Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters
Spaghettimonster zieht erneut vors Bundesverfassungsgericht
© Rüdiger Weida / venganza.org / Fotocollage: Daniela Wakonigg
Dem Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. wurde es verweigert, sich auf dem Foto seines Personalausweises mit religiöser Kopfbedeckung zu zeigen. Das Verfahren ist nun vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet.
Normalerweise dürfen laut amtlicher Vorschriften auf Lichtbildern für offizielle Ausweisdokumente keine Kopfbedeckungen getragen werden. Doch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) lässt unter § 6 Absatz 6.2.1.1.4 folgende Ausnahmen von dieser Regelung gelten:
"Für Angehörige von Religionsgemeinschaften und geistlichen Orden, die nach ihren Regeln gehalten sind, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, dürfen Lichtbilder verwendet werden, die die antragstellende Person mit der vorgeschriebenen Kopfbedeckung zeigen.
Die antragstellende Person hat die Zugehörigkeit zu einer solchen Religionsgemeinschaft glaubhaft zu machen. Dies kann z. B. durch die Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft über die Zugehörigkeit der antragstellenden Person erfolgen. Ggf. ist das Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft, eine Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit zu tragen, nachvollziehbar darzulegen (vgl. BVerfG, 24. September 2003, 2 BvR 1436/02).
Eine Darlegung ist nicht erforderlich, wenn dieses Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft bereits bundesweit als Ausnahmetatbestand im Sinne des § 5 Satz 4 PassV anerkannt ist, was beispielsweise bei der Kopfbedeckung von Frauen der Fall ist, die dem islamischen Glauben angehören. Gleiches gilt für verheiratete, verwitwete und geschiedene jüdische Frauen sowie allgemein für jüdische Männer. Dasselbe gilt für Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes sowie der dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossenen Schwesternschaften.
Die Kopfbedeckung bei Männern islamischen Glaubens beruht hingegen nicht auf religiösen Gründen, so dass hier ein Ausnahmetatbestand im Sinne des § 5 Satz 4 PassV nicht vorliegt.
Das Tragen der Kopfbedeckung darf nicht dazu führen, dass eine eindeutige Identifizierung des Dokumenteninhabers beeinträchtigt wird. Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein, ohne dass Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Als Kopfbedeckungen sind nur Kleidungsstücke und Schmuckstücke (z. B. Tücher, Schleier, Kapuzen, Masken, Helme, Kappen, Hüte, Kronen) zu verstehen, nicht hingegen lose oder feste Haarteile (Perücken i. e. S.). Perücken, die der Kostümierung dienen, sind als Kopfbedeckung anzusehen.
Lichtbilder, die eine einwandfreie Feststellung der Personengleichheit mit der antragstellenden Person nicht zulassen, sind zurückzuweisen."
2013 beantragte Rüdiger Weida – auch bekannt als Bruder Spaghettus – bei der für ihn zuständigen Behörde der Stadt Templin einen neuen Personalausweis. Als überzeugter Pastafari ergänzte der damalige Vorsitzende und heutige Ehrenvorsitzende der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. seinen Antrag um ein Passfoto, das ihn mit religiöser Kopfbedeckung zeigt. Bereits zuvor hatte er bei Beantragung eines neuen Führerscheins erreicht, dass er auf dem Führerscheinfoto mit einer religiösen Kopfdeckung abgebildet wurde. Weida begründete dies mit der in den heiligen Schriften des Pastafaritums mehrfach geäußerten Aufforderung, sich zu Ehren des Spaghettimonsters im Ornat eines Piraten zu kleiden.
Die Stadt Templin verweigerte Weida die Ausstellung des Personalausweises. Doch Weida setzte nach und führte aus, dass er sich durch seine immer stärkere Hinwendung zum Pastafaritum und durch seine besondere Rolle in der Gemeinschaft seit langem verpflichtet fühle, in der Öffentlichkeit die religiöse Kopfbedeckung der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. zu tragen, welche in ein Bandana mit der Abbildung eines Piratenfischs besteht. Es würde ihn in einen enormen Gewissenskonflikt stürzen und ihn in seiner Menschenwürde verletzen, wenn er dieses öffentliche Bekenntnis nicht auch auf seinem Personalausweisfoto bekunden könne und dadurch seine Weltanschauung als minderwertig dargestellt würde.
