Die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes
Niemand hat etwas zu verbergen
Im Rahmen des "Reformpakets" der Bundesregierung soll nicht nur die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll ausgehöhlt und damit quasi abgeschafft werden.
Bild generiert mit Hilfe von OpenAI / ChatGPT (DALL·E)
Anders als von der rot-schwarzen Koalition dargestellt ist dieser Plan kein Bürokratie-Abbau. Sondern der Abbau eines demokratischen Konzepts. Denn bisher musste der Staat begründen, weshalb er Informationen zurückhält. Nun soll der Bürger begründen, weshalb er sie erhalten will.
Allein über die Plattform FragDenStaat wurden in den vergangenen Jahren – seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2006 – mehr als 330.000 IFG-Anfragen von mehr als 100.000 Menschen gestellt. Diese führten unter anderem dazu, den Maskenskandal des CDU-Fraktionschefs und damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn aufzudecken und Philipp Amthors Verstrickungen mit “Augustus Intelligence” offenzulegen. Da wundert es wenig, dass es besonders diese beiden Politiker sind, die das IFG quasi abschaffen wollen. Auch die gescheiterte PKW-Maut des Andreas Scheuer wurde durch die Offenlegung der Verträge transparent gemacht.
Das Gesetz ist das verbriefte Recht der Bürger*innen zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht. Es ermöglicht bisher, Verträge, E-Mails, Aktennotizen oder Gutachten auf Antrag einzusehen. So sorgt das IFG dafür, dass Journalismus und Zivilgesellschaft (wie FragDenStaat oder abgeordnetenwatch Missstände, Korruption und Lobbyismus aufdecken können.
Unter dem Deckmantel der "Staatsmodernisierung" und des "Bürokratieabbaus" soll das künftig massiv eingeschränkt werden. Unter anderem soll der Kreis der Auskunftsberechtigten keine juristischen Personen mehr umfassen. Was bedeutet, dass Bürgerrechtsorganisationen wie die Genannten keine Auskunftsersuchen mehr stellen dürfen. Zudem sollen die Kosten für eine Auskunft extrem angehoben werden: Wurden bisher rund 500 Euro je Auskunft verlangt, möchte der Staat zukünftig bis zu 10.000 Euro dafür haben. Damit wird eine Auskunft für Privatpersonen schon allein aus finanziellen Gründen so gut wie unmöglich gemacht.
In Berlin hat der CDU-geführte Senat bereits gravierende Einschränkungen der Informationsfreiheit geplant, nachdem ein vermutlich millionenschwerer Fördermittelskandal aufgedeckt wurde (der hpd berichtete). Der Bund will ganz offensichtlich nach dem gleichen Muster verfahren.
Der Widerstand formiert sich
Arne Semsrott von FragDenStaat weist darauf hin, dass die schwarz-rote Koalition 2025 vereinbart hatte, das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren zu wollen. Das, was nun der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, sei das komplette Gegenteil: "SPD und Union planen einen massiven Bruch des Koalitionsvertrags – und den größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik." Er listet auf, welche Konsequenzen es hätte, wenn der Entwurf so wie geplant Gesetz würde.
Netzpolitik bezeichnet die Pläne der Regierung als einen "Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz". Informationsfreiheitsanfragen seien künftig nur noch mit "berechtigtem Interesse" möglich – wobei nicht klar sei, wer definiere, was ein "berechtigtes Interesse" sei. “Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. (…) Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.”
Inzwischen gibt es auch Petitionen, die den Erhalt der derzeitigen Regelungen des IFG fordern. Die Petition "Ich bin für einen transparenten Staat" wurde von Correctiv initiiert; auch FragDenStaat hat eine Petition ins Leben gerufen, sie wendet sich an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag mit der Bitte, den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit zu stoppen.
Letztere wird auch vom Zentralrat der Konfessionsfreien unterstützt. Die Reformpläne der Bundesregierung würden auch den Zentralrat unmittelbar betreffen, heißt es in einer Mitteilung auf seiner Website, denn Organisationen wie der Zentralrat hätten künftig keine Möglichkeit, IFG-Anträge zu stellen. "Das IFG ist ein wichtiges Instrument für den transparenten Rechtsstaat – nicht zuletzt bei religionspolitischen Themen, wo teilweise nicht-öffentliche Absprachen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften getroffen sowie hohe Subventionen gezahlt und Sonderrechte gewährt werden. Mit einem geschwächten IFG könnten Subventionen an Religionsgemeinschaften weiter verschleiert werden“, so der Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien Philipp Möller.
Eine solche Schwächung des IFG hätte unmittelbare Auswirkungen auf alle Organisationen in Deutschland, die sich für das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates einsetzen. So musste etwa das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser die Verhandlungsprotokolle zur Ablösung der Staatsleistungen erst nach einem IFG-Verfahren herausgeben. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der Prüfergebnisse zur Förderung von Islamic Relief durch das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock, die die Imamin Seyran Ateş gemeinsam mit dem Institut für Weltanschauungsrecht erstritten hatte. Beide Fälle zeigen, dass entsprechende Informationen schon unter dem geltenden, voraussetzungslosen IFG nur mit erheblichem Aufwand zugänglich waren. Ziehen sich solche Verfahren über Jahre hin, droht der zugrunde liegende Sachverhalt zu verjähren, bevor überhaupt Rechenschaft möglich ist.
Geplant ist derzeit, dass das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf schreiben soll, der nach einer Ressortbeteiligung der anderen Ministerien von der Bundesregierung beschlossen wird. Zum Ende des Jahres 2026 sollen die Fraktionen von SPD und Union im Bundestag die – wenn auch nicht so genannte – Abschaffung des IFG beschließen.
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