Säkulare Forderung nach Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen
Foto: © Gisa Bodenstein
Am vergangenen Freitag fanden sich auf Einladung des KORSO 16 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen. Thema waren die so genannten "altrechtlichen Staatsleistungen": Seit über 100 Jahren besteht ein Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser regelmäßigen jährlichen Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche. Dieser Verfassungsauftrag ist bis heute nicht erfüllt.
Ein vorliegender Gesetzentwurf der drei Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestags, FDP, Linke und Grüne, kommt einer rechtlich unbegründeten Maximalforderung der Kirchen nahe und sieht enorme Transferzahlungen an die Kirchen aus dem allgemeinen Steueraufkommen vor. Dies ist aus säkularer Perspektive nicht akzeptabel, wie Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union, einer der Initiatoren des Bündnisses Altrechtliche Staatsleistungen ablösen! (BAStA), erläuterte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass am Ende 14 Bundesländer insgesamt bis zu 28 Milliarden Euro Staatsleistungen an die beiden Amtskirchen zu zahlen hätten. Dies käme nach Haupt einer faktischen Privilegierung der beiden Amtskirchen gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich sowie einer Finanzierung der Kirchen zunehmend auch durch kirchenfreie Steuerzahler.

Der Gesetzentwurf missachte die religionssoziologische Lage, denn nur noch knapp über 50 Prozent der Bevölkerung sind Kirchenmitglieder. Darüber hinaus ignoriere er den bereits bestehenden Reichtum der Kirchen und das ohnehin hohe Kirchensteueraufkommen von jährlich etwa 12,6 Milliarden Euro (2019).
Die Expertenrunde diskutierte einen Nachmittag lang die wichtigsten Aspekte des komplexen Themas und war sich am Ende einig, dass aus säkularer Sicht streng genommen keine weiteren Ablösungszahlungen an die Kirchen mehr erfolgen dürften. Dennoch sprach sich eine Mehrheit für einen Kompromissvorschlag aus. So versammelten sich die säkularen Expertinnen und Experten hinter einem Änderungsantrag, den das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) im Dezember 2020 vorgelegt hatte und der eine Neuberechnung der Ablösungszahlungen vornimmt. Demnach ist die Ablösung innerhalb von fünf Jahren mit einem Gesamtbetrag von rund drei Milliarden Euro zu tätigen. Nach Angaben der ifw-Leiterin Jacqueline Neumann kann dieser Änderungsantrag von Abgeordneten frei verwendet werden.
Am 12. April wird nun eine Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf stattfinden. Ein stetig wachsender Anteil der Bürgerinnen und Bürger, bald die Hälfte aller Deutschen, fühlt sich von den Kirchen nicht mehr vertreten. Der KORSO fordert daher die Berücksichtigung dieser gemeinsamen säkularen Perspektive im politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess und fordert die Anhörung auch von Expertinnen oder Experten, die die altrechtlichen Staatsleistungen aus einer Perspektive betrachten, die nicht nur die Interessen der Kirchen, sondern auch die der großen Zahl säkularer oder kirchenferner Menschen berücksichtigt.
Erstveröffentlichung auf der Webseite des KORSO.

Kommentare (5)
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Dass da *überhaupt*
Dass da *überhaupt* Ablösungszahlungen im Raum stehen (und seien es 'nur' € 3.000.000.000), ist eigtl. bereits ein ausgemachter Skandal.
U.a. der Kinderfickersekte, die sich weigert, ihren Missbrauchsopfern angemessene Entschädigungen zu zahlen, soll ein Milliarden-Betrag für lau in den Arsch geschoben werden. Das ist der Bevölkerung kaum vermittelbar, politisch in unserer KRD aber vermutlich locker mehrheitsfähig.
Ich könnte schon wieder kotzen.
Nanu Herr Trutnau, solch
Nanu Herr Trutnau, solch deutliche Worte ist man von Ihnen gar nicht gewöhnt.
In diesem Stil schreibe doch sonst oft ich und es wird dann gelöscht?
Es wird allerhöchste Zeit
Es wird allerhöchste Zeit dieses, seit über 100 Jahren bestehende, Unrecht zu beseitigen.
Wir alle haben schon genug von unseren hart erarbeiteten Steuergeldern an diese, m.E.
längst überflüssigen Kirchen gezahlt und zum Dank dafür vergreifen sich diese Heuchler an unseren Kindern und lachen über unsere Justiz, die nicht in der Lage oder Willens ist derartige Verfehlungen bei Kirchenleuten zu ahnden, anders als bei Zivilpersonen. Wie lange müssen wir uns dieses unverfrorene Verhalten noch gefallen lassen, zumal bereits fast die hälfte der Bürger in der (K)B RD keiner Kirche mehr angehören. Im Zuge dieser
Veränderungen sollten auch alle anderen Privilegien, welche die Kirchen sich ergaunert haben auf den Prüfstand gelegt werden.
Man sollte die
Man sollte die Religionsvermarkter enteignen und dicht machen.!
Und die Staatsanwaltschaft mal hinschicken.
ACK. Aber:
ACK. Aber:
"Staatsanwaltschaft mal hinschicken"
Die müssen Sie aber höchstpersönlich mit riesigen Kränen zum Jagen tragen, nein, mühsam schleppen, denn diese "Staatsanwaltschaft" hat offensichtlich so GAR keine Lust, da ihre scharfen Instrumente auszupacken:
Parteiisches Gesindel eben, wie seit Ewigkeiten.
Und wenn Sie mühsam geschleppt haben, ist es durchaus wahrscheinlich, dass dieses Gesindel -obwohl mit Nase mittig aufs Unrecht gestossen- ihren Dienst einfach verweigern (haben sie so gemacht!) - einfach so ...
Ich bin SOOO stink-sauer ... -> $!$#]§{$(%&/}[*!1!elf!