibt, die männliche Zwangsbeschneidung für nicht schädlich halten, so sehr ist man sich einig, dass Mädchenbeschneidung ein absolutes Ding der Unmöglichkeit ist. Durch die grundgesetzlich gebotene Koppelung der beiden Opferkreise (durch Art. 3 Abs. 2 GG) würden sich neue Bevölkerungsschichten empören und können dadurch mobilisiert werden. Auch die oft durchschimmernde Dramatisierung der Mädchenbeschneidung als Gegensatz zur Bagatellisierung der Knabenbeschneidung könnte hier auf einer neuen Ebene durchdiskutiert werden. In der Folge könnten mehr Mitbürger verstehen, dass man dies Mädchen nicht zumuten darf und wenn die geschützt werden (was aktueller Stand der Gesetzgebung ist), dann dürften Jungs nicht schlechter gestellt werden. Dann würde nämlich die Eindringtiefe der Zwangsbeschneidung und mögliche Konsequenzen für den Beschnittenen (bisher der Kernpunkt der Debatten) an Bedeutung verlieren, weil der Sachverhalt auf das Wesentliche reduziert wird. Zumindest wäre dies ein Weg, der ernsthaft diskutiert werden sollte.

Wir Kinder- und Jugendärzte hoffen und wünschen uns, dass dieser Vorstoß auch so gemeint ist. Dann ziehen wir an einem Strang!
Dr. W. Hartmann, Präsident BVKJ

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn man die Beschneidung von Jungs und Mädchen gleichstellen will, dann müsste man dem Jungen Penis und Hoden ohne Narkose entfernen. Denn das ist genau das, was bei einer pharaonischen Beschneidung bei Mädchen praktiziert wird. JEDE Art von Verstümmelung bei Minderjährigen und Erwachsenen gegen ihren Willen gehört unter Strafe gestellt.

Silvia, es geht um FGM Typ Ia (Klitorisvorhautamputation) und FGM Typ IV Subtyp Einritzen oder Einstechen (pinprick, ritual nick). Beides wird der sogenannten milden Sunna zugeordnet (und muss m. E. verboten bleiben).

Sie sprachen ja von FGM Typ III (Infibulation), der sog. pharaonischen Beschneidung.

Holger Fehmel (nicht überprüft)

Fr. 12 Sep 2014 - 11:23

Tötet nicht den Boten ! Frau Hörnle denkt nur konsequent und folgerichtig weiter, was der Gesetzgeber mit der Einführung von 1631 d BGB und der bewusst vagen Formulierung von § 226 b StGB verbockt hat . Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebotes des Grundgesetzes ist es juristisch fast schon zwingend, mit der Jungenbeschneidung vergleichbare oder weniger invasive Varianten der weiblichen " Beschneidung" ( zB Einritzen oder Entfernen der Klitorisvorhaut, Kürzung der Labien ) nicht als " Verstümmelung" iSv § 226 b StGB auszulegen. Der Gesetzgeber hat sich vor dieser Konsequenz drücken wollen und den schwarzen Peter der Rechtslehre und Rechtsprechung zuschieben wollen. Aber wer A sagt, muss eben auch B sagen. Nichts anderes sagt Frau Hörnle.

Heiner Endemann (nicht überprüft)

Fr. 12 Sep 2014 - 15:25

Ich finde die Idee der Kollegin Hörnle bestechend logisch und vor allem: ausgesprochen pfiffig. Da hätte man als Jurist selbst (und vorher) mal drauf kommen können.
Ich denke, am Ende der angestoßenen Diskussion werden wir ihr dankbar sein, auch wenn ich befürchte, dass sie zwischendurch sehr angefeindet werden wird. Hier sind wir dann gefragt.

Kris Günther (nicht überprüft)

Fr. 12 Sep 2014 - 22:18

Ich möchte drauf hinweisen dass an Intersexuellen Kinder immer noch rum geschnibbelt wird obwohl es medizinisch nicht indiziert ist und dieses wird auch noch von den "Gesundheitskassen" bezahlt.

Martin (nicht überprüft)

Fr. 12 Sep 2014 - 23:07

Es darf keine Genitalverstümmelung geben, aber es darf auch keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes geben. Wenn Jungen legal verstümmelt werden dürfen, dann bitte auch Mädchen! Und vielleicht haben dann manche bislang Uneinsichtige doch ein Einsehen - und treten letztlich für ein generelles Verbot ein.

Elisabeth (nicht überprüft)

Di. 16 Sep 2014 - 00:16

Antwort auf von Martin (nicht überprüft)

Völlig korrekt, aus gutem Grund sind über § 226a StGB erfolgreich ALLE Formen der FGM sind verboten und nicht nur die "ganz schlimmen".

Die WHO-Kriterien enthalten FGM Typ I, II, III und IV.

ALLE vier Typen der FGM müssen illegal bleiben.

