Seelsorger Thomas Hanstein will seine kritische Bestandsaufnahme, wie er in seinem Vorwort schreibt, "nicht als Schwarzmalerei verstanden" wissen. Vielmehr geht es ihm um Anregungen zu grundlegenden Veränderungen. Sein Buch will "milieuspezifische Hintergründe von Missbrauch und Übergriffigkeit in der katholischen Kirche deutlich machen und zur Systemanalyse und Systemkorrektur der Amtskirche anregen". Der Diakon nahm eine Auszeit vom kirchlichen Dienst.
Eine Woche nach Veröffentlichen des Missbrauchsgutachtens haben sich Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, und zwei weitere Bistumsrepräsentanten dazu geäußert und sich den Fragen der Journalisten gestellt. Begleitet wurde der Tag von einer Aktion von Betroffenenverbänden in Zusammenarbeit mit säkularen Organisationen.
Mit Spannung war die Vorstellung eines weiteren Missbrauchsgutachtens erwartet worden, diesmal für das Erzbistum München und Freising. Die "Bilanz des Schreckens": 497 Opfer, 65 tatsächliche oder mutmaßliche Täter; in 42 Fällen wird gegen amtierende Würdenträger ermittelt. Bei der gestrigen Vorstellung fanden die Vertreter der beauftragten Kanzlei deutliche Worte.
Das Landgericht Bremen hat auf Vorschlag des Verteidigers von Olaf Latzel, so die katholische Nachrichtenagentur (KNA), ein Gutachten in Auftrag gegeben um die Frage zu klären, in welchem Umfang dessen Äußerungen gegen Homosexuelle und die Gender-Theorie durch die Bibel gedeckt seien und daher als "freie Religionsausübung" gewertet werden könnten. Dieses Gutachten soll für das Berufungsverfahren im Januar 2022 herangezogen werden. Latzel hatte gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro wegen Volksverhetzung durch das Amtsgericht Bremen Berufung eingelegt.
Im März stellte das Erzbistum Köln ein juristisches Gutachten zum Umgang mit den Missbrauchsfällen in der eigenen Diözese vor, nachdem im Herbst vergangenen Jahres ein erstes Gutachten aufgrund angeblicher Mängel zurückgehalten worden war. Doch auch das neue Gutachten weist nach Meinung von Strafrechtlern erhebliche Mängel und sogar Merkmale eines Gefälligkeitsgutachtens auf. Im hpd-Interview äußert sich Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld detailliert zu den Gründen für seine Kritik, die er vergangene Woche öffentlich gemacht hatte.