Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Man darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen und die ausführenden Ärzte nicht als "Mörder" diffamieren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Klaus Günter Annen, radikaler Abtreibungsgegner, Vorsitzender der "Initiative nie wieder!" und Betreiber der Internetseite "Babykaust.de", in die Schranken gewiesen. Wiederholt hatte der berüchtigte "Lebensschützer" aus Weinheim Ärzte, die Abtreibungen durchführen, als Mörder bezeichnet und Schwangerschaftsabbrüche als "Steigerung des Holocaust" bezeichnet. Namen und Anschriften betreffender Mediziner macht(e) er auf der Website "Abtreiber.com" öffentlich zugänglich. Außerdem demonstrierte er vor Praxen und Kliniken, sprach Passantinnen an und verteilte diffamierende Flugblätter.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass er dies zu unterlassen habe. Im jetzigen Verfahren in Straßburg ging es um vier Unterlassungsverfügungen, die Annen nicht akzeptieren wollte. In einem der Fälle war der selbst ernannte "Lebensschützer" wegen Rufschädigung zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Er sah durch die Verurteilungen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Der EGMR entschied aber, dass in den vorliegenden Fällen das Persönlichkeitsrecht der Ärzte wichtiger sei als die Meinungsfreiheit des Herrn Annen. Das Vorgehen des Abtreibungsgegners könne man als persönlichen Angriff deuten, durch den Hass und Aggression gegen die betroffenen Ärzte hervorgerufen werden könnte, daher sei die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts richtig gewesen. Außerdem habe der Lebensrechtler es durch sein Verhalten den angesprochenen Schwangeren erschwert, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch indem er das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin habe beschädigen wollen.
Davon abgesehen seien die Holocaustvergleiche nicht zu rechtfertigen. Es gebe auch keine gesetzliche Grundlage dafür, Schwangerschaftsabbrüche als "Mord" zu titulieren. Von "rechtswidrigen Abtreibungen", wie Annen sie nannte, könne ebenso keine Rede sein, da Paragraph 218a des Strafgesetzbuches gewünschte Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen duldet. "Eine demokratische Gesellschaft müsse hier nach einer fairen Abwägung Grenzen ziehen", zitiert der SWR das europäische Gericht. Klaus Günter Annen kann das Urteil des EGMR innerhalb von drei Monaten anfechten – sofern die Richter das zulassen.
7 Kommentare
Kommentare
Stefan Dewald am Permanenter Link
Ob es der Herr Annen alleine war, aber in Weinheim ist es tatsächlich nicht möglich einen Mediziner zu finden, der einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt.
Thomas Göring am Permanenter Link
So wirksam ist die böswillige Hetze dieser Sorte "Lebensschützer" also.
Ich vermute, dass das nicht bloß in Weinheim so sein dürfte.
Thomas Göring am Permanenter Link
Ergänzung:
Anbei ein Bericht aus der FR zum diesjährigen "Marsch für das Leben" der Abtreibungsgegner in Berlin:
http://www.fr.de/politik/abtreibungsgegner-in-berlin-seltsames-buendnis-marschiert-fuer-das-leben-a-1588278,0#artpager-1588278-1
Neben dem Herrn Annen ist in diesem Zusammenhang also noch ein weiterer führender Holzkreuzritter namens Steeb grundsätzlich erwähnenswert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hartmut_Steeb (betr. Person & Aktivitäten)
Diese beiden Herren werden jedoch ihren Feldzug gewiss nicht alleine derart aktiv betreiben, da ist mit vielen "idealistischen" Helfern, großzügigen Geldgebern, gesinnungsverwandten Gruppierungen, unterstützenden Klerikern & Politikern zu rechnen.
Und natürlich sind auch hier "Christen in der AfD (ChrAfD)" eifrig mit dabei, die es ja laut Kardinal Marx & Co eigentlich gar nicht geben dürfte.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Ohne Frage, die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruch ist für viele Frauen sinnvoll.
Stefan Dewald am Permanenter Link
Siehe auch in der Ärztezeitung: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/972008/egmr-urteil-abtreibungsgegner-darf-aerzte-nicht-moerder-nennen.html
Anonym am Permanenter Link
Vor 4 Wochen fand die Befruchtung statt. Ihr Baby hat sich seit dem sehr entwickelt und wird auch weiterhin stetig wachsen. In der 6. SSW beginnt vor allem das kleine Herz des Embryos zu schlagen an. ...
Also ist es vorsätzlicher Auftragsmord.
Arno Gebauer am Permanenter Link
Moin,
die Christen vergessen immer, dass ihr Gott ein Auftragsmörder ist.
Dieser hat seinen Sohn am Hinrichtungskreuz umbringenlassen, um seinen
gläubig Abhängigen zu zeigen, wie unendlich lieb er diese hat!
Die Christen sind auch die geistigen Brandstifter des Holocaustes.
Immer noch wird der geistige Brandstifter des Holocaustes und Hitlers Idol,
der Verbrecher Martin Luther, jährlich verehrt und gefeiert.
Wer Verhütungsmethoden und gleichzeitig die Abtreibung verbietet, degradiert
Frauen zur Gebärmaschine und mißachtet ihre Persönlichkeitsrechte !
Warum dann noch Frauen ehrenamtliche Arbeit bei kirchlichen Einrichtungen machen,
und Kirchensteuer bezahlen, ist unerklärlich!
Viele Grüße
Arno Gebauer