Abschaffung der Majestätsbeleidigung

Ab Januar kann kein König mehr beleidigt werden

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 Strafgesetzbuch vorsieht. Das Gesetz soll im Januar 2018 in Kraft treten.

Damit kann ab Beginn des nächsten Jahres keine "Majestätsbeleidigung" mehr strafverfolgt werden. Die Unsinnigkeit des im Strafgesetzbuch "vergessenen" Paragrafen wurde im Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann offenkundig, der in der Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vortrug. Erdogan hatte daraufhin den Fernsehmoderator wegen Majestätsbeleidigung angezeigt. Die Bundesregierung ließ die Strafverfolgung nach längerer Beratung zu.

Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung in § 103 Strafgesetzbuch stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. In einer Presseerklärung des Bundesrates heißt es: "Ein 'Sonderstrafrecht' wie Paragraf 103 sei nicht mehr zeitgemäß … die normalen Strafvorschriften für Beleidigung seien für den Ehrschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ausreichend." Auch die Bundesregierung versprach, den § 103 noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode abzuschaffen.

Die Länder hatten sich bereits Ende letzten Jahres mit einem Gesetzentwurf für die Abschaffung der Majestätsbeleidigung stark gemacht hatten. Bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag setzte sich jedoch die (fast identische) Initiative der Bundesregierung durch.