Jede Form der rituellen Beschneidung schadet immer dem Kindeswohl.

Karsten Mende (nicht überprüft)

Sa. 13 Sep 2014 - 18:37

Ich befürchte, dass dieser Vorstoß eher darauf zielt, die Bagatellisierung der Beschneidung bei Jungen zu verfestigen, und ich möchte begründen warum. Diese "Behandlungen" werden in Kulturkreisen begangen, in denen es einen regelrechten Paradigmenwechsel geben müsste, ehe man von dieser "Tradition" ablässt. Es ist also nicht mit Einsicht von Seiten dieser Kreise zu rechnen.
Die von Fr. Dr. Hörnle zum Vergleich genannten Taten bei Mädchen sind ja praktisch kaum von nennenswerter Zahl. Die praktizierten Beschneidungen von Mädchen können aber unmöglich für diese Überlegungen der Legalisierung in Betracht gezogen werden (das hoffe ich jedenfalls). Wieso sollte also der rechtliche Rahmen in diesem Zusammenhang zu einem grundsätzlichen Verbot jeglicher Genitalverstümmelungen führen, wenn sich dieses Verbot praktisch nicht im Ansatz umsetzen lässt? Eine rechtliche Angleichung, wie von Hörnle gedacht, würde letztlich dazu führen rechtliche Konflikte hinsichtlich der Beschneidung von Jungen zu unterbinden, während die wirklich praktizierten Beschneidungen von Mädchen weiterhin (zu Recht) verboten bleiben.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Sa. 13 Sep 2014 - 20:16

Antwort auf von Karsten Mende (nicht überprüft)

Zitat: „Diese "Behandlungen" werden in Kulturkreisen begangen, in denen es einen regelrechten Paradigmenwechsel geben müsste, ehe man von dieser "Tradition" ablässt. Es ist also nicht mit Einsicht von Seiten dieser Kreise zu rechnen.“ Dies gilt jedoch für viele Bereiche: Jungen- UND Mädchenbeschneidung in unterschiedlichen Schwerestufen, Kinderheirat, Zwangsheirat, Gewalt gegen Frauen, Homosexuelle, Ehebrecher, Apostaten etc. Der Gesetzgeber muss in unserem Land keinen Paradigmenwechsel oder gar höhere Einsicht der sich gesetzwidrig verhaltenden Gruppen abwarten, sondern er muss sein Wächteramt nach modernen Rechtsauffassungen wahrnehmen und er ist aufgerufen, hier für eine klare und moderne Gesetzgebung zu sorgen. Zitat: „Die von Fr. Dr. Hörnle zum Vergleich genannten Taten bei Mädchen sind ja praktisch kaum von nennenswerter Zahl.“ Das ist unerheblich. Auch wenn nur noch ein Mord in Deutschland pro Jahr geschähe, wäre dieser verboten und müsste geahndet werden. Zitat: „Wieso sollte also der rechtliche Rahmen in diesem Zusammenhang zu einem grundsätzlichen Verbot jeglicher Genitalverstümmelungen führen, wenn sich dieses Verbot praktisch nicht im Ansatz umsetzen lässt?“ Drogendelikte oder Kaufhausdiebstähle sind auch kaum durchsetzbar (die Zahl der Delikte ist riesig im Vergleich zur Aufklärung) und trotzdem ist beides verboten. Die Durchsetzbarkeit wäre aber möglich, wenn z.B. kinderärztliche Untersuchungen zeigen, dass Knaben (oder Mädchen) zwangsbeschnitten wurden. Dann müsste der Gesetzgeber empfindliche Strafen gegen die Eltern beschnittener Kinder verhängen. Um dies unvermeidlich zu machen, müsse eine schulärztliche Pflichtuntersuchung um das 12. Lebensjahr angesetzt werden, der Eltern ihre Kinder nicht entziehen können. Dies würde die berühmt-berüchtigten „Hinterhof-Beschneidungen“ genauso schädlich machen, wie eine ordentlich im Krankenhaus durchgeführte. Parallel dazu müsste natürlich eine breit angelegte Aufklärungs-Kampagne der Bundesregierung lanciert werden, damit von den betroffenen Kreisen verstanden wird, warum das Beschneidungsverbot erfolgt.

Alles gut und schön. "Müsste..., müsste..., müsste...". Ich bin ja ganz Ihrer Meinung. Das Problem ist jedoch, dass hier Kulturkreise betroffen sind, die zum Einen gegenüber dem deutschen Gesetzgeber einen Sonderstatus für sich beanspruchen können und zum Anderen auf den deutschen Gesetzgeber keinen Pfifferling geben. Hier hat sich leider schon in anderen Zusammenhängen gezeigt, dass unser Rechtsstaat kapituliert hat. Unser Rechtssystem hat keine effektive Handhabe, um hier etwas bewirken zu können, denn die Angst vor den Konsequenzen ist größer, als der Anspruch rechtlicher Priorität. Deshalb befürchte ich, dass eher nach Wegen gesucht wird, Kritik an der Beschneidung von Jungen in den Kontext von "Antisemitismus" und "Islamophobie" einzuordnen, als das Jungen geholfen wird. Darauf zielt meines Erachtens nach diese Initiative ab. Eben weil, das leichter durchsetzbar ist und weniger Konfliktpotenzial beinhaltet, als ein totales Verbot.

