BERLIN. (hpd) Die Bundesregierung hat über die Forderung der Türkei nach einer Strafverfolgung von Jan Böhmermann entschieden. Eine Strafverfolgung wird zugelassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel gab dazu eine Erklärung ab.
Nachdem der Satiriker Jan Böhmermann in der Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vortrug, hatte die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers gefordert. Nach tagelanger Beratung hat die Bundesregierung die Strafverfolgung nun zugelassen. An der Entscheidung der Bundesregierung waren das Kanzleramt, das Innen- und das Justizministerium und das Auswärtige Amt beteiligt.
Angela Merkel erklärte am Freitag aus dem Kanzleramt: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." Laut Merkel habe es unterschiedliche Auffassungen zur Affäre zwischen den Koalitionspartnern gegeben. "Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", so die Bundeskanzlerin.
Die Bundesregierung sei allerdings der Aufassung, dass der umstrittene Paragraph 103 StGB zur Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten "für die Zukunft entbehrlich" sei. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
11 Kommentare
Kommentare
Walter Otte am Permanenter Link
Das Ganze ist wieder einmal ein Beispiel für die Merkel-typische Art Probleme abzuräumen.
Aus gegebenem Anlass: Hans-Dietrich Genscher wird ein solches Vorgehen sicherlich noch im Grab Freude bereiten.
Peter Stötzer am Permanenter Link
Hallo, nun mir scheint das unsere große kanzlerin wirklich klug gehandelt hat!
David am Permanenter Link
"doch wenn das Gerede vom Rechtstsaat und Gewaltentrennung Sinn haben soll, konnte sie gar nicht anders"
Doch. Sie kennen den Paragraphen nicht.
Rene Göckel am Permanenter Link
Was für eine feige Haltung. Ich denke, das war Frau Merkels politischer Todesstoss. Zeit wird's.
Rüdiger Weida am Permanenter Link
Gut so.
Dann aber gleich den § 166 mit dazu.
omnibus56 am Permanenter Link
Wenn die Bundesregierung den Paragraphen 103 StGB für überflüssig hält und ihn sogar abschaffen will, es ohnehin einen einschlägigen Paragraphen für Beleidigung zum Schutz von jedermann gibt, warum lässt Merkel dann e
Wolfgang am Permanenter Link
Wir wissen, Frau Merkel ist Christin. Aber der "Heilige Geist" hat es nicht mit ihr.
Ralf Bülow am Permanenter Link
Wenn Beatrix Amelie Ehrengard Eilika von Storch, geborene Herzogin von Oldenburg, jetzt Angela Merkel kritisiert, kann diese eigentlich nicht so falsch gelegen haben.
Philipp am Permanenter Link
Ich finde das war keine schlechte Entscheidung. Es ist doch in Ordnung, wenn das die Gerichte klären. Dafür sind sie da. Und da wir in einem Rechtsstaat leben, wird Böhmermann freigesprochen werden.
Ich finde das ist die beste Lösung für alle.
David am Permanenter Link
"Es ist doch in Ordnung, wenn das die Gerichte klären. Dafür sind sie da"
Nein. Nicht in diesem Fall. Wenn dem so wäre, wäre eine Entscheidung der Regierung überhaupt nicht notwendig gewesen, dann wäre der Fall automatisch beim Gericht gelandet.
Die Regierung hat sich mit dieser Entscheidung zum Gehilfen eines Despoten gemacht, anstatt die beleidigte Leberwurst wie ein zehterndes Kleinkind zu ignorieren oder zurechtzuweisen.
Diplomatisch selbstbewusst wäre es gewesen, den Antrag selbstverständlich abzulehnen und auf das bereits eingeleitete Verfahren der persönlichen Ebene hinzuweisen.
David am Permanenter Link
Unterwerfung.