Die Stadt Templin bat das Ordnungsamt des Landkreises Uckermark um eine Stellungnahme. Dieses leitete das Problem mit der Frage, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. eine Religionsgemeinschaft sei, an das Innenministerium des Landes Brandenburg weiter. Das Ministerium gab die Anfrage an das Bundesinnenministerium weiter – samt Hinweis, dass entsprechende Anträge von Herrn Weida abzulehnen seien, da man bezweifle, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. eine Religionsgemeinschaft sei und da anzunehmen sei, dass es sich bei der Kopfbedeckungsfrage vielmehr um einen Protest gegen vermeintlich unberechtigte Privilegien von Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften handle.
Das Bundesinnenministerium kam nach eintägiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass "Spaß-Religionen" nicht vom Recht auf Religionsfreiheit geschützt seien. Deshalb seien Lichtbilder von Anhängern der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters mit Kopfbedeckung im Rahmen des Personalausweisantragsverfahrens abzulehnen. Das tat die Stadt Templin auf Weisung des Bundesinnenministeriums.
Der Entscheidung folgte ein Widerspruch seitens Weida sowie ein mehrjähriges Gerichtsverfahren. Weida verwahrte sich darin gegen die Behauptung, es handle ich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. um eine Spaßreligion. Er erklärte, dass der Staat nicht die Berechtigung habe, die Logik oder Glaubwürdigkeit von Glaubenswahrheiten zu prüfen, sondern er habe diese zu akzeptieren. Im Übrigen, so Weida, komme es nicht darauf an, ob Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften das Tragen von Kopfbedeckungen vorschreiben, sondern ob sich der Einzelne dazu verpflichtet fühle. Schließlich gebe es unter Musliminnen und Muslimen auch unterschiedliche Ansichten darüber, ob das Tragen eines Kopftuchs für Frauen als religiöse Verpflichtung zu betrachten sei – oder eben nicht.
Das Verwaltungsgericht Potsdam wies Weidas Klage 2015 ab. Weida beantragte die Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. In seiner Begründung rügte Weida, dass das Verwaltungsgericht der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. den Status einer Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft abgesprochen hatte, ohne sich mit dieser Rechtsfrage überhaupt auseinandergesetzt zu haben – und das, obwohl die weltanschaulich humanistische Ausrichtung der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. im Verfahren ausführlich beschrieben wurde. Mindestens hätte das Gericht ein religionsphilosophisches Gutachten einholen müssen, um die Weltanschauungseigenschaft der Kirche zu prüfen. In der Nichteinholung eines solchen Gutachtens sah Weida einen Verfahrensmangel, der ein Berufungsverfahren notwendig mache.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beschloss, das Berufungsverfahren nicht zuzulassen. Auch die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat Rüdiger Weida nun Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Weida hofft, dass das Bundesverfassungsgericht, sich endlich inhaltlich mit der Weltanschauungseigenschaft der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. auseinandersetzen wird: "Mit über fünfzig Anlagen wurde nachgewiesen, warum wir als Weltanschauungsgemeinschaft anzuerkennen sind", erklärt Weida hierzu im heutigen "Wort zum Freitag" der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. "Dabei wurde auch großer Wert auf den Nachweis unserer humanistischen Betätigung und auf die verpflichtenden Normen für unsere Mitglieder gelegt und sogar ein philosophisch-theologisches Gutachten wurde eingeholt. Sollte das alles die Richter doch nicht überzeugen, werden wir bis zum Letzten kämpfen und vor den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte ziehen."
