Sterbenskranke sollen weiter leiden

Minister ruft zum Rechtsbruch auf

Jens Spahn (2018)
Gesundheitsminister Jens Spahn (2018)

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu aufgefordert, einen höchstrichterlichen Beschluss zu ignorieren.

Das Bundesverwaltungsgericht im Leipzig hat im März 2017 geurteilt, dass das BfArM Schwerstkranken den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NPA) in "extremen Notlagen" nicht verwehren dürfe. Seitdem haben mehr als 100 Patienten entsprechende Anträge eingereicht, mindestens 20 der Antragsteller sind bereits verstorben, ohne ihren Rechtsanspruch durchsetzen zu können.

Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch, der einige der Betroffenen vertritt, sagte bereits im Januar diesen Jahres: "Die systematisch praktizierte Verzögerungstaktik des BfArM, das der politischen Vorgabe des (ehemaligen) Gesundheitsministers Gröhe (CDU) folgt, ist mehr als offensichtlich. Es steht zu vermuten, dass dieser Taktik wohl die Annahme zugrundeliegt, dass sich hierdurch die meisten Anträge 'biologisch erledigen'. Diese zynische Rechnung scheint auch in nicht wenigen Fällen aufzugehen."

Nun hat der christliche Gesundheitsminister Spahn das BfArM angewiesen, alle Anträge, die Todkranke und deren Anwälte stellen, um Natrium-Pentobarbital zum selbstbestimmten Sterben zu erhalten, "zu versagen". Spiegel-Online zitiert aus dem Schreiben eines Staatssekretärs aus dem Gesundheitsministeriums an das BfArM: "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen."

Über die Aufgaben des Staates jedoch hat nicht ein einzelner Minister zu entscheiden, sondern Gerichte. Und ein Bundesgericht hat darüber bereits entschieden. Über diese Entscheidung setzt sich der Gesundheitsminister hinweg und fordert zudem das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu auf, Rechtsbruch zu begehen.

Allerdings hat sich auch das BfArM bislang geweigert, auch nur einen einzigen Antrag zu bearbeiten. Hier stellt sich die Frage, ob eine Klage wegen Untätigkeit nicht langsam angebracht wäre.

Spahn und das BfArM beziehen sich bei ihrer Weigerung, geltendes Recht umzusetzen, immer wieder auf das Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio. Das jedoch hält – wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nachgewiesen hat – keiner juristischen Prüfung stand. Zudem versucht Spahn weiterhin, sich auf das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" aus dem Jahr 2015 zu beziehen; zu unterstellen ist, dass er absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erst danach verkündet wurde.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nimmt das Schreiben des Gesundheitsministers gern an: Wird es damit doch in seinem bisherigen rechtswidrigen Verwaltungshandeln noch unterstützt. Es ist allerhöchste Zeit, den Rechtsbrechern im Gesundheitsministerium und Bundesinstitut aufzuzeigen, dass sie nicht ungestraft gegen Recht und Gesetz verstoßen dürfen!

Kommentare (50)

annen anne Nerede (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 13:17

Wer klagt jetzt gegen den Rechtsbruch?

agender (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 16:16

Antwort auf von annen anne Nerede (nicht überprüft)

Reicht das eigentlich als Beweis, dass der 217 dazu konstruiert ist, die ersatzlose Streichung des "Selbstmordparagrafen" in den 1970ern zurückzufahren?
Mag ja sein, dass die Aktiven beider C-Parteien an das Prinzip "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern" gewöhnt sind - aber sind das noch genug von deren gewohnheitsmässigen Wählerinnen und Wählern?
Und ansonsten könnte der Kadavergehorsam endlich aus der Mode gekommen sein?!?!?!?

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 13:31

Ungeheuerlich.

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 22:56

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Lässt hier der "christliche Teufel " grüßen, oder muss ein Volksaufstand her, um Personen mit solchen "Rechts-Auffassungen" aus dem Amt zu jagen? Es scheint, dass aus den Reihen der "C-Parteien" nur noch uneinsichtige Querköpfe hervorzutreten in der Lage sind.

Welcher brauchbare und erfolgversprechende Weg bietet sich an, Rechtsmissachtungsempfehlungen von Regierungsmitgliedern zu unterbinden?

