DGHS-Vizepräsident Roßbruch: "Unerträgliche Hinhaltetaktik"

Erste Antragsteller bereits verstorben

Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.

Ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2017 schien diesen Weg zu öffnen. Doch es passiert nichts. Keiner der bis zum heutigen Tag beim BfArM gestellten 83 Anträge wurde bislang entschieden. Die Kanzlei Roßbruch in Koblenz wird daher in dieser Woche (25.1.2018) für einen weiteren Antragsteller mit ideeller und finanzieller Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) eine dritte Untätigkeitsklage einreichen. In dem aktuellen Fall geht es um einen an Multiple Sklerose erkrankten 46-jährigen Mann, der, bevor er hierzu körperlich nicht mehr in der Lage ist und um in der Endphase seiner Krankheit nicht einen zu erwartenden Erstickungstod ertragen zu müssen, seinem Leben ein bewusstes, selbstbestimmtes und humanes Ende setzen will.

Von den sechs Antragsteller/innen, die die Kanzlei Roßbruch vertritt, sind bereits zwei Antragstellerinnen verstorben. Frau G., die wegen schwerer Arthritis und Osteoporose an unzähligen Frakturen und einem ausgeprägten Schmerzsyndrom litt und nur zu gern ihr Lebensende selbst bestimmt hätte, ist soeben 81-jährig verstorben. Genauso wie Frau W., die wegen ihrer Krebserkrankung nur 57 Jahre alt wurde. Ein weiterer Antragsteller liegt im Sterben und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das durch das BfArM mit ausdrücklicher Zustimmung des verantwortlichen Gesundheitsministers Gröhe (CDU) bewusst hinausgezögerte Antragsverfahren ebenfalls nicht überleben.

Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch, Foto: © htw saar
Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch, Foto: © htw saar

In Bezug auf die beiden von Roßbruch bei der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln eingereichten Untätigkeitsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland hat das BfArM als zuständige Behörde bis dato noch nicht mit einer inhaltlichen Erwiderung reagiert, sondern lediglich um Verlängerung einer Erwiderungsfrist gebeten, der das Verwaltungsgerichts entsprochen hat. Zunächst hat das BfArM die Bitte um Fristverlängerung damit begründet, dass das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Udo di Fabio noch nicht vorliege. Dieses liegt aber bereits seit spätestens Mitte Dezember dem BfArM vor. Die weiteren Bitten um Fristverlängerungen werden nunmehr damit begründet, dass man nun erst einmal das Rechtsgutachten auswerten müsse. Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch, zugleich DGHS-Vizepräsident:

"Die systematisch praktizierte Verzögerungstaktik des BfArM, das der politischen Vorgabe des Gesundheitsministers Gröhe (CDU) folgt, ist mehr als offensichtlich. Es steht zu vermuten, dass dieser Taktik wohl die Annahme zugrundeliegt, dass sich hierdurch die meisten Anträge 'biologisch erledigen'. Diese zynische Rechnung scheint auch in nicht wenigen Fällen aufzugehen. Und die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln, scheint durch die gewährten Fristverlängerungen diese Hinhaltetaktik zumindest zu dulden. Dies alles ist für die schwerleidenden und sterbenskranken Betroffenen unerträglich."

Für Herrn B. aus der Nähe von Lüneburg, der vor Jahren der DGHS beitrat und mit Hilfe von Rechtsanwalt Roßbruch ebenfalls einen Antrag auf Erwerb von Natrium-Pentobarbital gestellt hatte, ist allerdings Aufgeben keine Option. "Ihr könnt nicht alle abweisen", sagt er sich. Der ehemalige Lehrer ist an einem schnell wachsenden Tumor, dem sog. Burkitt-Syndrom, erkrankt und gibt die Hoffnung auf einen möglichen selbstbestimmten "Notausgang" durch einen Medikamenten-Suizid noch nicht auf.

Rechtsanwalt Robert Roßbruch, der sich in seiner Funktion als DGHS-Vizepräsident ehrenamtlich für die Patienten einsetzt, wurde von sehr vielen Menschen angesprochen, ob er ihnen nicht bei der Antragstellung mit passenden Argumenten behilflich sein könne. Doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte von schwersten Leidenszuständen gesprochen, bei denen eine Medikamentenabgabe denkbar sein könne. Eine "Bevorratung für alle Fälle" ist jedoch von vornherein aussichtslos. Erschüttert hat den erfahrenen Rechtsanwalt, dass die Behörde die Schwerstkranken über so viele Monate hingehalten hat – und dies bis zum heutigen Tag tut. "Eigentlich sollten alle Antragsteller Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Köln einreichen, um so nicht nur ihre vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochenen Rechte geltend zu machen, sondern um auf das BfArM einen stärkeren Druck auszuüben, damit dieses endlich seinen behördlichen Handlungspflichten nachkommt", so Roßbruch.