20 Jahre hpd
Sterbehilfe, Gesetze und ein noch nicht beendeter Kampf
In diesem Jahr feiert der Humanistische Pressedienst (hpd) sein 20-jähriges Jubiläum. Die Redaktion möchte diese Zeit Revue passieren lassen und jeden Monat auf einen Artikel oder ein Thema hinweisen, der beziehungsweise das die Gesellschaft mitverändert hat. So begleitet unter anderem auch das Thema „Sterbehilfe“ den hpd seit seiner Gründung.
Foto: © Frank Nicolai
Nicht nur, dass die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) seit langer Zeit zu den Unterstützern des hpd gehört. Auch eines der Themen, mit denen sich der Verein beschäftigt, gehört zum Erbgut des hpd: Die Sterbehilfe oder besser: das Humane Sterben.
Mit Sicherheit war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 26. Februar 2020 ein Meilenstein für das säkulare Deutschland. Das Gericht hatte mit seiner Entscheidung den bis dahin geltenden Paragrafen 217 StGB für nichtig erklärt. Michael Schmidt-Salomon nannte dieses Gesetz zeit seines Bestehens „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“. Und das sah das Bundesverfassungsgericht ähnlich. Die VerfassungsrichterInnen betonten in der Verhandlung, „dass das Grundgesetz vom autonom entscheidenden Menschen ausgehe. Dieser habe das Recht, über sein Leben und Sterben selbst zu bestimmen.“ Der Staat – so das BVG – darf deshalb nicht per Gesetz in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen.
Doch bis zu diesem Urteil war es ein langer Weg.
Denn zuvor hatte der 18. Deutsche Bundestag in seiner 134. Plenarsitzung am 6. November 2015 die seit dem Reichsstrafgesetzbuch in Deutschland geltende Straffreiheit des assistierten Suizides beendet. Gegen den an diesem Tag beschlossenen Paragrafen 217 StGB regte sich von Beginn an Widerstand.
Rosemarie Will vom Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) sagte damals: „Dies ist ein Rückschlag im Kampf um die Selbstbestimmung Sterbender, der sich unser Verein seit den 1970er Jahren verschrieben hat“. Die damalige DGHS-Präsidentin Elke Baezner zeigte sich „sehr enttäuscht“, dass der Bundestag das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ beschlossen hat. „Für die Menschen in Deutschland wird die Situation durch ein solches neues Gesetz nicht einfacher.“
Als „schwarzen Tag für die Liberalität in Deutschland“ bezeichnete Rolf Schwanitz den Bundestagsbeschluss; der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) äußerte scharfe Kritik und nannte das Gesetz und den darauf beruhenden Paragraf 217 StGB „einen Schlag gegen die Selbstbestimmung am Lebensende, den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewissensfreiheit und Rechtssicherheit von Ärzten.“
Ein Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins Sterbehilfe Deutschland, den Paragraf 217 StGB sofort außer Kraft zu setzen, wurde abgewiesen. Die Richter stellten bei der Ablehnung des Eilantrags jedoch bereits klar, dass damit nicht das letzte Wort zur Sache gesagt sei. „Die dem Eilantrag zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde sei weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet.“ Das Gericht ließ durchblicken, dass es die Argumentation gegen das Gesetz für nachvollziehbar hielt.
Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) kündigte noch am Tag des Bundestagsbeschlusses an, juristisch gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. „Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!“ Es dauerte keine fünf Jahre von dieser Ankündigung bis zum Urteil des BVG, welches feststellte, dass das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ein Verstoß gegen das Grundgesetz sei, und es für nichtig erklärte.
Doch der Kampf ist noch längst nicht zu Ende. Insbesondere konservative und religiöse Kräfte möchten sich nicht damit abfinden, dass das BVG den Menschen das Recht zugestanden hat, selbstbestimmt über ihr Lebensende zu entscheiden. Es wird immer und immer wieder versucht, Gesetzesinitiativen zu starten, um eine – wenn auch veränderte – Variante des gekippten Paragrafen 217 StGB erneut zu installieren. Auch wenn ein Versuch, ein neues „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ zu erlassen, im Bundestag scheiterte, gibt es noch immer Diskussionen über das Thema bei den Bundestagsabgeordneten. Der Humanistische Pressedienst wird deshalb wohl auch in den nächsten Jahren ein wachsames Auge auf diese Entwicklung haben müssen.
Kommentare (3)
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In den über vier Jahren, in…
In den über vier Jahren, in denen ärztliche Suizidhilfe verboten war, sind in Deutschland etwa 400.000 Menschen gestorben. Wenn man annimmt, dass nur ein Prozent davon unbedingt sein aussichtsloses Leiden vor dem Tod abkürzen wollte, wären das etwa 4.000 Menschen gewesen, die sich in den Tod gequält oder problematische Suizidmethoden angewendet haben. § 217 war so etwas wie ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Verantwortlich waren dafür vor allem Abgeordnete der CDU/CSU, etwa 40 % der SPD-Abgeordneten und die Kirchen. Dem 217 haben auch der Bundesrat, Kanzlerin Merkel und Bundespräsident Gauck zugestimmt. Niemand wurde für dies verfassungswidrige Gesetz zur Verantwortung gezogen.
Dieses Verhalten ist typisch…
Dieses Verhalten ist typisch christlich, Christen müssen leiden bis zum bitteren Ende
auch wenn diese Atheisten sind.
§ 217 hat viele Menschen sinnlos gequält, Humanismus sieht anders aus, ich hoffe, daß
dies jetzt ein Ende hat Menschen zu quälen wegen einer Religion.
Was meinen Sie, wenn Sie…
Was meinen Sie, wenn Sie schreiben: "Christen müssen leiden ... auch wenn diese Atheisten sind." Also entweder oder; Christen ODER Atheisten. Nicht UND. Das geht sich nicht aus.
Ich finde, dass auch Ihr zweiter Satz sehr kurz gedacht ist. Der vom BVerfG gekippte § 217 war nie unter der Prämisse entstanden, dass er humanistisch sein soll. Wie auch? Und es war nicht vorrangig die "Religion", die Menschen quälte (also nicht in diesem Zusammenhang), es waren Menschen, konservative Politiker, die Selbstbestimmung nicht so definieren, wie vermutlich Sie und ich das tun. Im Bundestag sitzen keine Kirchenfürsten. Sondern gewählte Vertreter. Und wenn es Ihnen und anderen nicht passt, dass dort noch immer mehr religiöses Denken herrscht als im Rest der Bevölkerung: Dann haben Sie es spätestens in einer Wahlkabine in der Hand, das zu ändern.