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 5 Jul 2018 - 16:23

Antwort auf von Dieter Bauer (nicht überprüft)

Abwahl?
Nee, auch nicht; die sog. 'Volksparteien' werden sicher wiedergewählt.

Verklagen?
Vgl. den hpd-Artikel vom 5.7. über Roßbruch.

Stefan Dewald (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 13:57

Leiden ist eine gnadenvolle Möglichkeit am Sterben Christi teilzuhaben. Mit Sterbehilfe beraubst du dich egoistisch dieser Möglichkeit. Schütze die christliche Leidkultur!

[Hinweis der Redaktion: Dieser Kommentar war ironisch gemeint!]

Wir leiden schon genug unter Frau Merkel, damit ist mein Leiden für die nächsten 20 Jahre mit Sicherheit abgeschlossen.
Genauso verhält es sich mit meiner Demut.

Es ist ja auch viel einfacher und kostengünstiger, Menschen eine giftige Substanz zu verabreichen, als ihnen durch sehr teure Medikamente und aufopfernde Pflege, die es weder in Altersheimen noch in staatlichen Krankenhäusern gibt, eine neue Lebensperspektive zu geben. Selbstmörder gibt es genug, da muss der Staat nicht noch nachhelfen. Es gibt immer einen besseren Weg. Das Leben ist so einmalig schön.

Das ist eine Unverfrorenheit sondergleichen.Die Palliativmedizin ist aus Kostengründen kaum vorhanden. Da maßen sich Gesunde an, über den Schmerzpegel Schwerstkranker zu befinden!

Ja, Anne Repede, da haben Sie 100% recht! Aber ist es nicht überall so, dass machthabende Menschenüber das Leben anderer entscheiden? So entscheiden z.B. auch Menschen über die Höhe meiner Rente und anderer Sozial-Leistungen. Menschen, die dieser Sozial-Leistungen selbst nicht bedürfen, sondern sich auf Kosten meiner Steuerzahlungen im Pensionsalter in der Sonne aalen und ein luxuriöses Leben führen. Oder z.B. auch Menschen, die sich selbst ihre sogenannten Diäten erhöhen. Und so ergeht es natürlich auch dem plötzlich aus dem Nichts heraus in die christliche Ministerriege emporgehobenen Herrn Span: Nun sitzt er da auf seinem Ministerstuhl und entscheidet über Wohl und Wehe der Kranken und Alten. Und das alles mit Gottes Hilfe zum Wohle des deutschen Volkes.

Dann suchen Sie doch die Nähe Christi!
Das ist ungeheuerlich, wie Sie selbst religiöse Tstsachen verdrehen, damit Sie etwas abscheuliches sagen können. Wir lassen die Kritik an Religion nun einmal außen vor:
Weshalb starb Jesu denn am Kreuz? Um die Sünden von uns zu nehmen! Das Leiden Jesu wäre somit die Rechtfertigung einer Befreiung unseres Leidens. Sie verquären ihre Vorstellung davon und behaupten, dass die Sterbehilfe eine egoistische Tat sei, sich einer Möglichkeit zu berauben. Paradox!
Das Jesu leiden muss, ist die Schuld unserer Sünden. Somit ist Leid eine Strafe, die der Heiland auf sich läd, um uns vor iher zu bewahren. Sie ist also schlecht. Wenn es nun die Möglichkeit gibt, diese Leiden durch Sterbehilfe zu verhindern, so ist dies ein Geschenk Gottes, das wir dem Leiden von Jesu zu verdanken haben.

Ihre Argumentation ist ohnehin Menschenfeindlich. Aber durch ihre Verdrehte dastellung wird sie auch Gotteslästerisch.

Doch wenn Sie Christus auf diese Weise nahe sein wollen, nur zu. Es gibt heute genug Möglichkeiten an eine Dosis Leid zu kommen.

