Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung

Der Bund für Geistesfreiheit und 25 weitere Klägerinnen und -kläger, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote und Pfarrer Matthias Striebeck i. E., streiten vor Gericht um Entfernung der Kreuze in staatlichen Dienstgebäuden.

Bereits im Mai wurde angekündigt, dass Bund für Geistesfreiheit München wegen des "Kreuzerlasses" eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen lassen will. Am 05.10.2018 haben nun der Bund für Geistesfreiheit München K. d. ö. R. und der Bund für Geistesfreiheit Bayern K. d. ö. R. Klage gegen den sog. "Kreuzerlass" vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.

Neben den beiden Organisationen gibt es 25 weitere Klägerinnen und Kläger, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote, Pfarrer Matthias Striebeck i. E., Hamado Dipama vom Münchner Migrationsbeirat, Markus Apel, Vorstandsmitglied des LSVD Bayern, und Tarek Carls, studentischer Sprecher der Uni Regensburg, sowie staatliche Angestellte, Unternehmer, Kulturschaffende und viele mehr.

Alle Kläger eint, dass sie auf Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität pochen und sich durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihren Grundrechten verletzt sehen. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.