Diesen Vertrag ablehnen!
HANNOVER. (hpd) Die vorgesehene Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats entspricht nicht dem Vielfaltsgebot, welches das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24.März 2014 näher dargelegt hat, als es den Rundfunkstaatsvertrag der Länder in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt hat.