Katarina Barley zum Missbrauchsskandal

"Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht"

Dr. Katarina Barley

Bundesjustizministerin Katarina Barley kritisiert die katholische Kirche für den fehlenden Aufklärungswillen im Missbrauchsskandal. Gegenüber der ZEIT forderte sie die Öffnung der Kirchenarchive und Akten.

Katarina Barley kritisierte die katholische Kirche bereits Ende September für "jahrzehntelanges Verschweigen, Vertuschen und Verleugnen" im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal. So etwas wie ein Schweigekartell dürfe es nicht geben, erklärte die Justizministerin.

Im Gespräch mit der ZEIT wiederholte sie nun die Forderung, bekannt gewordene Taten anzuzeigen, damit Staatsanwaltschaften diese verfolgen können: "Alles, was strafrechtlich relevant ist, muss und wird von Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten verfolgt werden. Der Eindruck, das werde der Kirche überlassen, ist falsch. Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht – es ist umgekehrt."

Barley wies ferner darauf hin, dass der Rechtsstaat keine Geheimarchive akzeptiere: "Alle Unterlagen in den kirchlichen Archiven können von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt und ausgewertet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen." Zugleich kritisierte sie die Vertuschung von Missbrauchsfällen durch die Diözesen: "Akten zu manipulieren, um jemanden vor der Strafverfolgung zu schützen, kann eine strafbare Handlung sein!" 

Es sei dringend notwendig, "dass die katholische Kirche ihre Haltung zu Zölibat, Homosexualität und Sexualmoral vor allem von Priestern hinterfragt", erklärte Barley. Vertrauen, dass es in der Kirche von selbst besser wird, habe sie keines. 


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Kommentare (22)

annen anne Nerede (nicht überprüft)

Fr. 5 Okt 2018 - 13:14

Sie hat ihren Amtseid auch ohne die Formel "So wahr mir Zeus helfe" geleistet. Kol ha-kavod.

Dr. Ingeborg Wirries (nicht überprüft)

Fr. 5 Okt 2018 - 13:31

Was die Frau Bundesjustizministerin Dr. Barley zum Thema sagt, läßt hoffen. Hoffentlich hören und kapieren das nun endlich auch alle in den Justizbehörden und in der Politik und unterstützen ÖFFENTLICH hörbar die Position von Frau Dr.Barley!!! Schluss mit der Kriecherei und Schleimerei vor dem (deutschen) Klerus!!! Es geht um nichts weniger als um die Glaubwürdigkeit unserer Justiz und damit unseres Rechtsstaates!!!

Wolfgang von Sulecki (nicht überprüft)

Fr. 5 Okt 2018 - 14:10

Was ich hier vermisse ist ein klarer Aktionsplan von Seiten der Frau Minister wie sie kraft ihres Amtes darauf hinwirken will das Recht durchzusetzen - geredet wurde nun schon seit Jahren. Was fehlt sind Taten!

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Fr. 5 Okt 2018 - 14:41

Die Bundesjustizministerin "fordert" die Öffnung der Kirchenarchive und Akten. Warum "verfügt" sie nicht einfach? Obwohl sie das Problem klar benennt geschieht nichts. Gibt es hier Juristen, die das mal erläutern können? Was ist mit Untätigkeit oder Vereitelung? Wo genau hakt es denn?

Bin kein Jurist. Im Interview führt sie aber weiter aus:
"Ermittlungsbehörden brauchen ihrerseits immer einen konkreten Anfangsverdacht, sonst können sie nicht tätig werden. Und dieser konkrete Verdacht muss sich auf eine bestimmte Tat beziehen, die noch nicht verjährt ist. Er kann sich durch Hinweise aus der Kirche ergeben, er kann aber auch von Betroffenen kommen. Deshalb müssen wir die Opfer und ihre Angehörigen, aber auch die Mitarbeiter der Kirchen ermutigen, sich den staatlichen Behörden anzuvertrauen."

Allerdings sind einige der Meinung, dass ein Anfangsverdacht sich schon aus den Ergebnissen der Untersuchungskommission ergibt. Allerdings muss man für Ermittlungen zumindest immer einen konkreten, nicht verjährten Fall zur Hand haben. Und den muss jemand wie oben beschrieben anzeigen.

Nachtrag

Ausführliches zu Ihrer Frage in diesem hpd-Artikel: https://hpd.de/artikel/keine-ausnahmen-strafverfolgung-fuer-kirche-und-ihre-priester-16026

Wolfgang von Sulecki (nicht überprüft)

Sa. 6 Okt 2018 - 12:32

Antwort auf von rainerB. (nicht überprüft)

Das ist so nicht korrekt - denn es wird dort zwar ausgeführt wer verantwortlich ist, es fehlt allerdings eine Aussage dazu, WIE vorzugehen ist falls die verantwortlichen Behörden untätig bleiben.

Ist möglicherweise ein Verband wie der

Wolfgang von Sulecki (nicht überprüft)

Sa. 6 Okt 2018 - 12:34

Antwort auf von rainerB. (nicht überprüft)

OOops! zu früh abgeschickt ....

.... ein Verband wie ifw berechtigt eine solche Klage zu erheben?

Wolfgang Klost… (nicht überprüft)

Fr. 5 Okt 2018 - 16:58

Frau Dr. Barley kann so viel fordern und sich so viel wünschen, wie sie will. Es sieht aber leider danach aus, dass weder sie noch der Staat noch die Kirchen in den nächsten Jahren wesentliche Veränderungen vornehmen werden.

