Niedersachsen:

Religiöse Symbole sollen die Gerichtssäle verlassen

Ein Referentenentwurf des niedersächsischen Justizministeriums sieht vor, dass VertreterInnen von Staatsanwaltschaften sowie RichterInnen in Zukunft keine religiösen und weltanschaulichen Symbole mehr bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen.

Die zuständige Justizministerin, Barbara Havliza (CDU), erklärt dazu, dass alle im Gericht den Eindruck haben müssten, dass ein Richter oder Staatsanwalt völlig frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sei.

Bereits im Januar 2018, zwei Monate nach Amtsantritt, stellte die Justizministerin, selbst Richterin und Katholikin, ihre Agenda vor, welche neben Plänen zu einer effektiveren Justiz durch mehr Personal auch Regelungen in Bezug auf religiöse und weltanschauliche Symbole sowie die Vollverschleierung im Gerichtssaal enthielt.

Als Anlass des Gesetzes, welches nun die Neutralität der Justiz stärken soll, gilt der Vorstoß muslimischer Referendarinnen, welche ihr Kopftuch auch im Gericht tragen wollten.

Der Entwurf zum neutralen Auftreten im Dienst (§ 31a) sieht vor, dass eine Person, die in einer Verhandlung oder bei einer anderen Amtshandlung, bei deren Wahrnehmung Beteiligte, Zeuginnen oder Zeugen, Sachverständige oder Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sind, ihr oder ihm obliegende oder übertragene richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnimmt, keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen darf, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.

KritikerInnen sehen zumindest muslimische Referendarinnen, die das Kopftuch zu tragen wünschen, benachteiligt. Immerhin schließt das Gesetz aus, dass sie Zeichen ihres Glaubens im Gerichtssaal tragen.

Wortmeldungen religiöser oder weltanschaulicher Gruppen, die zum Ablegen von Kippa, Kreuzanhängern oder piratischen Kopfbedeckungen vor der Gerichtstür gezwungen wären, sind noch nicht bekannt.

Verwunderlich ist nur, dass bereits in Amtsräumen hängende Kreuze nicht dauerhaft entfernt werden sollen. Diese jedoch könnten während eines Prozesses abgehangen, bzw. ein anderer, kreuzfreier, Raum verwendet werden.

Obwohl noch eine Klage einer hessischen muslimischen Referendarin vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist und ein Entscheidungstermin nicht feststeht, soll das niedersächsische Gesetz zur Neutralität der Justiz noch dieses Jahr in Kabinett und Verbandsanhörung.

Der niedersächsiche Gesetzesentwurf bildet das Gegenstück zum bayerischen Kreuzerlass, nachdem Menschen in jeder bayrischen Behörde mit einem gut sichtbaren Kreuz als Symbol des Christentums konfrontiert werden sollen.

Kommentare (5)

Frank (nicht überprüft)

Di. 20 Nov 2018 - 12:57

Das deutsche Rechtssystem hat viele Schwächen und die Entfernung religiöser Symbole aus den Gerichtssälen wird diese Schwächen nicht beseitigen. Menschen werden fälschlich verurteilt, die Politik mischt sich in die Rechtsprechung ein und tausend anderer Sachen.

@frank
Was soll das Genöle. Du stellst unsere Rechtsprechung so dar, als ob das Fällen falscher Urteile und die Einmischung der Politik in die Rechtsprechung die Normalität wäre. Möglicherweise kommt das manchmal vor, aber dein unqualifizierter Pauschalverdacht ist unerträglich.

Resnikschek Karin (nicht überprüft)

Do. 22 Nov 2018 - 11:12

Hoffentlich geht's durch. Toi,toi, toi. Ein kleiner Anfang. Jeder Schritt ist bedeutsam. Wir im Süden leiden unter der Umklammerung durch die Kirchen, die keine bessere Ideologie haben als wir (säkularere Humanismus, europäische Werte), aber die Macht. Danke Karin Resnikschek, Tübingen

Krongold (nicht überprüft)

Sa. 24 Nov 2018 - 10:16

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass das Tragen religiöser Symbole in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Privatsache ist. Sie sollen im Gegenteil eine Gesinnung nach Außen geradezu verdeutlichen.
Dadurch bewirken sie naturgemäß Polarisierungen, also auch emotionale Reaktionen, sowohl dafür als auch dagegen. Es ist auch von einem Richter nicht zu erwarten, dass er sich als emotional reagierender Mensch ganz von derartigen Stimmungen frei machen kann, so dass diese auch indirekt ins Urteil einfließen können. Umgekehrt kann auch ein ziviler Prozeßbeteiligter eine derartige Voreingenommenheit des "Symbolträgers" befürchten, und das zurecht, wenn man in die Geschichte schaut.
Aus diesem Grunde sollte es meiner Meinung nach ohnehin selbstverständlich sein, dass in einer pluralistischen Gesellschaft die einseitige Parteinahme für eine Glaubensrichtung in einem Organ eines neutralen Staates völlig deplaziert ist.
Es würde auch niemand erlauben, dass ein Staatsdiener mittels eines Megaphons seine Glaubensüberzeugungen durch die Gerichtsgänge verbreiten dürfte. Religiöse Symbole sind stumme Megaphone.
Die einseitige bayrische Kreuzinitiative erweckt in mir eher den Verdacht, dass den Klüngel aus Kirche und Staat Weltuntergangsstimmung erfaßt hat.

Hella Camargo

Jahrgang 1980, hat Germanistik und romanische Philologie studiert. Da sie in eine römisch-katholische Familie hineingeboren wurde und dreieinhalb Jahre auf einer katholischen Grundschule verbracht hat, war der Grundstein zum Atheismus früh gelegt. Heute baut sie lieber auf ihren Gerechtigkeitssinn als auf kirchliche Gebote.

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