Wissenschaftliches Gutachten weist eklatante Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht aus
Qualhaltung von Schimpansen im Zoo Krefeld
Foto: © GAP
In der Silvesternacht 2019/20 kam es zu einer Brandkatastrophe im Krefelder Zoo, bei der mehr als fünfzig im sogenannten "Tropenhaus" eingesperrte Tiere, darunter acht Menschenaffen, auf grauenhafte Weise zu Tode kamen: sie verbrannten bei lebendigem Leibe. Es war die schlimmste Katastrophe in einem deutschen Zoo seit dem Zweiten Weltkrieg.
Nur zwei Schimpansen überlebten das Inferno. Schwer traumatisiert wurden sie in einen Absperrraum eines von dem Brand nicht betroffenen anderen Tierhauses verbracht, in dem sie seither – seit nunmehr über zweieinhalb Jahren! – auf engstem Raum und ohne Zugang zu einem Außengehege verwahrt werden.
Massiver öffentlicher Protest, mithin über eine von mehr als 40.000 Personen unterzeichnete Online-Petition, bewirkte nichts; ebensowenig scharfe öffentliche Kritik des Jane Goodall Instituts – auch von Dr. Goodall selbst – und anderer Tierschutzorganisationen. Nach wie vor sitzen die beiden Schimpansen Bally (49) und Limbo (29) rund um die Uhr in dem "hinter den Kulissen" gelegenen Absperrraum (27,5 qm plus 2 je 7 qm große Schlafboxen); sie haben diesen für dauerhafte Tierhaltung völlig ungeeigneten Raum seit der Brandnacht nicht mehr verlassen. Bundesministeriellen Vorgaben entsprechend müssten ihnen 200 Quadratmeter Innen- plus 200 Quadratmeter Außengehege zur Verfügung stehen.
Während der Zoo die Haltung der beiden Schimpansen in dem Absperrraum mit Verweis auf zwei von ihm selbst in Auftrag gegebene "Gutachten" des holländischen Unternehmensberaters Patrick van Veen (JGI Global) sowie eine Bewertung durch das örtliche Veterinäramt für vorgabengerecht und tierschutzkonform hält, weist ein unabhängig erstelltes wissenschaftliches Gutachten, gezeichnet von sieben international renommierten Primatolog:innen – ausgewiesene Expert:innen für Schimpansen –, klare Verstöße gegen bundesministerielle Vorgaben sowie geltendes Tierschutzrecht aus.
"Die nun seit über zweieinhalb Jahren andauernde Haltung der beiden durch das Feuer traumatisierten Schimpansen steht in Widerspruch zu den Vorgaben des bundesministeriellen Säugetiergutachtens (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2014) und stellt zudem einen klaren Verstoß gegen das geltende Tierschutzrecht dar (Verstoß u.a. gegen § 2 Abs. 1. u. 2 TierSchG). (…) Der Zoo Krefeld sollte beide Schimpansen nicht behalten und sie stattdessen umgehend an ein Sanctuary oder einen anderen Zoo abgeben, damit sie dort in eine soziale Gruppe integriert werden können." (Siehe Anlage)
Die beiden "Gutachten" des vom Zoo beauftragten Unternehmensberaters werden – umgangssprachlich – "in der Luft zerrissen". Während Herr van Veen keinerlei Verhaltensauffälligkeiten (Stereotypien, Koprophagie o. Ä.) bei den beiden Schimpansen festzustellen vermochte, dokumentiert das unabhängig erstellte wissenschaftliche Gutachten eine ganze Reihe davon. Das Gleiche gilt für die Bewertung der Haltungsbedingungen der beiden Schimpansen durch das örtliche Veterinäramt, das lediglich "geringgradige" Fellveränderungen bei einem der Tiere festhielt, sonst aber keine Auffälligkeiten bemerkte.
Bemerkenswert dabei ist, dass die mittlerweile fünf (!) gegen den Krefelder Zoo wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatteten Strafanzeigen von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt beziehungsweise gar nicht erst zur Ermittlung angenommen wurden, mithin unter Bezugnahme auf Stellungnahmen des Zoos selbst, die ihrerseits auf besagte "Gutachten" des holländischen Unternehmensberaters sowie die Bewertung durch das örtliche Veterinäramt abstellten. Eine vor über einem Jahr schon getroffene Feststellung der Krefelder Staatsanwaltschaft, dass die derzeit genutzten Räumlichkeiten "nicht dem national vorgegebenen Standard entsprechen und im Rahmen einer dauerhaften Haltung nicht genutzt werden dürften" (3Js879/20), blieb ohne jede Konsequenz.
Strafanzeige gegen Zoo und Veterinäramt
Vor dem Hintergrund des nunmehr vorliegenden wissenschaftlichen Gutachtens, das klare Rechtsverstöße (im Sinne nachweislicher Qualhaltung der Tiere) ausweist, hat eine renommierte Münsteraner Strafrechtskanzlei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Krefeld erneut Strafanzeige gegen den Zoo beziehungsweise dessen Geschäftsführer, die Stadt Krefeld als Mehrheitseignerin des Zoos sowie das zuständige Veterinäramt wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Tierschutzrecht erstattet (Verstoß gegen die §§ 1, 2 Nr. 1, 2 TierSchG, strafbar nach § 17 Nr. 2 b TierSchG).