So kann nur ein gedankenverlorener Religiot argumentieren; es sei denn, dass es sich um Satire handelt. Vielleicht erklären sie mal, wie man zu einem vor rd 2000 Jahren verstorbenen Wanderprediger Nähe aufbauen kann? Wissenschaft und märchenhafte Fantasterei sind nun mal nicht miteinander vereinbar. Denkwilligen/Denkfähigen ist dies längst bekannt. MfG DB

Gian-Luca (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 11:35

Antwort auf von Dieter Bauer (nicht überprüft)

"[...]religiöse Tstsachen verdrehen, damit Sie etwas abscheuliches sagen können. Wir lassen die Kritik an Religion nun einmal außen vor:[...]"
Beantwortet das ihre Frage? Ich argumentierte, wie ich glaubte gegen einen Fanatiker. Andere Argumentation alao nicht möglich.

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 10:57

Antwort auf von Gian-Luca (nicht überprüft)

... gegen einen Fanatiker...
Nicht Jedem ist es gegeben, Realisten von Fanatikern zu unterscheiden. Realisten bedürfen nicht des Religionsfanatismus, nicht einer Argumentation indoktrinierter Religionsfanatiker.

Realisten wissen, dass ihr Verständnis von Realität nur subjektiv sein kann.
Der Kluge ist in der Lage, einen (argumentativen) Perspektivwechsel zu vollziehen ohne den Standpunkt zu verändern. Und selbst aus Absurditäten der Religion lernt er etwas.

Wer anderen aber das Fehlen der Realität, und nicht etwa richtiger Weise den Standpunkt einer absurden Realität vorwirft, ist ohne Zweifel ein Dogmatiker ohne eigene Geisteskraft. -Tut mir leid-
Ich sagte Ihnen bereits, dass dies nicht mein Standpunkt ist. Es ist zu dem, für jeden mit ein wenig Verstand, im Ursprungstext ersichtlich. Ihre arroganz zeigt nur, dass Sie den Begriff des objektiven Realismus nicht verinnerlicht haben und auf eine verbale Pöbelei aus sind. Das ist stumpf.
Danke trozdem für ihre Meinung.
-Ende-

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 19:51

Antwort auf von Gian-Luca (nicht überprüft)

Es verbietet sich, dem Unwilligen begreiflich zu machen, dass es Unterschiede in der Denkweise von Fantasten zu Realisten gibt. Realität ist Existentes, Beweisbares, Fassbares, nicht durch Fantasiedarstellung beliebig Veränderbares, was vornehmlich bei religiös Indoktrinierten anzutreffen ist. Dies zur Unterscheidung unserer Sichtweisen, ganz ohne Bewertung von "geistiger Leistungsfähigkeit".

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 19:15

Antwort auf von Stefan Dewald (nicht überprüft)

"Mit Sterbehilfe beraubst du dich egoistisch dieser Möglichkeit."

Andererseits könnte man so schneller an der Seite dieses Christus weilen, um sich nach seinem Wohlergehen zu erkundigen...

Glauben Sie gerne an Götter, Geister oder Gespenster, das ist Ihnen unbenommen!

Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass wir in der BRD leben, in der auch die Kirchen und Weltanschauungen der Rechtssprechung zu folgen haben!

Wer das nicht akzeptiert, hat besonders in der Politik nichts zu suchen!

Robert Zunhammer (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 19:45

Antwort auf von Stefan Dewald (nicht überprüft)

...und was ist, wenn man gar kein Christ ist?
Ich sehe mich als ein selbstbestimmtes Wesen, ausgestattet mit einen freien Willen.
Ich glaube nicht an Gott.
Und wenn es die Möglichkeit gibt ohne Leiden aus dem Leben zu gehen, dann sollte diese auch den Menschen zur Verfügung gestellt werden.
Wer leiden mag, aus was für Gründen auch immer, von mir aus kann er das gerne tun, er sollte aber anderen Menschen nicht aus ideologischen oder religiösen Gründen nicht seine Sicht der Dinge überstülpen und sagen was falsch und richtig ist.

Annette Burghoff (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 01:29

Antwort auf von Stefan Dewald (nicht überprüft)

Das ist nicht ihr Ernst!? Jesus Christus ist am Kreuz für unsere Sünden gestorben! Wenn es ihnen Gott näher bringt, dann leiden sie ohne Hilfsmittel mit Schmerzen, aber lassen Sie diese merkwürdigen Äusserungen!

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 03:00

Antwort auf von Stefan Dewald (nicht überprüft)

Würde ich dich nicht kennen, lieber Stefan, hätte ich doch glatt die gnadenlose Satire deines Kommentars übersehen...
Aber es kommen vllt. noch ein paar Zustimmungen à la Opus Dei:
'Und Geißeln tut auch ganz gut'.
Hauptsache, Leiden (nicht das in Holland).

