Humanistische Union beanstandet vorgesehene Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats

Diesen Vertrag ablehnen!

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Sendezentrum 1 des ZDFs in Mainz
Sendezentrum 1 des ZDFs in Mainz

HANNOVER. (hpd) Die vorgesehene Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats entspricht nicht dem Vielfaltsgebot, welches das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24.März 2014 näher dargelegt hat, als es den Rundfunkstaatsvertrag der Länder in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt hat.

Diese Auffassung hat die Humanistische Union Niedersachsen in einem Schreiben an die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags vertreten; der Landtag will am kommenden Dienstag, den 13. Oktober, über das Zustimmungsgesetz zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag entscheiden.

Im Staatsvertrag wird auch geregelt, welche gesellschaftlichen Gruppen Vertreter in den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) entsenden dürfen.

HU

Die Humanistische Union sieht das Gebot der staatlichen Neutralität dadurch verletzt, dass nicht ein einziger Vertreter einer säkularen Organisation berücksichtigt werden soll, obwohl mittlerweile mehr als ein Drittel der Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft angehört. Demgegenüber sollen die verschiedenen Religionsgemeinschaften (Christen, Juden, Muslime) über insgesamt sechs Sitze verfügen; dazu kommen für die beiden christlichen Kirchen auch noch Vertreter der Diakonie und der Caritas. Wegen dieser Ungleichbehandlung sollte der Landtag dem vorgelegten Staatsvertrag seine Zustimmung versagen.

Die neue Zusammensetzung des Fernsehrats wird faktisch für acht Jahre festgeschrieben. Denn eine Überprüfung soll erst nach Ablauf von zwei Amtsperioden erfolgen. Für eine frühere Änderung der Zusammensetzung des Fernsehrats wäre das Einverständnis aller 16 Länder erforderlich.

Kritikwürdig erscheint der Humanistischen Union in Niedersachsen auch das wenig transparente Zustandekommen des Vertrages, der von den Landesregierungen ohne Anhörung praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstellt wurde. Erst nach Fertigstellung konnten der federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz noch Stellungnahmen übersandt werden. Substantielle Veränderungen am Text hat es dadurch aber offensichtlich nicht mehr gegeben.

Pressemitteilung der Humanistischen Union Niedersachsen