Wie viele Vermittlungsausschüsse braucht man, um ein Cannabisgesetz zu stoppen? Glaubt man Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, lautet die Antwort: einen. Zu diesem obszönen Missbrauch des parlamentarischen Konsensfindungsprozesses kam es glücklicherweise schlussendlich nicht, eine Sternstunde vernunftorientierter Politik war die am vergangenen Freitag im Bundesrat geführte Debatte zum Cannabisgesetz allerdings auch nicht.
Nach dem Mord an dem französischen Lehrer Samuel Paty bekräftigte die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ihre Forderung nach Abschaffung des "Gotteslästerungsparagrafen" 166 StGB, die sie bereits nach dem "Karikaturenstreit" 2006 sowie nach dem Attentat auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo" 2015 erhoben hatte. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat dazu nun einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem der "Fundamentalisten-freundliche Zensurparagraf" leicht aus der Welt geschafft werden könnte.
"Der Deutsche Ethikrat sollte rational, evidenzbasiert und weltanschaulich neutral argumentieren, was aber durch die Überrepräsentanz kirchlicher Interessenvertreter allzu oft verhindert wird", kritisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon. Die am 30. April erfolgte Neubesetzung des Gremiums habe dieses Problem keineswegs behoben, sondern eher noch verschärft.
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 Strafgesetzbuch vorsieht. Das Gesetz soll im Januar 2018 in Kraft treten.