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 14:04

Antwort auf von Frank Nicolai (nicht überprüft)

Richtig! Ich finde es aber spannend zu lesen, wie gerade gläubige Kommentatoren hier die Leidensphilosophie des Christentums nicht mehr wahrhaben wollen. Dabei ist die Zeit des Todesengels von Kalkutta, der seine Patienten bewusst leiden ließ, noch nicht so lange her...

Andrea Susanne (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 19:13

Antwort auf von Stefan Dewald (nicht überprüft)

Haben Sie schon mal einen sterbenden begleitet? Sorry aber das hat nix gnadenvolles , wenn zb Tumore aufbrechen und die Schmerzen unerträglich sind.

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Do. 5 Jul 2018 - 15:13

Antwort auf von Stefan Dewald (nicht überprüft)

@Stefan Dewald am 2. Juli 2018:
Haben die religiös manipulierten Schreiber sich jemals Gedanken über die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen gemacht????

Bernd Weiter (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 14:42

Zitat Spahn: "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen."

Es ist immer dieselbe Rhetorik: Der Staat sei nur passiv und dürfe nicht mit einer aktiven Unterstützungspflicht behelligt werden. Der so genannte deutsche Ethikrat hat denselben Unfug von sich gegeben.

Schön wär's, wenn der Staat lediglich passiv wäre. Leider ist er sehr aktiv, nämlich beim gewaltsamen Unterdrücken des freien Marktes für das Natrium-Pentobarbital.

Vielleicht liegt hier die pragmatische Lösung. Wenn Politik und Rechtsstaat systematisch versagen, unsere existenziellen Kerninteressen zu repräsentieren, müssen extralegale Lösungen geschaffen werden.

Mit anderen Worten: Wir brauchen wohl bessere Schwarzmärkte in Deutschland, um Religionsfreiheit und persönliche Autonomie der deutschen Bürger zu verteidigen.

Peter Koch (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 15:23

War es nicht schon immer eine Tradition der christlichen Kirchen, mit Genugtuung Menschen beim qualvollen Sterben zuzuschauen?

Früher gab es die Scheiterhaufen, heute haben wir "christliche Menschen", die die Scheiterhaufen ersetzen und sich am qualvollen Tod ergötzen. Götzendienst, gelle?

In christlicher Tradition ist nicht nur zuschauen, sondern aktiv zu gestalten.
Siehe Hexenverbrennungen, Ketzer Verfolgung oder Vernichtung der amerikanischen Ureinwohner.

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 16:04

Es steht neben der sachlichen Grundproblematik noch etwas anderes auf dem Spiel: Ein wichtiger Teil der Rechtsstaatlichkeit. Die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz ist eben mehr als nur eine Bindung an das geschriebene Gesetzesrecht. Jeder Rechtsschutz läuft ins Leere, wenn er keine konkreten Folgen für denjenigen hat, der ihn erstreitet. Dies impliziert auch Pflichten der Exekutive aus Gerichtsurteilen - und in diesem Falle geht es nicht um den berühmten "erstrittenen Einzelfall", der bei so vielen Finanzgerichtsentscheidungen zum Anlass genommen wird, eine generelle Rechtswirkung zu verneinen. Hier geht es um ein höchstrichterliches Urteil, das klar und eindeutig die Geltung des Abgabeverbots nach dem Betäubungsmittelgesetz für bestimmte Konstellationen ausschließt.

Ich sehe hier eine Erosion von Rechtsstaatlichkeit - und kann die Mentalität dahinter nicht begreifen. Individuelle Befindlichkeiten vor rechtsstaatlichen Pflichten? Im Ernst?

Besonders perfide ist, dass das BfArM keine rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheide erteilt. Da in der Sache der Rechtsweg durch den Spruch des BVerwG bereits ausgeschöpft ist, könnte dagegen unter Umständen direkt verfassungsrechtlich vorgegangen werden. (Was natürlich ein Risiko birgt - nämlich das, dass das BVerfG den Spruch des BVerwG verwirft.) Läge aber dem Ministerium an einer solchen Klärung, könnte sie diese anstoßen. Und sich nicht hinter das nun wirklich fadenscheinige Di-Fabio-Gutachten zurückziehen.

Ich würde eine verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklage der Antragsteller gegen das BfArM ins Auge fassen (§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung), die ja bereits nach drei Monaten ohne Entscheidung auf einen Antrag zulässig ist. Damit käme immerhin Bewegung in die Sache.

Für mich ist die Verweigerungshaltung von BMG und BfArM ein auch rechtspolitisch höchst heikler, ja bedrohlicher Vorgang.

Tony (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 16:07

Kann man gegen sowas nicht vorgehen. wieso ist so ein Mensch Bundesminister?

Peter Kurz (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 18:57

Es ist wirklich schwer zu ertragen. Hier mein Kommentar mit dem Titel "Unterlassene Hilfeleistung", heute erschienen in der Westdeutschen Zeitung.

Sie ist in doppelter Hinsicht ein Tiefschlag – die Aufforderung des Bundesgesundheitsministeriums an das Bundesinstitut für Arzneimittel, sterbewilligen Schwerstkranken auch in Extremfällen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu verweigern.
Der rechtliche Tiefschlag: Die ministerielle Anweisung, ein höchstrichterliches Urteil zu ignorieren, kennt man aus dem Steuerrecht. Da werden die Finanzämter zuweilen vom Finanzminister verpflichtet, ein Urteil des Bundesfinanzhofs nur in dem entschiedenen Einzelfall, nicht aber in gleichliegenden anderen Fällen zu berücksichtigen. Was dann meist den Steuerzahler benachteiligt. Und an den Grundfesten der Gewaltenteilung rüttelt. So wie auch hier.
Der menschliche Tiefschlag: Zu Recht hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Staat den Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss – wenn ein schwer und unheilbar kranker Patient in einer unerträglichen Leidenssituation frei und ernsthaft entschieden hat, sein Leben zu beenden. Und wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Also unter sehr engen Voraussetzungen. Doch das Gesundheitsministerium versagt nun auch bei diesen Extremfällen eine Einzelfallprüfung. Und ignoriert damit den Richterspruch.
Das Argument, der Staat dürfe Selbsttötungen in keinem Fall unterstützen, spricht nur auf den ersten Blick für eine ehrenhafte Haltung. Doch in diesem Nein steckt gleichzeitig eine unterlassene Hilfeleistung. Das Signal an alle Verzweifelten, dass sie auf die Hilfe des Staates nicht zählen dürfen, wenn es für sie ernst und unerträglich wird. Dass sie allein gelassen werden.
Und so bleibt begüterten Sterbewilligen vielleicht noch eine bedrückend-traurige letzte Reise in die Schweiz zu einer Sterbehilfeorganisation. Da nehmen sie dann, allein, verlassen und fernab der Heimat, den tödlichen Trunk zu sich. Die anderen müssen sich mit einem quälenden Ende abfinden. Oder sie greifen, wenn sie dazu überhaupt noch in der Lage sind, zu einer der meist brutaleren Varianten der Selbsttötung.

Bernd Weiter (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 13:16

Antwort auf von Peter Kurz (nicht überprüft)

Die Lage ist leider noch schlechter, als Sie es beschreiben. Denn der Staat unterlässt nicht etwa nur die Hilfeleistung und lässt Menschen allein, sondern er greift aktiv und gewaltsam in den freien Markt für das Natrium-Pentobarbital ein, um ihn komplett zu unterdrücken.

Wäre der Staat nur passiv, könnte die Zivilgesellschaft in Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen einen Markt aufbauen, der die Versorgung mit dem NAP sicherstellt. Notfalls bezahlt man es aus eigener Tasche. Leider lässt der Staat die Menschen keinesfalls allein, sondern er unterdrückt diesen Markt gewaltsam und aktiv.

Wir werden sehen, wie gut sich Schwarzmärkte aufbauen, zuverlässiger machen und gegen die Angriffe der Exekutive absichern lassen. Blindes Vertrauen in den Rechtsstaat und die so genannten Volksvertreter zu haben ist schlichtweg irrational. Die objektive Faktenlage lässt das nicht zu.

Thadeus Tentakel (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 19:45

Man könnte hier ernsthaft über eine Anzeige wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB nachdenken.