Zitat: „Das Problem ist jedoch, dass hier Kulturkreise betroffen sind, die zum Einen gegenüber dem deutschen Gesetzgeber einen Sonderstatus für sich beanspruchen können und zum Anderen auf den deutschen Gesetzgeber keinen Pfifferling geben.“ Beanspruchen kann jeder viel und auf den Rechtsstaat pfeifen kann auch jeder. Doch es ist Sache des Rechtsstaates, hier angemessen zu reagieren. Momentan beherrscht ihn die Angst vor dem Bruch des Rechtsfriedens. Diesem werden die Kinderrechte untergeordnet. Daher sollte unsere Arbeit in einer Mobilisierung der Öffentlichkeit bestehen, um die 70%, die gegen Beschneidung sind, zu Protesten gegen die aktuelle Rechtsprechung anzuregen. Solange diese Mehrheit schweigt, wähnt sich die Regierung auf der richtigen Seite. Doch es tut sich etwas in der Medienlandschaft, die ich sehr intensiv beobachte. Dies ist der Kasus Knaxus in der Sache! Zitat: „Unser Rechtssystem hat keine effektive Handhabe, um hier etwas bewirken zu können, denn die Angst vor den Konsequenzen ist größer, als der Anspruch rechtlicher Priorität. Deshalb befürchte ich, dass eher nach Wegen gesucht wird, Kritik an der Beschneidung von Jungen in den Kontext von "Antisemitismus" und "Islamophobie" einzuordnen, als das Jungen geholfen wird.“ Das war in der Vergangenheit sicher so. Doch steter Tropfen höhlt den Stein! In Sachen „religiöse Sonderrechte“ - auch die christlichen Kirchen betreffend – tut sich ja einiges in der Öffentlichkeit. Die Bevölkerung ist immer weniger bereit, einen religiösen Sonderstatus, egal für was, klaglos hinzunehmen. Zitat: „Darauf zielt meines Erachtens nach diese Initiative ab. Eben weil, das leichter durchsetzbar ist und weniger Konfliktpotenzial beinhaltet, als ein totales Verbot.“ Das macht für mich keinen Sinn. Schließlich haben wir einen Status Quo, mit dem die Regierung momentan gut leben kann: Die Knabenbeschneidung ist erlaubt, weil es in der Masse kaum öffentlichen Widerstand gibt, die Mädchenbeschneidung ist verboten, weil hier das Demonstrationspotential zu hoch wäre, falls es erlaubt würde. Das ist eine Güterabwägung gemäß dem Stand 2012. Doch die Zeit geht weiter und unsere Aufklärungsarbeit darf nicht aufhören. Wie gesagt: Steter Tropfen höhlt den Stein!

emannzer (nicht überprüft)

Di. 16 Sep 2014 - 22:11

Körperliche Unversertheit. So gesehen bekommt der Vorstoß von einer Tatjana Hörnle angesichts des aktuell anstehenden Juristentages eine völlig neue Dimension. Ich habe mir das Dokument, von dir via Genderama verlinkte, mal angesehen und da steht u.a. das folgende:

a) Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur
Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).

b) Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des § 226a StGB dem in § 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte „einer weiblichen Person“ durch „eines Menschen“ ersetzt werden.

Vor allem der letze Satz hat es in sich. Wenn das so durchkäme, dürfte der politische und gesellschaftliche Impact wohl gewaltig werden - und die Diskussion um das Thema Beschneidung von Jungs wohl in den Kontext ziehen, vor dem er eigentlich steht: Körperverletzung von Schutzbefohlenen.

Denn ich denke nicht, dass der "Heilige Gral" weibliche Unversehrtheit dann noch so ohne weiteres zu beschützen wäre. Zusätzlich würde es einer Debatte gut tun, welxhe die bisher weibliche Beschneidung mit 'Kastration' (aka pharaonische Beschneidung) gleichsetzt.

Beides (Vorhaut und Schamlippenreduzierung) bei Kindern ist: Körperverletzung. Insofern begrüße ich (was zynisch klingen mag) sogar Hörnles Vorschlag: Denn dann käme wohl endlich mal Bewegung in die Diskussion.

Zumal erwachsene Frauen heute > 2.000,- Euro dafür bezahlen, dass ihnen die Labien reduziert werden.

Bei Jungs macht man das umsonst: Parlamentarisch abgesegnet in einer Pauser zur Diskussion um die erste Griechenlandhilfe.

Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel