Bund für Geistesfreiheit München lässt Verfassungsbeschwerde prüfen

Klage gegen Kreuzpflicht in Bayern

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Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) geht davon aus, dass das Kreuz ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. Deshalb lässt der bfg München gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen.

"Wir sehen in dem Beschluss einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Glaubensüberzeugung identifizieren. Sowohl deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs 1) als auch Bayerische Verfassung (Art. 107) verpflichten den Staat zur Religionsfreiheit und Neutralität. Und in Art. 142 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung steht, dass in Bayern keine Staatskirche besteht. Wir halten den Kreuzbeschluss daher für verfassungswidrig und haben die Kanzlei Wächtler und Kollegen beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten," sagt Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München. Unterstützt wird der bfg München dabei vom bfg Bayern und dem Deutschen Freidenker-Verband München.

Außerdem verweist der bfg München auf den 'Kruzifix-Beschluss' des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995, in dem festgestellt wurde, dass das Anbringen von Kreuzen und Kruzifixen in staatlichen Schulen gegen Art. 4 Abs. 1 GG verstößt. Dort heißt es: "Das Kreuz ist Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur der Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur (...) Ein staatliches Bekenntnis zu diesen Glaubensinhalten, dem auch Dritte bei Kontakten mit dem Staat ausgesetzt werden, berührt die Religionsfreiheit."

Tammelleo, seit 20 Jahren ehrenamtlich als Handelsrichterin tätig, ist daher nicht bereit ein Kreuz am Eingang des Landgerichts München II zu akzeptieren: "Entweder das Kreuz wird vor meinem nächsten Sitzungstermin abgehängt oder ich kann meiner Tätigkeit als Handelsrichterin nicht mehr nachkommen, weil ich das Gebäude nicht betreten möchte."

Besonders ärgert sich Tammelleo über die Behauptung Söders, dass das Kreuz ein sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. "Historisch betrachtet ist das völlig daneben. Unsere Grund- und Menschenrechte sowie unser demokratischer Rechtsstaat mussten in den letzten Jahrhunderten gegen das enge Bündnis von 'Thron und Altar' erkämpft werden. Die kirchlichen Amtsträger haben sich in ihrer großen Mehrheit diesen Errungenschaften erst nach 1945 angenähert."

Der bfg München begrüßt, dass in den Behörden der Stadt München, in der die Konfessionsfreien mit über 55% inzwischen die Mehrheit stellen, keine Kreuze aufgehängt werden. Das hat Oberbürgermeister Dieter Reiter mitgeteilt, obwohl die Staatsregierung den Kommunen empfohlen hatte, sich dem Freistaat anzuschließen.