Keine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zugemutet werden. In einer Entscheidung betonte das Bundesverfassungsgericht, dass die Religionsfreiheit durch die verpflichtende Teilnahme am Sportunterricht nicht verletzt wird.