Eilmeldung

Bundesregierung gestattet Strafverfolgung von Jan Böhmermann

Jan Böhmermann

BERLIN. (hpd) Die  Bundesregierung hat über die Forderung der Türkei nach einer Strafverfolgung von Jan Böhmermann entschieden. Eine Strafverfolgung wird zugelassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel gab dazu eine Erklärung ab.

Nachdem der Satiriker Jan Böhmermann in der Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vortrug, hatte die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers gefordert. Nach tagelanger Beratung hat die Bundesregierung die Strafverfolgung nun zugelassen. An der Entscheidung der Bundesregierung waren das Kanzleramt, das Innen- und das Justizministerium und das Auswärtige Amt beteiligt.

Angela Merkel erklärte am Freitag aus dem Kanzleramt: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." Laut Merkel habe es unterschiedliche Auffassungen zur Affäre zwischen den Koalitionspartnern gegeben. "Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", so die Bundeskanzlerin.

Die Bundesregierung sei allerdings der Aufassung, dass der umstrittene Paragraph 103 StGB zur Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten "für die Zukunft entbehrlich" sei. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.

Kommentare (11)

Walter Otte (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 14:15

Das Ganze ist wieder einmal ein Beispiel für die Merkel-typische Art Probleme abzuräumen. Frau Merkel hat nicht nur angekündigt, die gemäß § 104a StGB für die Strafverfolgung nach § 103 StGB (Beleidigung eines Staatsoberhauptes) erforderliche Ermächtigung zu erteilen, sondern gleichzeitig mitgeteilt, dass § 103 StGB bis 2018 abgeschafft wird. Die dafür erforderliche Bundestagsmehrheit ist mehr als sicher. Falls Böhmermann überhaupt angeklagt werden sollte (die Staatsanwaltschaft muss selbstständig prüfen, ob überhaupt eine Beleidigung oder (straflose) Satire vorliegt), wird noch vor der letzten Verhandlung in einem Strafprozess die Strafnorm abgeschafft. Das war`s dann (siehe § 2 StGB) und Erdogan ist ausgetrickst.

Aus gegebenem Anlass: Hans-Dietrich Genscher wird ein solches Vorgehen sicherlich noch im Grab Freude bereiten.

Peter Stötzer (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 19:46

Antwort auf von Walter Otte (nicht überprüft)

Hallo, nun mir scheint das unsere große kanzlerin wirklich klug gehandelt hat! War mein erster gedanke auch "Oh Schande...", doch wenn das Gerede vom Rechtstsaat und Gewaltentrennung Sinn haben soll, konnte sie gar nicht anders. Hier entscheidet kein autokratischer Regierungschef so etwas, das ist ja wohl Sache der Justitz, Herr Minister Maas wird das wissen ... der Herr Bömermann wird vermutlich zwei Mal einen Freispruch bekommen, der Paragraph wird abgeschafft und gut ist. Das man mit dem Gangster Sultan zusammenarbeiten muss gibt Zwänge vor, der werte Herr ist Bündnispartner! Sein Land, sein Regime wichtig ... Die wunderbare und ebenfalls satirische Antwort von einem Herrn Boris Palmer ist Klasse! Ich kann mit der Erwartung das die Justitz dem Possenspiel ein ordentliches Ende bereiten wird leben. Schon manche politische Entscheidung wurde an die Gerichte überwiesen ...

"doch wenn das Gerede vom Rechtstsaat und Gewaltentrennung Sinn haben soll, konnte sie gar nicht anders"

Doch. Sie kennen den Paragraphen nicht.

Rene Göckel (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 14:44

Was für eine feige Haltung. Ich denke, das war Frau Merkels politischer Todesstoss. Zeit wird's.

Rüdiger Weida (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 14:55

Gut so.
Dann aber gleich den § 166 mit dazu.

omnibus56 (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 15:03

Wenn die Bundesregierung den Paragraphen 103 StGB für überflüssig hält und ihn sogar abschaffen will, es ohnehin einen einschlägigen Paragraphen für Beleidigung zum Schutz von jedermann gibt, warum lässt Merkel dann ein Verfahren nach §103 StGB zu? Sie kuscht vor dem Sultan vom Bosporus, der sich einen Dreck um Presse- und Meinungsfreiheit schert! Frau Merkel als Handpuppe eines Autokraten... Sie hätte mal zuerst die Washington Post lesen sollen, damit sie merkt, wie lächerlich sie sich im restlichen Ausland macht!

Wolfgang (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 15:29

Wir wissen, Frau Merkel ist Christin. Aber der "Heilige Geist" hat es nicht mit ihr.

Ralf Bülow (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 17:35

Wenn Beatrix Amelie Ehrengard Eilika von Storch, geborene Herzogin von Oldenburg, jetzt Angela Merkel kritisiert, kann diese eigentlich nicht so falsch gelegen haben.

Philipp (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 17:39

Ich finde das war keine schlechte Entscheidung. Es ist doch in Ordnung, wenn das die Gerichte klären. Dafür sind sie da. Und da wir in einem Rechtsstaat leben, wird Böhmermann freigesprochen werden. Die Regierung ist aus dem Schneider und die diplomatische Beziehung zur Türkei wird nur minimal geschädigt. Nebenbei wird der Artikel abgeschafft.
Ich finde das ist die beste Lösung für alle.

David (nicht überprüft)

Sa. 16 Apr 2016 - 05:53

Antwort auf von Philipp (nicht überprüft)

"Es ist doch in Ordnung, wenn das die Gerichte klären. Dafür sind sie da"

Nein. Nicht in diesem Fall. Wenn dem so wäre, wäre eine Entscheidung der Regierung überhaupt nicht notwendig gewesen, dann wäre der Fall automatisch beim Gericht gelandet.

Die Regierung hat sich mit dieser Entscheidung zum Gehilfen eines Despoten gemacht, anstatt die beleidigte Leberwurst wie ein zehterndes Kleinkind zu ignorieren oder zurechtzuweisen.

Diplomatisch selbstbewusst wäre es gewesen, den Antrag selbstverständlich abzulehnen und auf das bereits eingeleitete Verfahren der persönlichen Ebene hinzuweisen.

David (nicht überprüft)

Fr. 15 Apr 2016 - 20:13

Unterwerfung.

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