Das Gutachten des internationalen Expertengremiums wendet sich explizit auch gegen die Pläne des Krefelder Zoos, ein neues Menschenaffenhaus zu errichten:
"Im Sinne des Tier- und Artenschutzes sollte die Haltung von Menschenaffen in Zoos aus wirtschaftlichen Gründen und zur Unterhaltung von Menschen langfristig auslaufen und auf keinen Fall durch Neubauten ausgebaut werden."
Nach Einschätzung von Experten könnte der Fall "Bally und Limbo" das Ende der Haltung und Zurschaustellung zumindest von Menschenaffen in deutschen Zoos einläuten.

Kommentare (9)
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Ich hoffe das der letzte Satz
Ich hoffe das der letzte Satz des Artikels zum tragen kommt und derartige Tierquälerei
ein für alle mal ein Ende hat.
Was die beiden dort erleben mussten und noch immer erleben müssen ist kaum noch zu überbieten und muss schnellstens beendet werden.
Also wenn ein
Also wenn ein Unternehmensberater sagt daß das OK ist dann ist das doch so in Ordnung!
Wer wird sich denn besser in Tierhaltung auskennen als ein Unternehmensberater?
Nur, dass van Veen in
Nur, dass van Veen in allererster Linie Verhaltensbiologe ist und damit beim renommierten Jane-Goodall-Institute als Experte für Schimpansen arbeitet. Schade, dass diese Info hier fehlt. Oder ist das etwas Absicht?
Die Info fehlt nicht, am
Die Info fehlt nicht, am wenigsten absichtlich. Im Text heißt es ausdrücklich "Patrick van Veen (JGI Global)", es wird also korrekt auf seine Tätigkeit für das "Jane Goodall Institute Global" hingewiesen. Seiner Leitungsposition im JGI Global wurde er allerdings vor über einem Jahr schon enthoben, da er Positionen vertrat, die mit Politik und Philosophie Jane Goodalls nicht vereinbar waren. Van Veen ist hauptberuflich als Unternehmensberater und Managementtrainer zugange.
Das trifft nicht zu und ist
Das trifft nicht zu und ist auch nicht schlüssig. Zum einen wird allein durch die Abkürzung nicht deutlich, dass es sich um dieselbe Organisation handelt, deren Anführerin wenige Zeilen zuvor angeblich den Zoo Krefeld so deutlich kritisiert hat. Und wenn man die beiden Gutachten von van Veen immer nur in Anführungszeichen setzt, wird sehr deutlich, dass man ihn diskreditieren will. Es ist eben auch lebensfremd, wenn man konstruieren will, dass er von seiner verantwortlichen Positionen wegen Verfehlungen - statt ganz simpel turnusgemäß - abgesetzt wurde, er aber weiter als Experte für Jane Goodall arbeiten "darf".
So berechtigt die Kritik in
So berechtigt die Kritik in der Sache auch ist, stört doch die eine oder andere Formulierung wie "im sogenannten "Tropenhaus" eingesperrte Tiere" oder "die Haltung von Menschenaffen in Zoos aus wirtschaftlichen Gründen und zur Unterhaltung von Menschen". Anscheinend ist es den Autoren nicht möglich, über solche Dinge ohne Polemik zu berichten und diesen schlimmen Vorfall für eine generelle Anti-Zoo-Kampagne zu instrumentalisieren. Schade.
Dieser Vorfall zeigt eben
Dieser Vorfall zeigt eben ganz klar auf, dass Zoos keine Notfall Pläne haben. Es wird in Kauf genommen, dass die Tiere im Katastrophenfall von der Polizei erschossen werden, wenn sie aus ihrer Unterbringung entkommen. Die Tierliebe der Zoobesucher und der Zoodirektoren scheint geheuchelt, da man solches billigend in Kauf nimmt. Das kann meiner Meinung nach durchaus kritisiert werden. Auch das 2jährige Einsperren von Bally und Limbo ist unbegreiflich. Jeder Laie weiss, das das zu Verhaltensstörungen führt. Anscheinend ist das einzelne Tier im Zoo nichts wert. Da muss man sich schon fragen, ob man so einen Ort mit den Kindern aufsuchen möchte.
Zoos sind vom Gesetzgeber aus
Zoos sind vom Gesetzgeber aus verpflichtet, das Entkommen der Tiere zu verhindern. Wie sollte man sonst vorgehen - einfach laufen lassen? Und noch eine Frage: Woher weiß "der Laie" das denn?
Zur Beachtung: Auch GEO hat
Zur Beachtung: Auch GEO hat darüber berichtet: https://www.geo.de/natur/tierwelt/gutachten--schimpansenhaltung-in-krefeld-ist-tierschutzwidrig-32558008.html