Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen

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Die religionspolitischen Sprecher*innen von Grünen, Linke und FDP stellen am 13. März 2020 den gemeinsamen Gesetzentwurf ihrer Parteien zur Ablösung der Staatsleistungen vor.

Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten heute in Berlin FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.

Über 500 Millionen Euro erhalten die beiden christlichen Großkirchen derzeit jährlich an sogenannten Staatsleistungen. Diese Zahlungen haben nichts mit der Kirchensteuer zu tun und auch nichts mit der öffentlichen Förderung von sozialen Einrichtungen in christlicher Trägerschaft wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindergärten. Die Staatsleistungen werden ohne jegliche Zweckbindung aus allgemeinen Steuergeldern vom Staat an die Kirchen gezahlt. Sie gehen zurück auf historische Vereinbarungen, die vor über zweihundert Jahren getroffen wurden, um die Kirchen für die Folgen der damaligen Säkularisation zu entschädigen.

Nachdem diese Entschädigungszahlungen Anfang des 20. Jahrhunderts bereits über hundert Jahre lang umfangreich stattgefunden hatten, legte der Gesetzgeber in Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung 1919 fest:

"Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."

Artikel 138 wurde 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Seit über 100 Jahren besteht nun also bereits der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, ohne dass etwas geschehen wäre. Vereinzelt gab es in der Politik Vorstöße, das Problem anzugehen, doch nie gab es Mehrheiten. Gern wurde auch versucht, den Schwarzen Peter zwischen Bund und Ländern hin- und herzuschieben. Denn die Staatsleistungen werden von den Ländern an die Kirchen gezahlt und nur Landesgesetzgebungen könnten über deren Ablösung bestimmen. Den Ländern jedoch sind – selbst wenn sie eine solche Gesetzgebung auf den Weg bringen wollten – die Hände gebunden, da die Grundsätze für die länderspezifischen Gesetze zunächst vom Bund aufgestellt werden müssen.

An genau dieser Stelle setzt der heute von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellte Gesetzentwurf an. Es handelt sich dabei um den "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen". Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Staatsleistungen durch Zahlung von Ablöseleistungen abgelöst werden. Diese Ablöseleistungen sollten sich am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren und damit als maximale Höhe das 18,6-fache der jährlich zu leistenden Zahlungen im Jahr 2020 betragen, die mit 548 Millionen Euro veranschlagt werden. Hieraus ergäbe sich eine maximale Ablöseleistung von gut 10 Milliarden Euro, die durch einmalige Zahlung, Ratenzahlung oder – durch Verhandlung und Vertrag mit den Kirchen – auch in anderer Form als durch Geldleistungen, also beispielsweise durch das Überschreiben von Grundstücken oder Gebäuden, erbracht werden kann.  

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Länder innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes eine geeignete Landesgesetzgebung zur Ablösung der Staatsleistungen zu erlassen haben und dass innerhalb von zwanzig Jahren nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes die Ablösung abgeschlossen sein muss. Während dieser Zeit fließen neben der Ablösesumme die Staatsleistungen weiter. Dies sei, so die Begründung der Parteien, notwendig, da die Staatsleistungen Pachtersatzzahlungen im weitesten Sinne seien, und deshalb bis zur vollständigen Ablösung weiter an die Kirchen gezahlt werden müssten. Da die Staatsleistungen jährliche Anpassungen nach oben erfahren, bedeutet dies nach Berechnungen des hpd innerhalb der kommenden 20 Jahre weitere 10 bis 15 Milliarden Euro an Staatsleistungen neben der Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Bisher an die Kirchen gezahlte Staatsleistungen sollen laut Gesetzentwurf ausdrücklich keine Berücksichtigung finden.

Wie sich Kirchen und säkulare Organisationen zu dem Gesetzentwurf positionieren werden, bleibt abzuwarten. Kirchenvertreter haben mehrfach signalisiert, dass sich die Kirchen einer Ablösung der Staatsleistungen nicht grundsätzlich verschließen – solange die Ablösesumme hoch genug sei. Umgekehrt haben Vertreter säkularer Organisationen darauf verwiesen, dass die Kirchen im Prinzip seit über hundert Jahren 'überzahlt' wurden, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen seit hundert Jahren vom Gesetzgeber missachtet wurde. Während die Abschaffung der Staatsleistung zur Kernforderung der meisten säkularen Organisationen gehört, sehen viele Säkulare die Zahlung einer Ablösesumme deshalb kritisch.

Die Diskussion um die Höhe der Ablösesumme hat wohl auch bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs für einige Diskussionen gesorgt. So forderte DIE LINKE als Ablösesumme beispielsweise lediglich eine Einmalzahlung in Höhe des Zehnfachen der jährlichen Staatsleistungen. Für ihren Gesetzentwurf einigten sich die beteiligten Parteien schließlich auf den Faktor 18,6 als kleinsten gemeinsamen Nenner, da man diesen als rechtssicher betrachtet.

Spannend wird sein, wie sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Oppositionsparteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen verhalten. Letztere halten ihren Entwurf für "potentiell mehrheitsfähig". Ob sie damit Recht behalten, wird sich Ende des Monats zeigen, denn die erste Lesung des Gesetzentwurfs soll voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche im März erfolgen. Sollte er auf Zustimmung der Regierungsparteien treffen, könnten die Dinge schnell gehen, da das Gesetz laut den religionspoltischen Sprecher*innen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat nicht zustimmungspflichig ist.

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