Kay Krause (nicht überprüft)

Fr. 5 Okt 2018 - 18:53

Frau Barley IST die Justiz-Ministerin! Sie muß die Öffnung der Kirchen-Archve nicht gegenüber der Zeit "fordern", sondern die Staatsanwaltschaft (welche ihr untersteht), damit beauftragen! Aber das traut sie sich denn wohl doch nicht?

Die Staatsanwaltschaften unterstehen nicht der Bundesjustizministerin, sondern ihren jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften. Diese wiederum unterstehen den einzelnen Landesjustizministern und die ihren Ministerpräsidenten.

Dr. Ingeborg Wirries (nicht überprüft)

Sa. 6 Okt 2018 - 10:00

Vielleicht geht's ja doch, dass die deutsche Justiz und die Staatsanwaltschaften endlich und zügig auch in den übrigen Kleriker-Mißbrauchsfällen in Deutschland ihres Amtes walten. Es geht um das hohe Gut des Vertrauens der BürgerInnen in die Funktionsfähigkeit unserer Justiz und unseres Rechtsstaates!

https://www.dw.com/de/deutsche-justiz-ermittelt-gegen-chilenischen-erzbischof-wegen-missbrauch-in-deutschland/a-45774625

Rene Goeckel (nicht überprüft)

So. 7 Okt 2018 - 11:26

Man könnte Frau Dr. Barley auch direkt Fragen stellen: katarina.barley@bundestag.de

Arno Gebauer (nicht überprüft)

Mo. 8 Okt 2018 - 10:32

Moin,

das politisch akzeptierte "Gnade vor Recht" darf es in unserer Gesellschaft nicht geben,
wenn das Primat der staatlichen Gerichtsbarkeit gelten soll!

Gnade und Vergebung ist der Ausdruck der Kirchen für deren volkommener Abneigung
der staatlichen Institutionen und der staatlichen Gerichtsbarkeit!

Absolution und Kommunion gehören wegen ihrer Staatsfeindlichkeit verboten!!!!!!!

Die Kirchen sind mit Ihrer Mission und ihrem rechtsfeindlichem Verhalten ein Fall für
das Bundesverfassungsgericht und ein Fall für die Überwachung durch den Verfassungschutz !!!!!!!

Das will aber die Justizministerin nicht zur Kenntnis nehmen und weil das so ist,
können sich verbrechische Kleriker immer noch unter der Gnadenobhut
der Kirche begeben!
Das ist auch der Grund dafür, warum es Unterschiede zwischen der Haltung des Strafens und der Gnade
gibt, aber das wird mit ewiger Gleichmut durch unsere Politiker in unserer Kirchenrepublik hingenommen.

Die Trennung von Staat und Kirche ist für unser Gesellschaftssystem überlebenswichtig!

Viele Grüße
Arno Gebauer

Garry (nicht überprüft)

Mo. 8 Okt 2018 - 13:14

Obwohl wir offiziell eine Trennung von Kirche und Staat haben, handeln die staatlichen Vertreter dank der kindlichen Indoktrinierung immer noch im Sinne der christlichen Kirchen. Egal ob Moslems, Hindus, Scientology, Mormonen ... jede andere Religionsgemeinschaft würde bei auch nur einem mehrfachen Auftreten von Fällen wie insb. in der katholischen Kirche schon von Polizei, Staatsanwaltschaft und vermutlich noch anderer Stellen komplett auf den Kopf gestellt. Nur unsere ach so moralische katholische und evangelische Kirche darf sich selber untersuchen ...

Es gehört eine gerichtliche Anordnung erlassen, daß die Kirche SÄMTLICHE Dokumente, die irgendwo lagern, für Untersuchungen öffnet.

Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Di. 9 Okt 2018 - 09:01

Wenn die Bundesjustizministerin nur redet aber nichts unternimmt, sollte sie zu Bundesjustizministerin-Darstellerin umbenannt werden. Dann hat man automatisch keine falsche Erwartungen.

Charlie (nicht überprüft)

Fr. 12 Okt 2018 - 12:52

Antwort auf von Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Was soll sie denn tun? Justiz ist weitgehend Ländersache, sie kann keine Staatsanwaltschaft anweisen, Ermittlungen in einer Sache aufzunehmen.

Wer Schutzbefohlene minderjährige Kinder sexuell missbraucht, egal ob Lehrer, Kleriker, Vorgesetzter, usw. begeht ein Offizialdelikt. Somit müsste die Justiz zwangsläufig eingreifen und tätig werden. Macht sie aber nicht! Warum wohl? Solange Staat und Kirche nicht strikte und auf allen Ebenen getrennt wird, wird an diesem kriminellen, skandalösen Sachverhalt keine Änderung eintreten. Aber, wer dagegen nichts unternimmt, diese Verbrechen und Verbrecher somit schützt, macht sich mitschuldig.

Ich habe den Eindruck (nur Eindruck!) das die Politik sich gar nicht in die Sache einmischen will. Es ist kaum zu glauben, dass eine Bundesministerin keinen Weg findet etwas zu tun, wenn sie will. Es scheint aber so, dass mit ihrer Stellungnahme die Sache für sie erledigt ist. Mal sehen, ob in der Sache noch etwas geschehen wird. Mein Tipp: Nix.

Kirsten Schmid (nicht überprüft)

Di. 16 Okt 2018 - 21:34

Und nun ist sie plötzlich die SPD-Spitzenkandidatin für Europa?

Florian Chefai

Hier sollte eine kurze Beschreibung des Autors bzw. der Autorin stehen. Die Autoren sind noch nicht angelegt, weil im Rahmen der Migration diese Daten nicht zuverlässig aus dem Freitext-Inhalt zu extrahieren sind.

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