Kommentare (14)
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Selbst wenn man einmal
Selbst wenn man einmal annehmen würde, das Bundesinnenministerium hätte die Befugnis zu bestimmen, ob es sich bei einer Religion um eine "Spaßreligion" handelt, wieso sollten dann "Spaßreligionen" nicht vom Recht auf Religionsfreiheit geschützt sein? Wieso sollen "Hass-", "Weltuntergangs-" oder "Selbstverachtungsreligonen" mehr Rechte haben als "Spaßreligionen"? Der Umstand, dass "Spaß" als negartiv bewertet wird, kann sich doch nur auf den Einfluß der "ernsten Religonen" auf das Denken der Beamten des Bundesinnenministeriums zurückführen lassen. Laut den Lehren der abrahamitischen Religionen ist "Spaß" in der Regel seine Sünde. Sexualität im Allgemeinen und spezielle Formen von Sexualität werden verteufelt. Wenn ein Katholik das Recht hat seine Sexualität aus religiösen Gründen zu unterdrücken, wieso soll dann ein Pastafari nicht "Spaß" haben dürfen?
Oder ist mit "Spaßreligion" die Vermutung gemeint, dass Pastafaris nur so tun als wären sie religiös? Wie sollte sich das feststellen lassen? Müsste man einem katholischen Kinderschänder nicht auch das Recht auf Religonsfreiheit aberkennen, weil er unmöglich ernsthaft an einen gerechten, alles sehenden Gott glauben kann, wenn er heimlich im Keller kleine Kinder vergewaltigt?
Religionsfreiheit kann doch nur bedeuten, dass der Staat nicht beurteilen darf, was Religon überhaupt ist! Solange eine Religion nicht die Rechte anderer beeinträchtigt, sollte die Frage nach Religonsfreiheit gar nicht gestellt sein. Aber darum geht es wahrscheinlich ebenfalls nicht - Stichwort: Genitale Verstümmelung bei Kleinkindern aus religiösen Gründen.
“Religionsfreiheit kann doch
“Religionsfreiheit kann doch nur bedeuten, dass der Staat nicht beurteilen darf, was Religion überhaupt ist !“
Genau, und deshalb sind die Aktionen der Pastafari gerechtfertigt und notwendig. Sie verfolgen durchaus ein ernsthaftes Anliegen. Mit gleichem Recht, mit dem man sie als Spass-Religion abqualifiziert, könnte man etliche Religionen - inclusive des Katholizismus - als Kommerz-Religionen bezeichnen, die esoterische Produkte und Dienstleistungen vermarkten, und somit nicht anders zu behandeln sind als jedes andere Unternehmen.
Nur nicht locker lassen! Das
Nur nicht locker lassen! Das Gericht muss früher oder später Klartext reden: alle Religionen sind nur "Spaß-Religionen", d.h. sie basieren alle nur auf auf die Phantasie der Menschen und nie auf nachvollziehbaren Tatsachen.
Gleiches Recht für alle, oder
Gleiches Recht für alle, oder Abschaffung der Kopfbedeckung in allen Religionen, denn der Glaube an ein fliegendes Spagettimonster basiert auf den selben Märchen wie ALLE Religionen und ist genauso glaubhaft wie diese.
Arrrgh.
Arrrgh.
Das ist ja alles zum Kugeln
Das ist ja alles zum Kugeln komisch - aber: es geht doch um den Protest gegen die unberechtigte Privilegien von Angehörigen von Religionsgemeinschaften. Es geht doch darum, daß es nicht sein kann, daß Frau oder Mann nur mit "das erfordert meine Religion" aufzutrumpfen braucht, um jeden Blödsinn durchzusetzen. Wir wollen diesem Treiben doch gerade ein Ende setzen. Im Sinne von (Aus Otto von Corvin, „Pfaffenspiegel“, S. 24, 1845 1., 1885 5. Auflage): „Was wir von den Regierungen verlangen, ist, daß sie als solche von der Religion gar keine Notiz nehmen und sie nicht, wie es überall der Fall ist, den Aberglauben aussäen und sein Wachstum befördern zu können glauben.