Oliver Kretschmer (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 20:08

Ich dachte, unsere Regierung möchte mündige und selbstverantwortliche Bürger/innen??
Selbstbestimmung, sag ich nur.
Sterben ist übrigens immer egoistisch - du bist raus und die anderen haben das Nachsehen...

Patient (nicht überprüft)

Mo. 2 Jul 2018 - 21:48

Habe ich es richtig verstanden?:
Das BfArM hält sich (in über 20 Fällen) nicht an Gerichtsurteile.

Gut zu wissen.

phacke (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 01:20

Also für mich ist das Anstiftung zur Folter bzw. Körperverletzung im Amt und die entsprechende Anstiftung. Wieso zeigt das nicht mal jemand mit Anwalt konkret an.. Tatmotiv ist eine korrupte kirchliche Pflegemafia die natürlich nicht der Oma oder deren Kinder 3000 im MOnat aus dem Kreuz leiern können wenn sie selber entscheiden sanft dahin schlafen zu können.. neben den mageren 1200 vom Staat und der 10000 für die Beerdigung über den Friedhofszwang wenn das Geld dann abgeschröpft ist

Im Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verbot der Folter verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 GG und in Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG verankert:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

– Art. 1 Abs. 1 GG

„Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“

– Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG

Da die gewaltsame Erzwingung einer Willensänderung eines Menschen stets eine Würdeverletzung dieses Menschen bedeutet und die erzwungene Inhaftierung eines Menschen gegen seinen Willen zum Zwecke der unfreiwilligen Willensänderung eine seelische Mißhandlung darstellt, dürfen die deutschen Gesetze, welche derartige Zwangsinhaftierungen vorsehen, nach dem Beitritt Deutschlands zur UN-Antifolterkonvention nicht mehr angewandt werden.

Immerhin wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. Wie auch § 340 StGB Körperverletzung im Amt ein Straftatbestand darstellt.

Robert Roßbruch (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 11:08

Der Artikel von Jan Weber ist inhaltlich korrekt und findet meine volle Zustimmung. Ergänzend möchte ich jedoch im Hinblick auf seine berechtigte Fragen, "ob eine Klage wegen Untätigkeit nicht langsam angebracht wäre" anmerken, dass ich als anwaltlicher Vertreter von ehemals sieben Antragstellern/innen (mittlerweile sind zwei Antragstellerinnen verstorben) bereits im Oktober und November 2017 zwei Untätigkeitsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingereicht habe. Da aufgrund der bisherigen Verfahrensdauer und -behandlung für die Klägerin/für den Kläger Anlass zur Besorgnis bestand und zunehmend besteht, dass das Verfahren vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln nicht in angemessener Dauer betrieben und abgeschlossen wird, habe ich bereits Mitte März 2018 die Dauer des vewaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG gerügt. Bis dato gibt es keine weitere Entwicklung in den beiden verwaltungsfgerichtlichen Verfahren wegen Untätigkeit des BfArM. Es gibt daher seitens einiger anwaltlicher Kollegen die Vermutung, dass auch die 7. Kammer des Verwaltungsgericht Köln die ganze Rechtsentwicklung, die durch das Urteil des BVerwG vom 02.03.2017 eingeleitet worden ist, auszubremsen versucht.

Dirk Dietrich (nicht überprüft)

Do. 5 Jul 2018 - 07:08

Antwort auf von Robert Roßbruch (nicht überprüft)

Ist es ihnen nicht möglich für die Hinterbliebenen eine Schmerzensgeldklage einzureichen? Oder wenigstens eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung?

Ich habe im Gesundheitssystem gearbeitet und weiß was es für die Angehörigen und die Opfer bedeutet.

Heiner E aus K (nicht überprüft)

Di. 3 Jul 2018 - 14:40

Anzeige ist raus.

Jörg Peter Wichmann (nicht überprüft)

Fr. 6 Jul 2018 - 09:39

Das es todkranken Menschen, die keine Lebensqualität mehr haben, und unter Schmerzen und anderen Dingen leiden, der erlösende Tod verweigert wird, dass ist eine Todsünde. Wer berät unseren Gesundheitsminister ?!?! Ständig falsche Entscheidungen. Warum??

Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel