Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen
© Gisa Bodenstein
Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten heute in Berlin FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.
Über 500 Millionen Euro erhalten die beiden christlichen Großkirchen derzeit jährlich an sogenannten Staatsleistungen. Diese Zahlungen haben nichts mit der Kirchensteuer zu tun und auch nichts mit der öffentlichen Förderung von sozialen Einrichtungen in christlicher Trägerschaft wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindergärten. Die Staatsleistungen werden ohne jegliche Zweckbindung aus allgemeinen Steuergeldern vom Staat an die Kirchen gezahlt. Sie gehen zurück auf historische Vereinbarungen, die vor über zweihundert Jahren getroffen wurden, um die Kirchen für die Folgen der damaligen Säkularisation zu entschädigen.
Nachdem diese Entschädigungszahlungen Anfang des 20. Jahrhunderts bereits über hundert Jahre lang umfangreich stattgefunden hatten, legte der Gesetzgeber in Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung 1919 fest:
"Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."
Artikel 138 wurde 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Seit über 100 Jahren besteht nun also bereits der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, ohne dass etwas geschehen wäre. Vereinzelt gab es in der Politik Vorstöße, das Problem anzugehen, doch nie gab es Mehrheiten. Gern wurde auch versucht, den Schwarzen Peter zwischen Bund und Ländern hin- und herzuschieben. Denn die Staatsleistungen werden von den Ländern an die Kirchen gezahlt und nur Landesgesetzgebungen könnten über deren Ablösung bestimmen. Den Ländern jedoch sind – selbst wenn sie eine solche Gesetzgebung auf den Weg bringen wollten – die Hände gebunden, da die Grundsätze für die länderspezifischen Gesetze zunächst vom Bund aufgestellt werden müssen.
An genau dieser Stelle setzt der heute von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellte Gesetzentwurf an. Es handelt sich dabei um den "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen". Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Staatsleistungen durch Zahlung von Ablöseleistungen abgelöst werden. Diese Ablöseleistungen sollten sich am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren und damit als maximale Höhe das 18,6-fache der jährlich zu leistenden Zahlungen im Jahr 2020 betragen, die mit 548 Millionen Euro veranschlagt werden. Hieraus ergäbe sich eine maximale Ablöseleistung von gut 10 Milliarden Euro, die durch einmalige Zahlung, Ratenzahlung oder – durch Verhandlung und Vertrag mit den Kirchen – auch in anderer Form als durch Geldleistungen, also beispielsweise durch das Überschreiben von Grundstücken oder Gebäuden, erbracht werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Länder innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes eine geeignete Landesgesetzgebung zur Ablösung der Staatsleistungen zu erlassen haben und dass innerhalb von zwanzig Jahren nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes die Ablösung abgeschlossen sein muss. Während dieser Zeit fließen neben der Ablösesumme die Staatsleistungen weiter. Dies sei, so die Begründung der Parteien, notwendig, da die Staatsleistungen Pachtersatzzahlungen im weitesten Sinne seien, und deshalb bis zur vollständigen Ablösung weiter an die Kirchen gezahlt werden müssten. Da die Staatsleistungen jährliche Anpassungen nach oben erfahren, bedeutet dies nach Berechnungen des hpd innerhalb der kommenden 20 Jahre weitere 10 bis 15 Milliarden Euro an Staatsleistungen neben der Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Bisher an die Kirchen gezahlte Staatsleistungen sollen laut Gesetzentwurf ausdrücklich keine Berücksichtigung finden.
Wie sich Kirchen und säkulare Organisationen zu dem Gesetzentwurf positionieren werden, bleibt abzuwarten. Kirchenvertreter haben mehrfach signalisiert, dass sich die Kirchen einer Ablösung der Staatsleistungen nicht grundsätzlich verschließen – solange die Ablösesumme hoch genug sei. Umgekehrt haben Vertreter säkularer Organisationen darauf verwiesen, dass die Kirchen im Prinzip seit über hundert Jahren 'überzahlt' wurden, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen seit hundert Jahren vom Gesetzgeber missachtet wurde. Während die Abschaffung der Staatsleistung zur Kernforderung der meisten säkularen Organisationen gehört, sehen viele Säkulare die Zahlung einer Ablösesumme deshalb kritisch.
Die Diskussion um die Höhe der Ablösesumme hat wohl auch bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs für einige Diskussionen gesorgt. So forderte DIE LINKE als Ablösesumme beispielsweise lediglich eine Einmalzahlung in Höhe des Zehnfachen der jährlichen Staatsleistungen. Für ihren Gesetzentwurf einigten sich die beteiligten Parteien schließlich auf den Faktor 18,6 als kleinsten gemeinsamen Nenner, da man diesen als rechtssicher betrachtet.
Spannend wird sein, wie sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Oppositionsparteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen verhalten. Letztere halten ihren Entwurf für "potentiell mehrheitsfähig". Ob sie damit Recht behalten, wird sich Ende des Monats zeigen, denn die erste Lesung des Gesetzentwurfs soll voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche im März erfolgen. Sollte er auf Zustimmung der Regierungsparteien treffen, könnten die Dinge schnell gehen, da das Gesetz laut den religionspoltischen Sprecher*innen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat nicht zustimmungspflichig ist.

Kommentare (15)
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Ich schlage eine Ablösesumme
Ich schlage eine Ablösesumme von 0,- vor.
ja, wenn man will dass die
ja, wenn man will dass die Ablöse niemals kommt oder vor Gericht scheitert, kann man natürlich einen Betrag von 0,- fordern. Ob man der Sache damit wirklich dient, stehe dann aber auf einem anderen Blatt!
Vielleicht öffnet die Corona
Vielleicht öffnet die Corona-Pandemie mal die Augen dafür, was wirklich nötig ist:
Die Kirchen bekommen jährlich hunderte Millionen von Euros vom Staat in den Arsch geblasen. Wo bleibt die Gegenleistung? Obendrein ist da jetzt geschlossen, was vielleicht kein Verlust sein mag, aber schon arm, wenn wir die Euros jetzt noch nichtmal klimpern hören.
Was brauchen wir denn wirklich? Pflege und Impfstoffe, oder Gebete? Krankenhäuser werden geschlossen. Leiten wir doch lieber das Geld um in Richtung Bildung, Medizin und Wissenschaft, da wäre es besser angelegt.
Und ich wäre für die
Und ich wäre für die ratenweise Rückzahlung der bereits erhaltenen Staatsleistungen!
... oder, besser noch, die
... oder, besser noch, die Rückzahlung der rechtswidrig gezahlten Staatsleistungen.
Die Kirchen haben über
Die Kirchen haben über Jahrhunderte hinweg ihr Vermögen durch Drohungen, Betrug oder falsche Versprechungen von den Gläubigen erpresst. Auch heute noch tun sie keinen Handschlag für die Bevölkerung, ohne sich gut dafür bezahlen zu lassen. Leider gehören Scham und Reue nicht zu den "christlichen" Tugenden. Einzige Lösung dieses Skandals: Sofortiger Stopp aller Staatsleistungen und Rückzahlung der staatlichen Subventionen der letzten einhundert Jahre. Danach wird es höchste Zeit für eine echte Trennung von Staat und Religionen aller Art.
Dazu müsste die Regierung
Dazu müsste die Regierung Eier in der Hose haben, da sie die nicht hat, geht es weiter wie bisher.
Die Kirchen begründen die
Die Kirchen begründen die „Rechtmäßigkeit“ der Dotationen gerne mit einer „umfassenden Enteignung kirchlichen Vermögens“ auf der Rechtsgrundlage des Reichsdeputationshauptschlusses (RDH) von 1803. Dies gilt hauptsächlich für die katholische Kirche. Die protestantische Kirche verlor durch den RDH lediglich das Fürstbistum Lübeck, erhält aber 58% der Dotationen. Begründet wird dies mit „gewohnheitsrechtlichen Ansprüchen“, die sich auf angebliche Enteignungen aus der Zeit der Reformation, also bis zurück ins 16. Jh., beziehen. Konkrete Belege dafür werden nicht vorgelegt. Es fehlen auch die Nachweise dafür, dass tatsächlich ENTEIGNUNG stattgefunden hat und nicht etwa lediglich der Entzug der Kirche anvertrauter LEHEN.
Heute spielt der RDH allenfalls als (Schein)Rechtfertigungsgrundlage eine Rolle. Als Rechtsgrundlage hat er seine Bedeutung schon lange verloren, da die Dotationen in zahlreichen Konkordaten und Staatskirchenverträgen geregelt sind.
Ist schon die Fortschreibung der Entschädigungen der unmittelbar vom RDH betroffenen kirchlichen Personen auf nachfolgende Priester-Generationen bis heute und ad infinitum ein Betrugsskandal, so ist die Forderung der Kirchen nach einer Multimilliarden hohen Entschädigungssumme eine Unverschämtheit sondergleichen. Dass die FDP, LINKE und Grünen dies unterstützen macht mich sprachlos.
Werter Herr Schlotz, bitte
Werter Herr Schlotz, bitte schreiben Sie Ihren Kommentar an die drei genannten Parteien und verweisen Sie auf alle Kommentare dazu im hpd, vielleicht wissen die 3 nicht wie die Sachlage und die Stimmung im Lande zu dem Thema ist.
Von der Ablösesumme sollen
Von der Ablösesumme sollen die Kirchen aber den religionsunterricht (lehrkräfte,kirchenliteratur und die beamtenpensionen für reli-lehrer) selbst zahlen!!!
Danke für den informativen
Danke für den informativen Artikel.
Ein Vorschlag zur sprachlichen Formulierung: Der Ausdruck "die öffentliche Förderung von sozialen Einrichtungen in christlicher Trägerschaft wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindergärten" ist extrem missverständlich. Jeder normale Mensch denkt doch dabei: Die Kirchen betreiben diese Einrichtungen aus eigenen Mitteln (wegen Trägerschaft = tragen, stemmen), der Staat schießt einen geringen Anteil bei (er fördert). In Wahrheit ist es aber gerade umgekehrt: Diese Einrichtungen werden praktisch komplett aus allgemeinen Steuermitteln finanziert, die Kirchen tragen nur minimal etwas bei. Dafür haben die Kirchen in diesen Einrichtungen aber das Kommando, denn nur das bedeutet Trägerschaft. Wenn wir (Kirchenkritiker) solche Formulierungen verwenden, spielen wir den Kirchen in die Hände und tragen zu einem falschen Image bei. Das sollten wir vermeiden.
Deshalb hier mein Alternativvorschlag: "die öffentliche Finanzierung von sozialen Einrichtungen unter kirchlicher Leitung wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindergärten". Das bildet die Wahrheit sehr viel besser ab.
Aber Herr Temme, Sie wissen
Aber Herr Temme, Sie wissen doch, dass die Kirchen mit dem Wort Wahrheit nicht das geringste anfangen können. Natürlich wäre die von Ihnen vorgeschlagenen Alternative die richtige Bezeichnung für den bestehenden Status, aber auch unsere Kirchentreuen Politiker
halten, wie es seit vielen Jahrhunderten Brauch ist, zu den Kirchen, da sie noch nicht bemerkt haben, dass jetzt im Lande ein anderer Wind weht.
Ich hoffe das aus diesem Wind ein Orkan wird, der diese scheinheiligen Kirchenvasallen und auch die verlogenen Kirchen hinwegfegt.
Mein Vorschlag richtet sich
Mein Vorschlag richtet sich ja nicht an die Kirchen, sondern an Daniela Wakonigg und ihre Kollegen hier vom hpd, sowie an uns Kommentarschreiber.
Der von Ihnen gewünschte Orkan braucht schließlich Vorbereitung ;-)
Der Gesetzentwurf schießt bei
Der Gesetzentwurf schießt bei der Höhe der Ablösung weit über das Ziel hinaus. Statt aber den beiden Großkirchen nochmals 10 Mrd. Euro zuzuschanzen, sollte der Staat (wichtig sind hier die Länder) ihnen klar machen, dass freiwillige Leistungen mit den historischen Staatsleistungen verrechnet werden. Daran hätten die Kirchen keine Freude. Wer aber wie die Autoren des Gesetzentwurfs in Demutsgeste und praller Brieftasche den Kirchen gegenübertritt, erreicht nichts. Hingegen wäre eine komplette Abschaffung der Staatsleistungen (statt ihrer Ablösung) mit einem hohen verfassungsrechtlichen Prozessrisiko verbunden. Das muss man im Hinterkopf haben, auch wenn ich selbst die komplette Streichung nach 100 Jahren für politische richtig halte.
Es war zu befürchten,
Es war zu befürchten, schlichte Menschen wie unsere Politiker bringen das Wort Ablösung immer mit Geldleistungen in Verbindung. Dabei bedeutet Ablösung im juristischen Sinne (so wie im Artikel 138WRV verwendet) lediglich die Beendigung von rechtsgültigen Verpflichtungen durch den Gesetzgeber. Eine Kompensationszahlung ist eigentlich nur vorgesehen, wenn diese Ablösung für den Betroffenen eine unbillige Härte bedeuten würde. Ich denke, das ist in Anbetracht der Finanzkraft der RKK eher nichtz zu erwarten.
Im Übrigen machen die Kirchen als Grund für die Zahlungen ja angebliche Enteignungen (also Wegnahme von Eigentum) geltend, waren aber bis heute nicht willens oder in der Lage, die Rechtmäßigkeit dieses angeblich enteigneten Eigentums nachzuweisen.
Honi soit, qui mal y pense.