Wer das Bedürfnis der Religion fühlt, mag dieselbe ausüben und sich mit anderen zu diesem Zwecke vereinigen; das Gesetz wird ihn in dieser Ausübung beschützen und sich erst dann hindernd einmischen, wenn durch diese Ausübung die gesetzlichen Rechte anderer beeinträchtigt werden. Ist die Religion durch sich selbst stark, so braucht sie keine Unterstützung und Begünstigung von seiten der Regierung; hat sie aber Grund, die Wissenschaft zu fürchten, so beruht sie auf Aberglauben, und je eher sie dem Feinde desselben erliegt, desto besser für die Menschheit.“ (Kämpfer in der Februar-Revolution 1848 in Paris, Verteidiger der Festung Rastatt gegen die fürstliche Reaktion, 6 Jahre Isolationshaft in einem pennsylvanischen Gefängnis. 1855 konnte er „sein Grab“ verlassen. Er – im Gegensatz – zu vielen ehemaligen Gefährten – ungebrochen. (S. 13f))
Was hat das eigentlich noch
Was hat das eigentlich noch mit der ursprünglichen Intention des „Spaghettimonster“-Aktivismus zu tun? Der hatte ja einen sehr ernsthaften Hintergrund: Man wollte auf das Problem aufmerksam machen, dass Kreationisten Ihre Vorstellungen in den Biologieunterricht einschleusen wollen. Das war ein wichtiges Anliegen. Aber worauf bitte möchte Weida aufmerksam machen? Dass es ein Problem sein soll, dass Leute, die den ganzen Tag mit einer Kopfbedeckung rumlaufen, diese auch auf ihrem Perso-Foto tragen dürfen? Ernsthaft? Das soll ein Grund sein, sich zu engagieren?
Das Personalausweisfoto mit
Das Personalausweisfoto mit oder ohne religiöser Kopfbedeckung mag zwar wie eine Banalität erscheinen, aber es geht um ganz Grundlegendes. Und zwar um die staatliche Bevorzugung bestimmter Religionen gegenüber anderen Weltanschauungen. Und die macht sich eben in solchen Kleinigkeiten bemerkbar. Worauf es ankommt, ist die Begründung der einzelnen Instanzen, mit der das Recht auf Religionsfreiheit für die Pastafari eingeschränkt werden soll. Hier ist zu erwarten, dass diese Begründungen unhaltbar sind.
Entweder man lässt allen Religionen und Weltanschauungen freien Lauf, oder man ignoriert Ansprüche auf religiöse Sonderregelungen komplett.
Genau so war auch mein
Genau so war auch mein Kommentar gemeint werter Herr Trutnau, arrrgh.
Sicher macht sich das auch an
Sicher macht sich das auch an solchen Kleinigkeiten bemerkbar. Aber vor allem an Dingen, die keine Kleinigkeiten sind. Warum fordern die FSM-Leute nicht bei einem Kultusministerium, dass sie eigenen Religionsunterricht in den Schulen bekommen? Warum fordern sie keine eigenen theologischen Lehrstühle? Damit würde man Einrichtungen kritisieren, die auch tatsächlich kritikwürdig sind. Stattdessen arbeitet man sich an irgendwelchen Nebensächlichkeiten ab. Das wird dann von der Öffentlichkeit entweder als reines Kuriosum oder als Prinzipienreiterei wahrgenommen.
Als Lehramtstudent finde ich
Als Lehramtstudent finde ich die Forderung nach einem eigenen Religionunterricht exzellent! :D
Ich denke aber, dass das was an diesem Führerschein-Fall so reizt, die Aussichten auf Erfolg sind! Das wäre bei den größeren Forderungen eher unwahrscheinlich, weil man in diesen Fällen ja schon keine Entsprechungen für die tatsächlich in Deutschland weit verbreiteten Religionen geschaffen hat (dem Islam, christliche Konfessionen außerhalb der beiden großen, etc.)
Schaun mer mal, sagen die
Schaun mer mal, sagen die Bayern...
.....was bei raus kommt
.....was bei raus kommt
Es kommt wie's kommt.
Es kommt wie's kommt.