Gesellschaft

Hände weg vom Berliner Neutralitätsgesetz!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Senats gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Urteil ging es um den Fall einer Nichteinstellung einer Lehrerin, die durch Tragen eines Kopftuchs während des Schulunterrichts ihre religiöse Einstellung gegenüber Grundschulkindern kundtun wollte. Betroffen von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der gesamte Öffentliche Dienst, sondern lediglich der Bereich Schule.

Ein Mensch(enaffe) wie wir alle

Der Geburtstag von Charles Darwin am 12. Februar wird von naturwissenschaftlich orientierten Menschen und Atheisten weltweit als "Darwin-Tag" gefeiert. An ihm wird der Vater der Evolutionstheorie für seinen Beitrag zu einem neuen wissenschaftlichen Menschen- und Weltbild geehrt. 

Und alle singen mit

Dient Adolf Hitler, seit seinen Lebzeiten bis heute, als Symbolfigur des Bösen in der Welt, führt die inflationäre Referenz auf den Diktator zu einer Trivialisierung seiner leidvollen Herrschaft. Auch die Normalisierung der NS-Zeit lässt sich in Deutschland – und darüber hinaus – an einer kaum überschaubaren Fülle von Dokumentationen ablesen, die sich mit den faktischen und vermeintlichen Absurditäten der Jahre 1933 bis 1945 befassen, jedoch mehr der seichten Unterhaltung denn der wissenschaftlichen Aufklärung dienen. Das Absurde schafft eine Distanz zur Normalität von damals, die heute unvorstellbar erscheinen mag. Tillmann Bendikowski, promovierter Historiker, Journalist und Publizist, versucht in seinem Buch über den Nationalsozialismus jene damalige Normalität auf populärwissenschaftliche Art einzufangen.

Erzbistum stellt sich Verfahren und ist bereit, Schmerzensgeld zu leisten

Das Erzbistum München und Freising hat in einer Pressemitteilung den Verzicht auf die "Einrede der Verjährung" erklärt und in Aussicht gestellt, dem Kläger "ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten". Der Anwalt des Missbrauchsopfers Andreas Perr sieht die Klageerwiderung des Erzbistums München und Freising und den Verzicht auf die Erklärung der Verjährung im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein als Erfolg.

Paragraf 218 muss aus dem StGB gestrichen werden!

Vergangene Woche hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die Abschaffung von Paragraf 218 StGB geworben, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stellt. Gegenwind kam umgehend von der CSU aus Bayern. Im Falle einer Abschaffung von Paragraf 218 werde man vor dem Bundesverfassungsrecht klagen, erklärte die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) kritisiert die CSU, die mit dieser Haltung zeige, wie weit sie von der Lebensrealität von Frauen entfernt sei.

Zweite Schuld: Strafvereitelung im Amt

Von Juni 1943 bis April 1945 arbeitete Irmgard F. als Sekretärin im KZ Stutthof östlich von Danzig. 77 Jahre später verurteilt sie das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Dieser Schuldspruch ist gut und richtig – und Beleg einer skandalösen Verspätung.