Hände weg vom Berliner Neutralitätsgesetz!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Senats gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Urteil ging es um den Fall einer Nichteinstellung einer Lehrerin, die durch Tragen eines Kopftuchs während des Schulunterrichts ihre religiöse Einstellung gegenüber Grundschulkindern kundtun wollte. Betroffen von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der gesamte Öffentliche Dienst, sondern lediglich der Bereich Schule.